| Zustimmung der Gemeindevertretung zur Wahl des Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Groß Kiesow und seiner Ernennung zum Ehrenbeamten | ||
| Die Gemeindevertretung stimmt der Wahl von Herrn René Fulczynski zum Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Groß Kiesow zu und ernennt ihn für die Dauer seiner Amtszeit zum Ehrenbeamten. | ||
| Abstimmungsergebnis: | ||
| Ja-Stimmen: 9 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
| Zustimmung der Gemeindevertretung zur Wahl des stellvertretenden Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Groß Kiesow und seiner Ernennung zum Ehrenbeamten | ||
| Die Gemeindevertretung stimmt der Wahl von Herrn Frank Wandt zum stellvertretenden Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Groß Kiesow zu und ernennt ihn für die Dauer seiner Amtszeit zum Ehrenbeamten. | ||
| Abstimmungsergebnis: | ||
| Ja-Stimmen: 9 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
| Zustimmung der Gemeindevertretung zur Wahl des stellvertretenden Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Sanz und seiner Ernennung zum Ehrenbeamten | ||
| Die Gemeindevertretung stimmt der Wahl von Herrn René Fulczynski zum stellvertretenden Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Sanz zu und ernennt ihn für die Dauer seiner Amtszeit zum Ehrenbeamten. | ||
| Abstimmungsergebnis: | ||
| Ja-Stimmen: 9 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
| Zustimmung der Gemeindevertretung zur Wahl des Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Groß Kiesow und seiner Ernennung zum Ehrenbeamten | ||
| Die Gemeindevertretung stimmt der Wahl von Herrn Steffen Mielke zum Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Groß Kiesow zu und ernennt ihn für die Dauer seiner Amtszeit zum Ehrenbeamten. | ||
| Abstimmungsergebnis: | ||
| Ja-Stimmen: 9 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
| Satzung über die Festsetzung der Hebesätze der Realsteuern der Gemeinde Groß Kiesow für das Haushaltsjahr 2023 (Hebesatzsatzung) | ||
| Die Gemeindevertretung Groß Kiesow beschließt die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze der Realsteuern der Gemeinde Groß Kiesow für das Haushaltsjahr 2023 (Hebesatzsatzung) wie oben geändert. | ||
| Abstimmungsergebnis: | ||
| Ja-Stimmen: 9 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
| Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Groß Kiesow(Zweitwohnungssteuersatzung) | ||
| Die Gemeindevertretung Groß Kiesow beschließt die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Groß Kiesow (Zweitwohnungssteuersatzung). | ||
| Abstimmungsergebnis: | ||
| Ja-Stimmen: 6 | Nein-Stimmen: 3 | Enthaltungen: 0 |
Die Gemeinde Groß Kiesow beschließt gemäß § 45 i.V.m. § 47 Kommunalverfassung M-V die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2023 mit folgenden Änderungen:
| 3.6.5.00/78532000 | Planung Neubau Kita | von 0 € | auf 5.000 € |
| 5.4.1.02/68166100 | Fördermittel Straßenbeleuchtung | von 0 € | auf 8.000 € |
| 5.4.1.01/72380000 | Erweiterung Straßenbeleuchtung | von 20.000 € | auf 26.000 € |
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | ||
| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 2.173.200 EUR | ||
| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 2.629.600 EUR | ||
| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -456.400 EUR | ||
| 2. | im Finanzhaushalt auf | ||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 2.121.600 EUR | |
| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1]von | 2.544.900 EUR | ||
| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -423.300 EUR | ||
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 149.700 EUR | |
| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 118.700 EUR | ||
| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 31.000 EUR | ||
festgesetzt.
