Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger des Amtes Züssow,
gemeinsam sind wir bestrebt, in der Stadt und in den Gemeinden des Amtes Züssow ein sauberes Ortsbild zu haben und auch zu erhalten. Hierfür sind jedoch auch Sie gefragt und verantwortlich. In jeder Stadt/Gemeinde gibt es eine Satzung, welche die Straßenreinigung und die Verantwortlichkeiten regelt. Auch die Schnee- und Glättebeseitigung ist dort verankert, die besonders in der aktuellen Jahreszeit von Bedeutung sein könnte. Weitere Regelungen trifft das Straßen- und Wegegesetz M-V, welches ebenfalls zu beachten ist.
Zur Reinigung ist u. a. folgendes geregelt:
| - | welche Straßenteile zu reinigen sind |
| - | in welcher Art und in welchem Umfang zu reinigen ist |
| - | was hierbei zu beachten ist (z. B. welche Mittel nicht eingesetzt werden dürfen) |
Weiterhin dürfen keine Anpflanzungen, Zäune sowie Stapel, Haufen und andere mit dem Grundstück nicht fest verbundene Einrichtungen angelegt oder unterhalten werden, wenn sie die Verkehrssicherheit beeinträchtigen.
Zur Schnee- und Glättebeseitigung ist u. a. folgendes geregelt:
| - | welche Straßenteile von Schnee und Glätte beseitigt werden müssen |
| - | wann die Beseitigung zu erfolgen hat |
| - | wie die Beseitigung von Schnee und Glätte durchzuführen ist |
Zu beachten ist, wer die Regelungen in der jeweiligen Straßenreinigungssatzung oder dem Straßen- und Wegegesetz nicht beachtet, ordnungswidrig handelt. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Detailliertere Informationen gibt es in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Stadt/Gemeinde, welche Sie auf der Homepage des Amtes finden und im Straßen- und Wegegesetz M-V, welches Sie ebenfalls online aufrufen können.