Aufstellungsbeschluss B-Plan Nr. 1 „Altes Verwaltergebäude Gut Buggow“ der Gemeinde Rubkow
| 1 | Geltungsbereich und Größe |
Für das im beiliegenden Planauszug gekennzeichnete Gebiet der
| Gemeinde | Rubkow |
| Gemarkung | Buggow |
| Flur | 6 |
| Flurstücke | 15 und 20 |
ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Flurstücke 15 und 20, Flur 6 der Gemarkung Buggow in der Gemeinde Rubkow vorgesehen.
Die Größe des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes für die Flurstücke 15 und 20, Flur 6 der Gemarkung Buggow in der Gemeinde Rubkow beträgt circa 3.200 m².
| 2 | Anlass der Planaufstellung |
Auf dem Grundstück (Flurstück 15) stand das ehemalige Verwalterhaus des Gutes Buggow. Aufgrund des schlechten ruinösen Zustandes musste dieses abgerissen werden.
Um das Grundstück wiederzubeleben und aufzuwerten ist es vorgesehen dort ein Gebäude entsprechend des alten Grundrisses des damaligen Verwalterhauses zu errichten. Äußerlich soll das Gebäude weites gehend dem ursprünglichen Aussehen entsprechen.
Es ist geplant im Gebäudeinneren zwei Wohneinheiten entstehen zulassen, die als Ferienwohnungen oder zur Festvermietung genutzt werden. Für einen bestehenden Forstbetrieb, sollen ein Büroraum, ein Aufenthaltsraum mit Sanitäreinrichtung für die Angestellten des Forstbetriebes, sowie Lagerräume entstehen. Weiterhin sollen die Rechtsgrundlagen für einen Veranstaltungsraum im Dachgeschoss des Gebäudes geschaffen werden, in dem beispielsweise Seminare und Schulungen durchgeführt werden können. Dafür ist es notwendig eine gastronomische Einrichtung, (z. B. Cafe), einzuplanen.
Derzeit befindet sich das Plangebiet gemäß § 35 BauGB im Außenbereich. Eine Bebauung des Grundstückes ist folglich ausgeschlossen.
Für den Ort Buggow gibt es keine Innenbereichssatzung und das Gebiet befindet sich in keinem rechtskräftigen Bebauungsplan oder einem Bebauungsplan der derzeit in Aufstellung ist.
Um einen städtebaulichen Missstand durch unterlassene Nutzung bzw. Pflege zu vermeiden, sollen die Rechtsgrundlagen für die Errichtung eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten, einem Büro mit Aufenthaltsraum und Lagerraum für meinen Forstbetrieb, sowie eines Veranstaltungsraumes mit gastronomischen Einrichtung (z. B. Café), geschaffen werden.
| 3 | Planungsziele |
Mit der Aufstellung des o. g. Bebauungsplanes soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung gewährleistet werden.
Als Planungsziele werden benannt:
| - | Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Wohnhauses mit zwei Ferienwohnungen oder zwei Dauerwohnungen, |
| - | Schaffung der Rechtsgrundlagen für ein Büro, einen Aufenthaltsraum mit Sanitäreinrichtungen und einen Lagerraum für meinen Forstbetrieb |
| - | Schaffung der Rechtsgrundlagen für einen Versammlungsraum (z.B. für Seminare und Schulungen), |
| - | Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine gastronomische Einrichtung z.B. Cafe |
| - | Abrundung der vorhandenen Struktur des Ortes Buggow unter Berücksichtigung der Anforderungen an Naturschutz und Landschaftspflege. |
Die Erschließung des Plangebietes erfolgt über das gemeindliche Flurstück 20 der Flur 6 in der Gemarkung Buggow.
Zur Umsetzung der Planungsziele ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Flurstücke 15 und 20 der Flur 6 in der Gemarkung Buggow in der Gemeinde Rubkow erforderlich.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: 8 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
Nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Wolgast und dem Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Züssow beschließt die Gemeindevertretung Rubkow die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: 8 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
Ausschluss von der Mitwirkung nach § 24 KV: (H. Wendt)
Nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Wolgast und dem Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Züssow beschließt die Gemeindevertretung Rubkow gemäß § 60 KV M-V die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2022.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: 7 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
Die Gemeinde Rubkow beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen der Wasser- und Bodenverbände mit den dazugehörigen Kalkulationen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: 8 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
Die Gemeindevertretung Rubkow beschließt die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für das Haushaltsjahr 2023 gemäß § 43 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: 8 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
| - | Auftragsvergabe zur Probebohrung - Löschwasserbrunnen Daugzin |
| - | Einstellung eines geringfügig Beschäftigten |
| - | Einstellung eines geringfügig Beschäftigten |