____
[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf | 0 EUR |
Verpflichtungsermächtigungen
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf | 0 EUR |
Kassenkredite
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 1.098.100 EUR |
Hebesätze
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 400 v. H. | |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 440 v. H. | |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 400 v. H. | |
Amtsumlage
nicht belegt
Stellen gemäß Stellenplan
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 10,0 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
Weitere Vorschriften
| 1. | Die Wertgrenze nach § 4 Absatz 7 GemHVO-Doppik für die Darstellung von Investitionen wird auf 5.000 Euro festgesetzt. | |
| 2. | Von der gegenseitigen Deckungsfähigkeit gemäß § 14 Abs. 1 GemHVO werden hiermit folgende Aufwendungen ausgenommen: | |
| • | Personal- und Versorgungsaufwendungen | |
| • | Aufwendungen für Abschreibungen | |
| 3. | Aufgrund sachlichen Zusammenhangs wird für folgende Aufwendungen bzw. Auszahlungen gemäß § 14 Abs. 2 GemHVO jeweils per Haushaltsvermerk die gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb der Aufwands- bzw. Auszahlungsart erklärt: | |
| • | Personal- und Versorgungsaufwendungen | |
| • | Aufwendungen für Abschreibungen | |
| 4. | Gemäß § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk jeweils für gegenseitig deckungsfähig erklärt. | |
| 5. | Gemäß § 14 Abs. 4 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für ordentliche Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk für einseitig deckungsfähig erklärt. | |
| Abstimmungsergebnis: | ||
| Ja-Stimmen: 7 | Nein-Stimmen: 1 | Enthaltungen: 1 |
| Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für das Haushaltsjahr 2023 gemäß § 43 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern | ||
| Die Gemeindevertretung Groß Kiesow beschließt die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für das Haushaltsjahr 2023 gemäß § 43 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern. | ||
| Abstimmungsergebnis: | ||
| Ja-Stimmen: 7 | Nein-Stimmen: 1 | Enthaltungen: 1 |
| Außerplanmäßige Ausgabe bei der Kostenstelle 11403.000/07130000 | ||
| Die Gemeindevertretung beschließt die außerplanmäßige Ausgabe auf dem Sachkonto 11403.000/07130000 in Höhe von 36.000,00 Euro für die Anschaffung des Pritschenwagens. | ||
| Die Deckung bzw. der Übertrag erfolgt aus den Sachkonten 54102.000/09600000 (Erweiterung Straßenbeleuchtung), 54101.000/09600000 (Planungskosten Straßenbaumaßnahmen), 54101.000/09600000 (Ausbau Ringstraße). | ||
| Der Bürgermeister hat am 30.11.2022 eine entsprechende Eilentscheidung getroffen. | ||
| Abstimmungsergebnis: | ||
| Ja-Stimmen: 8 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 1 |
| Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Kiesow zur Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 1 BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) 1. Änderung des Teilflächennutzungsplans Ortsteile Groß Kiesow und Schlagtow | ||
| Die zum Vorentwurf der 1. Änderung des Teilflächennutzungsplans Ortsteile Groß Kiesow und Schlagtow und zur Begründung während der Auslegung vorgebrachten Bedenken, Anregungen und Hinweise der Öffentlichkeit sowie die Stellungnahmen der berührten Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange als auch Nachbargemeinden hat die Gemeindevertretung geprüft und wie im Abwägungsprotokoll Stand: 4. November 2022 dargestellt (Anlage 1) gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Das Abwägungsprotokoll Stand: 4. November 2022 ist Bestandteil dieses Beschlusses. | ||
| Abstimmungsergebnis: | ||
| Ja-Stimmen: 9 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss 1. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Gemeinde Groß Kiesow für die Ortsteile Groß Kiesow und Schlagtow
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Kiesow fasst den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 1. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Gemeinde Groß Kiesow für die Ortsteile Groß Kiesow und Schlagtow wie folgt:
Der Geltungsbereich wird um die Waldfläche und die Maßnahmeflächen, die aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelt werden können, verkleinert. Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst in der Gemarkung Groß Kiesow Flur 2 die Flurstücke 179/3 (teilweise), 180/3 und 180/4 (teilweise) und hat eine Größe von unter 1,5 ha.
Der Entwurf der 1. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Gemeinde Groß Kiesow - Ortsteile Groß Kiesow und Schlagtow für das Gebiet am Südrand der ehemaligen Sandgrube und Deponie und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlangen ins Internet einzustellen und über das Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern zugänglich zu machen.
