Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Karlsburg 2024
Die Gemeinde Karlsburg beschließt gemäß § 45 i.V.m. § 47 Kommunalverfassung M-V die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2024 mit folgenden Änderungen:
| 3.6.1.00/54143000 | Kostenanteile Wohnsitzgemeinde an Gemeinden und Gemeindeverbände | von | 385.000 € | auf | 390.200 € |
| 3.6.6.00/68166200 | Fördermittel Spielplätze | von | 18.000 € | auf | 15.000 € |
| 3.6.6.00/78532000 | Errichtung Spielplätze | von | 20.000 € | auf | 18.700 € |
| 6.1.2.00/69990000 | Umsatzsteuer 19 % | von | 0 € | auf | 20.000 € |
| 6.1.2.00/79990000 | Umsatzsteuer 19 % (Auszahlung an das Finanzamt) | von | 0 € | auf | 20.000 € |
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf |
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| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 2.804.100 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 3.721.100 EUR |
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| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -917.600 EUR |
| 2. | im Finanzhaushalt auf |
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| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 2.709.700 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] von | 3.456.000 EUR |
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| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -746.300 EUR |
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 821.900 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 1.046.400 EUR |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | -224.500 EUR |
festgesetzt.
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[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf | 0 EUR |
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf | 0 EUR |
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 1.838.900 EUR |
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 400 v. H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 439 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 400 v. H. | |
nicht belegt
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 5,3820 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
| 1. | Die Wertgrenze nach § 4 Absatz 7 GemHVO-Doppik für die Darstellung von Investitionen wird auf 5.000 Euro festgesetzt. | |
| 2. | Von der gegenseitigen Deckungsfähigkeit gemäß § 14 Abs. 1 GemHVO werden hiermit folgende Aufwendungen ausgenommen: | |
| • | Personal- und Versorgungsaufwendungen |
| • | Aufwendungen für Abschreibungen |
| 3. | Aufgrund sachlichen Zusammenhangs wird für folgende Aufwendungen bzw. Auszahlungen gemäß § 14 Abs. 2 GemHVO jeweils per Haushaltsvermerk die gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb der Aufwands- bzw. Auszahlungsart erklärt: | |
| • | Personal- und Versorgungsaufwendungen |
| • | Aufwendungen für Abschreibungen |
| 4. | Gemäß § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk jeweils für gegenseitig deckungsfähig erklärt. | |
| 5. | Gemäß § 14 Abs. 4 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für ordentliche Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk für einseitig deckungsfähig erklärt. | |
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: 12 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 1 |
Die Gemeindevertretung Karlsburg beschließt die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für das Haushaltsjahr 2024 gemäß § 43 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg- Vorpommern.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: 12 | Nein-Stimmen: 1 | Enthaltungen: 0 |
Die Gemeinde Karlsburg beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen der Wasser- und Bodenverbände mit den dazugehörigen Kalkulationen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: 12 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 1 |
Die Gemeindevertretung beschließt die außerplanmäßige Ausgabe auf der Kostenstelle 11401.700, Sachkonto 09600000 (Außenanlagen Haus der Gemeinde) in Höhe von 846,55 € für die Anlieferung und den Einbau von Oberboden.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: 12 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 1 |
| - | Beschluss über den Verkauf von Grundbesitz - noch zu vermssende Teilflläche eines Grundstück in der Ortslage Moeckow * Arrondierungsfläche |
| - | Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage in Moeckow |