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Züssower Amtsblatt
Ausgabe 2/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Informationen
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Beschlüsse der Gemeindevertretung vom 16.01.2024

Öffentlicher Teil:

Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Karlsburg 2024

Die Gemeinde Karlsburg beschließt gemäß § 45 i.V.m. § 47 Kommunalverfassung M-V die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2024 mit folgenden Änderungen:

3.6.1.00/54143000

Kostenanteile Wohnsitzgemeinde an Gemeinden und Gemeindeverbände

von

385.000 €

auf

390.200 €

3.6.6.00/68166200

Fördermittel Spielplätze

von

18.000 €

auf

15.000 €

3.6.6.00/78532000

Errichtung Spielplätze

von

20.000 €

auf

18.700 €

6.1.2.00/69990000

Umsatzsteuer 19 %

von

0 €

auf

20.000 €

6.1.2.00/79990000

Umsatzsteuer 19 % (Auszahlung an das Finanzamt)

von

0 €

auf

20.000 €

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

1.

im Ergebnishaushalt auf

einen Gesamtbetrag der Erträge von

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

2.

im Finanzhaushalt auf

a)

einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von

einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] von

einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von

b)

einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von

einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

festgesetzt.

_________

[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf

0 EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf

0 EUR

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf

1.838.900 EUR

§ 5 Hebesätze

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf

400 v. H.

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

439 v. H.

2.

Gewerbesteuer auf

400 v. H.

§ 6 Amtsumlage

nicht belegt

§ 7 Stellen gemäß Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 5,3820 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

§ 8 Weitere Vorschriften

1.

Die Wertgrenze nach § 4 Absatz 7 GemHVO-Doppik für die Darstellung von Investitionen wird auf 5.000 Euro festgesetzt.

2.

Von der gegenseitigen Deckungsfähigkeit gemäß § 14 Abs. 1 GemHVO werden hiermit folgende Aufwendungen ausgenommen:

Personal- und Versorgungsaufwendungen

Aufwendungen für Abschreibungen

3.

Aufgrund sachlichen Zusammenhangs wird für folgende Aufwendungen bzw. Auszahlungen gemäß § 14 Abs. 2 GemHVO jeweils per Haushaltsvermerk die gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb der Aufwands- bzw. Auszahlungsart erklärt:

Personal- und Versorgungsaufwendungen

Aufwendungen für Abschreibungen

4.

Gemäß § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk jeweils für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

5.

Gemäß § 14 Abs. 4 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für ordentliche Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk für einseitig deckungsfähig erklärt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 12

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 1

Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für das Haushaltsjahr 2024 gemäß § 43 der Kommunalverfassung M-V

Die Gemeindevertretung Karlsburg beschließt die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für das Haushaltsjahr 2024 gemäß § 43 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg- Vorpommern.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 12

Nein-Stimmen: 1

Enthaltungen: 0

1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen der Wasser- und Bodenverbände

Die Gemeinde Karlsburg beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen der Wasser- und Bodenverbände mit den dazugehörigen Kalkulationen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 12

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 1

Außerplanmäßige Ausgabe bei der Kostenstelle 11401.700 - Haus der Gemeinde Karlsburg

Die Gemeindevertretung beschließt die außerplanmäßige Ausgabe auf der Kostenstelle 11401.700, Sachkonto 09600000 (Außenanlagen Haus der Gemeinde) in Höhe von 846,55 € für die Anlieferung und den Einbau von Oberboden.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 12

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 1

Nichtöffentlicher Teil

-

Beschluss über den Verkauf von Grundbesitz - noch zu vermssende Teilflläche eines Grundstück in der Ortslage Moeckow

* Arrondierungsfläche

-

Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage in Moeckow