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Züssower Amtsblatt
Ausgabe 2/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Informationen
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Bebauungsplan Nr. 3 "Solarpark Groß Kiesow"

hier:

Bekanntmachung des Vorentwurfsbeschlusses sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Kiesow hat in öffentlicher Sitzung am 16.01.2023 für den in anliegender Übersichtskarte gekennzeichneten Geltungsbereich die Verfahrensänderung beschlossen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 3 „Solarpark Groß Kiesow“ wird als Angebotsplanung gemäß § 10 BauGB als Bebauungsplans Nr. 3 „Solarpark Groß Kiesow“ weitergeführt. Der Vorentwurf des Bebauungsplan Nr. 3 „Solarpark Groß Kiesow“ wurde in der vorliegenden Fassung vom Dezember 2022 beschlossen und die Begründung mit dem Stand vom Dezember 2022 gebilligt. Die Vorentwurfsunterlagen wurden zur frühzeitigen Auslegung bestimmt.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der als Anlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. Er beläuft sich auf eine Größe von etwa 10,8 ha und umfasst die Flurstücke 19 (tlw.), 26 (tlw.), 27 (tlw.), 32 (tlw.), 82 (tlw.) und 86 der Flur 4 in der Gemarkung Klein Kiesow.

Planungsziel ist die Festsetzung eines Sondergebietes „Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO. Dies soll die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlage planungsrechtlich ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom sichern.

Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt werden.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit den textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung, Stand Dezember 2022, liegt gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsicht in der Zeit

vom 20.02.2023 bis einschließlich 24.03.2023

im Amt Züssow, Bürgerbüro Gützkow, Zimmer 9, Pommersche Straße 27, 17506 Gützkow während folgender Dienststunden öffentlich aus:

Dienstag

von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie

von 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

Donnerstag

von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie

von 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

Freitag

von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Darüber hinaus ist die Einsichtnahme im Internet auf der Homepage des Amtes Züssow unter dem Pfad https://www.amt-zuessow.de/bekanntmachungen/aktuelle-beteiligungsverfahren/ sowie über das Bau- und Planungsportal M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene möglich.

Während des Auslegungszeitraumes können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes vorgebracht werden. Das Anhörungsergebnis wird in die weitere Planung einfließen. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Der Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Groß Kiesow, den 24.01.2023

Bekannt gemacht entsprechend der Hauptsatzung der Gemeinde Groß Kiesow im „Züssower Amtsblatt“ am 08.02.2023

Anlage: Übersichtskarte mit Darstellung des Geltungsbereiches