Gemäß § 14 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes für das Land Mecklenburg- Vorpommern (LKWG M-V) fordere ich hiermit die nach § 15 Abs. 1 LKWG M-V vorschlagsberechtigten Parteien, Wählergruppen, Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber zur möglichst frühzeitigen Einreichung von Wahlvorschlägen für die Gemeinden Bandelin, Gribow, Groß Kiesow, Groß Polzin, Karlsburg, Klein Bünzow, Murchin, Rubkow, Schmatzin, Wrangelsburg, Ziethen, Züssow und die Stadt Gützkow auf.
Aktualisierungen und weitere öffentliche Bekanntmachungen der Gemeindewahlbehörde und Gemeindewahlleitung erfolgen gemäß § 10 der Hauptsatzung des Amtes Züssow i.V.m. § 5 Abs.1 LKWO M-V in der vorgeschriebenen Form durch Veröffentlichung im Internet auf der Homepage des Amtes unter
https://www.amt-zuessow.de/bekanntmachungen/oeffentliche-bekanntmachungen/ und
https://www.amt-zuessow.de/bekanntmachungen/wahlen/
Die Wahlvorschläge sind spätestens am 75. Tag vor der Wahl, dem 26. März 2024, bis 16.00 Uhr, schriftlich einzureichen beim
Amt Züssow
Die Wahlleiterin
Dorfstraße 6
17495 Züssow
Es wird dringend empfohlen, die Wahlvorschläge so frühzeitig vor diesem Termin einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge betreffen könnten, noch rechtzeitig behoben werden können.
Die Vorschriften über Inhalt und Form der Wahlvorschläge sowie über die Unzulässigkeit der Verbindung von Wahlvorschlägen gemäß §§ 15 bis 19 LKWG M-V sind zu beachten.
Die Formblätter und wichtige Informationen zu den Kommunalwahlen 2024 in Mecklenburg-Vorpommern stehen den Wahlbewerbern auf der Homepage der Landeswahlleitung unter dem folgenden Link zur Verfügung.
https://www.laiv-mv.de/Wahlen/Kommunalwahlen/2024/
Alle amtlichen Formblätter werden auf Anforderung kostenfrei von der Wahlleitung zur Verfügung gestellt.
Wahlbüro des Amtes Züssow, Bürgerbüro Züssow, Dorfstraße 6, 17495 Züssow
| Gemeindevertretungswahl: | Herr Gumprecht 038355/643-111 |
| Frau Daubitz 038355/643-117 |
| Bürgermeisterwahl: | Frau Tramp 038355/643-120 |