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Züssower Amtsblatt
Ausgabe 2/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Informationen
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Beschlüsse der Gemeindevertretung vom 29.01.2024

Öffentlicher Teil:

1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen der Wasser- und Bodenverbände

Die Gemeinde Groß Kiesow beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen der Wasser- und Bodenverbände mit den dazugehörigen Kalkulationen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 5

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 2

Fördermittel zur Sanierung und Erweiterung Kita Groß Kiesow

Die Gemeindevertretung Groß Kiesow beschließt den Beschluss der Gemeindevertretersitzung vom 23.10.2023 mit der Beschlussnummer B/GV GK/2023/064 Grundsatzbeschluss zur Sanierung und Erweiterung Kita Groß Kiesow zurückzunehmen und die Fördermittel nicht in Anspruch zu nehmen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 4

Nein-Stimmen: 2

Enthaltungen: 1

Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Groß Kiesow 2024

Die Gemeinde Groß Kiesow beschließt gemäß § 45 i.V.m. § 47 Kommunalverfassung M-V die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2024 mit folgenden Änderungen:

3.6.5.00/68166200

Fördermittel Erweiterungsbau Kita

von

375.000 €

auf

0 €

3.6.5.00/78532000

Erweiterungsbau Kita

von

500.000 €

auf

0 €

1.2.6.00/70190000

Aufwandsentsch. FFW

von

6.300 €

auf

12.900 €

4.2.4.00/78532000

Anschaffung Container

von

0 €

auf

5.000 €

5.4.1.02/72338000

Wartungs- und InstandsetzungskostenStraßenbeleuchtung

von

2.000 €

auf

5.000 €

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

1.

im Ergebnishaushalt auf

einen Gesamtbetrag der Erträge von

2.220.400 EUR

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von

3.215.000 EUR

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

-994.600 EUR

2.

im Finanzhaushalt auf

a)

einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von

2.164.700 EUR

einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen1 von

3.067.600 EUR

einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von

-902.900 EUR

b)

einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von

768.900 EUR

einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

755.200 EUR

einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

13.700 EUR

festgesetzt.

_________

1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf

0 EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf

0 EUR

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf

1.694.800 EUR

§ 5 Hebesätze

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf

400 v. H.

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

440 v. H.

2.

Gewerbesteuer auf

400 v. H.

§ 6 Amtsumlage

nicht belegt

§ 7 Stellen gemäß Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 11,0 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

§ 8 Weitere Vorschriften

1.

Die Wertgrenze nach § 4 Absatz 7 GemHVO-Doppik für die Darstellung von Investitionen wird auf 5.000 Euro festgesetzt.

2.

Von der gegenseitigen Deckungsfähigkeit gemäß § 14 Abs. 1 GemHVO werden hiermit folgende Aufwendungen ausgenommen:

Personal- und Versorgungsaufwendungen

Aufwendungen für Abschreibungen

3.

Aufgrund sachlichen Zusammenhangs wird für folgende Aufwendungen bzw. Auszahlungen gemäß § 14 Abs. 2 GemHVO jeweils per Haushaltsvermerk die gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb der Aufwands- bzw. Auszahlungsart erklärt:

Personal- und Versorgungsaufwendungen

Aufwendungen für Abschreibungen

4.

Gemäß § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk jeweils für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

5.

Gemäß § 14 Abs. 4 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für ordentliche Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk für einseitig deckungsfähig erklärt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für das Haushaltsjahr 2024 gemäß § 43 der Kommunalverfassung M-V

Die Gemeindevertretung Groß Kiesow beschließt die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für das Haushaltsjahr 2024 gemäß § 43 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Beschluss der Gemeindevertretung Groß Kiesow über den Entwurf und die Auslegung Bebauungsplan Nr. 3 "Solarpark an der Bahntrasse Stralsund-Pasewalk" (ehemals "Solarpark Groß Kiesow") der Gemeinde Groß Kiesow

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Kiesow beschließt den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss wie folgt:

Der Bebauungsplan Nr. 3 „Solarpark Groß Kiesow“ wird umbenannt und als Bebauungsplan Nr. 3 „Solarpark an der Bahntrasse Stralsund-Pasewalk“ weitergeführt.

Der Planentwurf des Bebauungsplans Nr. 3 „Solarpark an der Bahntrasse Stralsund-Pasewalk“ wird in der vorliegenden Fassung vom Juli 2023 sowie dessen Begründung einschließlich Umweltbericht und Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag werden in der vorliegenden Fassung gebilligt (Anlage).

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 3 „Solarpark an der Bahntrasse Stralsund-Pasewalk“ mit der Begründung und Umweltbericht sowie Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 1

Annahme einer Spende

Die Gemeindevertretung Groß Kiesow beschließt die Annahme einer anonymen Spende in Höhe von 125,00 € für die Kita Groß Kiesow.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Festlegung des Stichwahltages für die Wahl der ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde

Die Gemeindevertretung Groß Kiesow beschließt den 23.06.2024 als Termin für eine eventuelle Stichwahl für die Bürgermeisterwahl in der Gemeinde.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Nichtöffentlicher Teil

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Nutzungsvertrag zur Errichtung und Nutzung von Zuwegung für die Photovoltaik-Freiflächenanlage Groß Kiesow

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Einstellung einer Alltagshelferin nach § 136 Abs. 1 Nr. 2 SGB IX "Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen"