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Züssower Amtsblatt
Ausgabe 2/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Informationen
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Bekanntmachung des Beschlusses der Gemeindevertretung Groß Kiesow über die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur Satzung über der 1. Ergän­zung der Klarstellungs- und Abrundungssatzung für den Bereich der Ortslage Schlagtow der Gemeinde Groß Kiesow

I.

Die Klarstellungs- und Abrundungssatzung für den Bereich der Ortslage Schlagtow der Gemeinde Groß Kiesow ist am 16.08.1996 in Kraft getreten.

Es wird beabsichtigt, Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil der Ortslage Schlagtow einzubeziehen.

Es sollen die Rechtsgrundlagen für zwei Einfamilienhäuser mit Nebenanlagen geschaffen werden.

Der Vorhabenträger stellt an das Amt Züssow den Antrag, eine 1. Ergänzung der Klarstellungs- und Abrundungssatzung für den Bereich der Ortslage Schlagtow der Gemeinde Groß Kiesow aufzustellen.

Die betroffenen Flurstücke befinden sich derzeit im Außenbereich. Folglich besteht für die geplante Wohnbebauung nach § 35 BauGB kein Baurecht.

Das Grundstück des Vorhabenträgers grenzt unmittelbar an den Geltungsbereich der Klarstellungs- und Abrundungssatzung für den Bereich der Ortslage Schlagtow gemäß § 34 Abs. 4 und 5 Baugesetzbuch an.

Um die geplanten Wohnbebauungen realisieren zu können, ist die Schaffung von Baurecht erforderlich. Dazu ist die Erweiterung der Klarstellungs- und Abrundungssatzung für den Bereich der Ortslage Schlagtow der Gemeinde Groß Kiesow vorzunehmen.

Mit der Erweiterung der Klarstellungs- und Abrundungssatzung für den Bereich der Ortslage Schlagtow der Gemeinde Groß Kiesow sollen die Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung geschaffen werden.

In der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Kiesow am 23.05.2022 wurde der Aufstellungsbeschluss für die 1. Ergänzung der Klarstellungs- und Abrundungssatzung für den Bereich der Ortslage Schlagtow der Gemeinde Groß Kiesow gefasst.

Aus dem beigefügten Übersichtsplan ist das betroffene Gebiet ersichtlich. Es umfasst folgende Flurstücke:

Gemeinde

Groß Kiesow

Gemarkung

Schlagtow

Flur

1

Flurstücke

80/3 (tw.), 80/4 (tw.), 80/5 (tw.) und 163 (tw.)

Die Größe des räumlichen Geltungsbereiches der 1. Ergänzung der Klarstellungs- und Abrundungssatzung für den Bereich der Ortslage Schlagtow der Gemeinde Groß Kiesow beträgt 4.385 m2.

Mit der 1. Ergänzung der Klarstellungs- und Abrundungssatzung für den Bereich der Ortslage Schlagtow der Gemeinde Groß Kiesow sollen die folgenden Planungsziele umgesetzt werden:

-

Sicherung einer städtebaulichen Entwicklung in der Ortslage Schlagtow,

-

Schaffung von Baurecht für die geplanten zwei Wohngebäude einschließlich zugehöriger Nebenanlagen und

-

Einhaltung der naturschutzrechtlichen Anforderungen an Naturschutz und Landschaftspflege im Zusammenhang mit der vorgesehenen Nutzung.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Kiesow hat mit Beschluss vom 16.01.2023 den Entwurf der 1. Ergänzung der Klarstellungs- und Abrundungssatzung für den Bereich der Ortslage Schlagtow der Gemeinde Groß Kiesow in der Fassung vom 17.11.2022 sowie dessen Begründung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Der Entwurf zur 1. Ergänzung der Klarstellungs- und Abrundungssatzung für den Bereichder Ortslage Schlagtow der Gemeinde Groß Kiesow liegt in der Zeit

vom 20. Februar 2023 bis zum 24. März 2023

in den Räumen des Amtes Züssow, Bürgerbüro Gützkow in 17506 Gützkow, Pommersche Straße 27, Zimmer 9 zu folgenden Dienststunden

Dienstag

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und

13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Donnerstag

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und

13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus.

Zusätzlich stehen die Bekanntmachung und die Unterlagen, die Gegenstand der Öffentlichkeitsbeteiligung sind, auf der Homepage des Amtes Züssow und auf dem Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung. Die Unterlagen können wie folgt eingesehen und abgerufen werden:

Amt Züssow: https://www.amt-zuessow.de/bekanntmachungen/aktuelle-beteiligungsverfahren/Bau- und Planungsportal M-V: https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene/Plaene_in_Aufstellung

Die Einsichtnahme in die Auslegungsunterlagen wird auch unter Berücksichtigung von geltenden Eindämmungs- und Hygienemaßnahmen sowie unabhängig von sonstigen Hinweisen und Einschränkungen zum allgemeinen Verwaltungsbetrieb zu den o. g. Zeiten ermöglicht.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Ergänzung der Klarstellungs- und Abrundungssatzung für den Bereich der Ortslage Schlagtow der Gemeinde Groß Kiesow sowie dessen Begründung schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Entwurf der 1. Ergänzung der Klarstellungs- und Abrundungssatzung für den Bereich der Ortslage Schlagtow der Gemeinde Groß Kiesow unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtsmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.

Es liegen derzeit keine wesentlichen umweltbezogenen Informationen vor.

II.

Der Entwurf der 1. Ergänzung der Klarstellungs- und Abrundungssatzung für den Bereich der Ortslage Schlagtow der Gemeinde Groß Kiesow mit der Begründung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind von der Auslegung zu benachrichtigen.

III.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB wird durchgeführt.

IV.

Der Beschluss wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Groß Kiesow, den 24.01.2023

Bekannt gemacht entsprechend der Hauptsatzung der Gemeinde Groß Kiesow im „Züssower Amtsblatt“ am 08.02.2023