| Abstimmungsergebnis: | ||
| Ja-Stimmen: 9 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
| Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Kiesow zur Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 1 BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) Bebauungsplan Nr. 4 "PV-Anlage südlich der Sandgrube" | ||
| Die zum Vorentwurf Bebauungsplan Nr. 4 „PV-Anlage südlich der Sandgrube“und zur Begründung während der Auslegung vorgebrachten Bedenken, Anregungen und Hinweise der Öffentlichkeit sowie die Stellungnahmen der berührten Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange als auch Nachbargemeinden hat die Gemeindevertretung geprüft und wie im Abwägungsprotokoll Stand: 4. November 2022 dargestellt (Anlage 1) gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Das Abwägungsprotokoll Stand: 4. November 2022 ist Bestandteil dieses Beschlusses. | ||
| Abstimmungsergebnis: | ||
| Ja-Stimmen:9 | Nein-Stimmen:0 | Enthaltungen:0 |
| Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 4 "Photovoltaikanlage südlich der Sandgrube" | ||
| Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Kiesow fasst den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplans Nr. 4 „Photovoltaikanlage südlich der Sandgrube“ wie folgt: | ||
| 4. | Der Geltungsbereich wird um die Waldfläche verkleinert. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4 „Photovoltaikanlage südlich der Sandgrube“ umfasst in der Gemarkung Groß Kiesow Flur 2 die Flurstücke 179/3 (teilweise), 180/3 und 180/4 (teilweise) und hat eine Größe von ca. 2,2 ha. |
| 5. | Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 4 „Photovoltaikanlage südlich der Sandgrube“ und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung (Anlage) gebilligt. |
| 6. | Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlangen ins Internet einzustellen und über das Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern zugänglich zu machen. |
| Abstimmungsergebnis: | ||
| Ja-Stimmen: 9 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
Beschluss der Gemeindevertretung Groß Kiesow über den Entwurf und die Auslegung der 1. Ergänzung der Klarstellungs- und Abrundungssatzung der Gemeinde Groß Kiesow für den Ortsteil Schlagtow
Die Klarstellungs- und Abrundungssatzung für den Bereich der Ortslage Schlagtow der Gemeinde Groß Kiesow ist am 16.08.1996 in Kraft getreten.
Die Ortslage Schlagtow beabsichtigt die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil der Ortslage Schlagtow.
Es soll die Rechtsgrundlage für zwei Einfamilienhäuser mit Nebenanlagen geschaffen werden.
Der Vorhabenträger stellt an das Amt Züssow den Antrag, eine 1. Ergänzung der Klarstellungs- und Abrundungssatzung für den Bereich der Ortslage Schlagtow der Gemeinde Groß Kiesow aufzustellen.
Die betroffenen Flurstücke befinden sich derzeit im Außenbereich. Folglich besteht für die geplante Wohnbebauung nach § 35 BauGB kein Baurecht.
Das Grundstück des Vorhabenträgers grenzt unmittelbar an den Geltungsbereich an die Ortslage Schlagtow gemäß § 34 Abs. 4 und 5 Baugesetzbuch an.
Um die geplanten Wohnbebauungen realisieren zu können, ist die Schaffung von Baurecht erforderlich. Dazu ist die Erweiterung der Klarstellungs- und Abrundungssatzung für den Bereich der Ortslage Schlagtow der Gemeinde Groß Kiesow vorzunehmen.
Mit der Erweiterung der Klarstellungs- und Abrundungssatzung für den Bereich der Ortslage Schlagtow der Gemeinde Groß Kiesow sollen die Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung geschaffen werden.
In der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Kiesow am 23.05.2022 wurde der Aufstellungsbeschluss für die 1. Ergänzung der Klarstellungs- und Abrundungssatzung für den Bereich der Ortslage Schlagtow der Gemeinde Groß Kiesow gefasst.
Aus dem beigefügten Übersichtsplan ist das betroffene Gebiet ersichtlich. Es umfasst folgende Flurstücke:
| Gemeinde | Groß Kiesow |
| Gemarkung | Schlagtow |
| Flur | 1 |
| Flurstücke | 80/3 (tw.), 80/4 (tw.), 80/5 (tw.) und 163 (tw.) |
Die Größe des räumlichen Geltungsbereiches der 1. Ergänzung der Klarstellungs- und Abrundungssatzung für den Bereich der Ortslage Schlagtow der Gemeinde Groß Kiesow beträgt 4.385 m².
