Gemäß § 46 Abs. 5 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes (LKWG M-V) vom 16. Dezember 2010, zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Dezember 2022 i.V.m. § 46 Abs. 3 der Landes- und Kommunalwahlordnung (LKWO M-V) vom 2. März 2011, zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Juli 2021 gebe ich bekannt:
Bei den Kommunalwahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 26.05.2019 ist in der Gemeinde Züssow
Frau Beate Schubert
aus dem Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) gewählt worden.
Frau Beate Schubert hat gemäß § 65 Abs. 1 Nr. 1 LKWG M-V auf ihren Sitz in der Gemeindevertretung Züssow mit Wirkung zum 31.12.2022 verzichtet.
Damit geht der Sitz in der Gemeindevertretung Züssow für die laufende Wahlperiode auf
Herrn Mirko Hahn
als Ersatzperson aus dem Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) über.
Entsprechend § 46 Absatz 4 LKWG i.V.m. § 35 LKWG ist gegen die Feststellung der Wahlleitung Einspruch zulässig. Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen nach der Bekanntmachung unter Angabe der Gründe bei der Wahlleitung zu erheben. Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung.
Züssow, den 09.01.2023
Datum der Öffentlichen Bekanntmachung gemäß Hauptsatzung im Internet auf www.amt-zuessow.de, unter Bekanntmachungen/ Wahlen am 09.01.2023
Veröffentlichung einer Druckausgabe am 08.02.2023 im amtlichen Bekanntmachungsblatt "Züssower Amtsblatt" Nr. 02/2023