Aufwandsentschädigung für den stellv. Jugendwart der Freiwilligen Feuerwehr Züssow
Die Gemeindevertretung beschließt dem Funktionsinhaber ab dem 01.08.2024 rückwirkend folgende monatliche Aufwandsentschädigung zu zahlen:
| Funktion | Betrag |
| Stellv. Jugendwart | 62,50 € |
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: 6 | Nein-Stimmen: 2 | Enthaltungen: 1 |
| - | Beschluss über den Nachtrag zum Grundstückskaufvertrag |
| - | Auftragsvergabe Beseitigung Totholz und Baumfällungen in Radlow |
| - | Umschuldung eines Darlehens für den Eigenbetrieb Wohnungswirtschaft in Höhe von 122.145,71 € |