Mit der 1. Ergänzung der Klarstellungs- und Abrundungssatzung für den Bereich der Ortslage Schlagtow der Gemeinde Groß Kiesow sollen die folgenden Planungsziele umgesetzt werden:
| - | Sicherung einer städtebaulichen Entwicklung in der Ortslage Schlagtow, |
| - | Schaffung von Baurecht für die geplanten zwei Wohngebäude einschließlich zugehöriger Nebenanlagen und |
| - | Einhaltung der naturschutzrechtlichen Anforderungen an Naturschutz und Landschaftspflege im Zusammenhang mit der vorgesehenen Nutzung. |
Zur Umsetzung der Planungsziele ist die Ergänzung der Klarstellungs- und Abrundungssatzung für den Bereich der Ortslage Schlagtow der Gemeinde Groß Kiesow erforderlich.
Die 1. Ergänzung der Klarstellungs- und Abrundungssatzung für den Bereich der Ortslage Schlagtow der Gemeinde Groß Kiesow erfolgt unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in entsprechender Anwendung zum vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.
Das Planverfahren hat formell und materiell einen Stand erreicht, der die öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB ermöglicht und erfordert.
Bei der Abstimmung über die Beschlussvorlage sind die Bestimmungen des § 24 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung M-V einzuhalten.
| Abstimmungsergebnis: | ||
| Ja-Stimmen: 9 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Kiesow beschließt:
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 3 „Solarpark Groß Kiesow“ wird als Angebotsplanung gem. § 10 BauGB als Bebauungsplan Nr. 3 „Solarpark Groß Kiesow“ weitergeführt.
Der Planvorentwurf des Bebauungsplans Nr. 3 „Solarpark Groß Kiesow“ wird in der vorliegenden Fassung vom Dezember 2022 beschlossen. Der Vorentwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom Dezember 2022 gebilligt.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 3 „Solarpark Groß Kiesow“ mit der Begründung sind nach § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.
Mit Beschluss vom 28.02.2022 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Kiesow die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 3 „Solarpark Groß Kiesow“ beschlossen. Diese wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. der Hauptsatzung der Gemeinde Groß Kiesow am 13.04.2022 im „Züssower Amtsblatt“ Nr. 04 bekannt gemacht.
Zielstellung des nunmehr als Angebotsplanung gem. § 10 BauGB fortgeführten Aufstellungsverfahrens ist nach wie vor die Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeit zur Errichtung einer großflächigen Freiflächen-Photovoltaikanlage. Zur Sicherung der mit dem Bebauungsplan Nr. 3 der Gemeinde Groß Kiesow verfolgten Ziele erfolgt der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit dem Investor
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung durchgeführt werden. Stellungnahmen der Öffentlichkeit können im Zeitraum der öffentlichen Auslegung von jedermann abgegeben werden.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB schriftlich unterrichtet und aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sind der Vorentwurf des Bebauungsplans einschließlich der Begründung öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Planvorentwurf einschließlich Begründung einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann.
| Abstimmungsergebnis: | ||
| Ja-Stimmen: 9 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
Die Gemeindevertretung beschließt:
Die Übertragung der Aufgabe der Beschaffung und Unterhaltung der Drehleiter einschließlich der damit verbundenen Folgekosten gemäß § 127 Abs. 4 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) auf das Amt Züssow.
Die Zahlung eines Investitionszuschusses an das Amt Züssow im Rahmen einer Sonderumlage gem. § 146 KV M-V
Die Finanzierung der Folgekosten über das Amt über eine Sonderumlage gem. § 146 KV M-V oder die Amtsumlage gem. § 147 KV M-V (abhängig davon, ob sich alle Gemeinden des Amtes beteiligen).
| Abstimmungsergebnis: | ||
| Ja-Stimmen: 0 | Nein-Stimmen: 8 | Enthaltungen: 1 |
Für den Fall, dass es zu einer Verlängerung des Übergangszeitraumes für die Anwendung des § 2b UStG kommt, beschließt die Gemeindevertretung, die Optionserklärung vom 16.11.2016 zur Inanspruchnahme des Übergangszeitraumes nach § 27 Abs. 22 und Abs. 22a UStG mit Wirkung vom 01.01.2023 an zu widerrufen.
Die Bürgermeisterin hat dazu am 15.12.2022 eine Eilentscheidung getroffen.
| Abstimmungsergebnis: | ||
| Ja-Stimmen: 9 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
Beschluss zur Auftragsvergabe - Anschaffung Pritschenwagen