Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer der Gemeinde Groß Kiesow
Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer der Gemeinde Groß Kiesow
8 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Die Gemeindevertretung Groß Kiesow bevollmächtigt den Leitenden Verwaltungsbeamten des Amtes Züssow, Herrn Daniel Krüger und bei dessen Verhinderung Frau Astrid Ploetz, Fachbereichsleiterin Finanzen, mit der Vertretung der Gemeinde in der Verbandsversammlung des Kommunalen Anteilseignerverbandes Ostseeküste der E.DIS AG in der 8. Wahlperiode, soweit nicht die Bürgermeisterin/ der Bürgermeister selbst oder einer ihrer/ seiner
Stellvertreter dort anwesend ist.
8 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Die Gemeindevertretung Groß Kiesow beschließt die Errichtung einer rund 100 Hektar
großen Agri-Photovoltaikanlage auf Flächen innerhalb der Gemeinde Groß Kiesow.
Abstimmungsergebnis:
0 Ja-Stimmen | 7 Nein-Stimmen | 1 Enthaltungen |
Die Gemeindevertretung Groß Kiesow berät über den Antrag von Herrn Leif Lorenz auf Einleitung eines satzungsgebenden Verfahrens in der Gemeinde Groß Kiesow und hat keine Anregungen, Bedenken und Hinweise bzw. Änderungsvorschläge zur Errichtung eines Nebengebäudes als Garage und Unterstelllager.
Die Gemeindevertretung Groß Kiesow beschließt daher die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens.
8 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Die Gemeindevertretung beschließt die überplanmäßige Ausgabe auf dem Sachkonto 11401.400 / 09600000 (Erweiterungsbau KITA) i.H.v. 17.000€ für die Vorplanung Neubau der KITA in Groß Kiesow.
Die Deckung / der Übertrag erfolgt aus dem Sachkonto 54101.000 / 09600000 (Ausbau Ringstraße).
8 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
| - | Beschluss über den Verkauf von Grundbesitz der Gemeinde Groß Kiesow |
| - | Änderung des Arbeitsvertrages vom 31.07.2025 zwischen der Gemeinde Groß Kiesow und einem zeitbefristeten geringfügig beschäftigten Gemeindearbeiter |
| - | Genehmigung der Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 24.10.2025 über die Aufhebung eines Arbeitsverhältnisses zum 31.01.2026 |