Titel Logo
Züssower Amtsblatt
Ausgabe 2/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Informationen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Beschlüsse der Gemeindevertretung vom 11.01.2024

Öffentlicher Teil:

Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Rubkow 2024

Die Gemeinde Rubkow beschließt gemäß §§ 45 ff. Kommunalverfassung M-V die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2024

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

1.

im Ergebnishaushalt auf

einen Gesamtbetrag der Erträge von

968.900 EUR

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

1.197.200 EUR

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

-228.300 EUR

2.

im Finanzhaushalt auf

a)

einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von

933.200 EUR

einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] von

1.139.100 EUR

einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von

-205.900 EUR

b)

einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von

869.900 EUR

einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

976.900 EUR

einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

-107.000 EUR

festgesetzt.

_________

[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf

95.000 EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf

0 EUR

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf

540.500 EUR

§ 5 Hebesätze

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf

375 v. H.

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

436 v. H.

2.

Gewerbesteuer auf

381 v. H.

§ 6 Amtsumlage

nicht belegt

§ 7 Stellen gemäß Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 1,70 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

§ 8 Weitere Vorschriften

1.

Die Wertgrenze nach § 4 Absatz 7 GemHVO-Doppik für die Darstellung von Investitionen wird auf 5.000 Euro festgesetzt.

2.

Von der gegenseitigen Deckungsfähigkeit gemäß § 14 Abs. 1 GemHVO werden hiermit folgende Aufwendungen ausgenommen:

• Personal- und Versorgungsaufwendungen

• Aufwendungen für Abschreibungen

3.

Aufgrund sachlichen Zusammenhangs wird für folgende Aufwendungen bzw. Auszahlungen gemäß § 14 Abs. 2 GemHVO jeweils per Haushaltsvermerk die gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb der Aufwands- bzw. Auszahlungsart erklärt:

• Personal- und Versorgungsaufwendungen

• Aufwendungen für Abschreibungen

4.

Gemäß § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk jeweils für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

5.

Gemäß § 14 Abs. 4 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für ordentliche Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk für einseitig deckungsfähig erklärt.

Nachrichtliche Angaben:

1.

Zum Ergebnishaushalt

Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

-593.629,00 EUR.

2.

Zum Finanzhaushalt

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des

Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

-628.249,09 EUR.

3.

Zum Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres

beträgt voraussichtlich

947.306,25 EUR.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0