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Züssower Amtsblatt
Ausgabe 12/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Informationen
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Beschlüsse der Gemeindevertretung Bandelin vom 02.11.2023

Öffentlicher Teil:

Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 der Gemeinde Bandelin

Nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Wolgast und dem Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Züssow beschließt die Gemeindevertretung Bandelin die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Entlastung der Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2022

Ausschluss von der Mitwirkung nach § 24 KV: (von Behren, Jana)

Nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Wolgast und dem Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Züssow beschließt die Gemeindevertretung Bandelin lt. § 60 KV M-V die Entlastung der Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2022.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 5

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen der Wasser- und Bodenverbände

Die Gemeinde Bandelin beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen der Wasser- und Bodenverbände mit der dazugehörigen Kalkulation.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Gemeindliches Einvernehmen zur Vereinbarung über Leistung, Entgelt und Qualitätsentwicklung nach § 24 KiföG M-V ab 01.04.2023 und ab 01.06.2023 für die Kindertagesstätte "Knirpsenland" in Bandelin

Die Gemeindevertretung Bandelin erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Vereinbarung über Leistung, Entgelt und Qualitätsentwicklung nach § 24 KiföG M-V ab 01.04.2023 und ab 01.06.2023 für die Kindertagesstätte "Knirpsenland" in Bandelin.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Entscheidung für den pauschalen Vorsteuersatz für juristische Personen des öffentlichen Rechts mit einem geringen unternehmerischen Bereich

Vorbehaltlich des rechtzeitigen Inkrafttretens des Entwurfes des Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) GZ: III C 2 – S 7300/22/10001 :001, DOK: 2022/1042282 und vorbehaltlich dessen, dass die Gemeinde Bandelin die dort genannten Voraussetzungen erfüllt, entscheidet sich die Gemeinde für eine Inanspruchnahme des pauschalen Vorsteuersatzes ab dem Steuerjahr 2023.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Nichtöffentlicher Teil

  • Beschluss zum Abschluss eines Vertrages über die Durchführung des Straßenwinterdienstes auf dem Gebiet der Gemeinde Bandelin