1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen der Wasser- und Bodenverbände
Die Gemeinde Groß Kiesow beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen der Wasser- und Bodenverbände mit den dazugehörigen Kalkulationen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: 5 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 2 |
Fördermittel zur Sanierung und Erweiterung Kita Groß Kiesow
Die Gemeindevertretung Groß Kiesow beschließt den Beschluss der Gemeindevertretersitzung vom 23.10.2023 mit der Beschlussnummer B/GV GK/2023/064 Grundsatzbeschluss zur Sanierung und Erweiterung Kita Groß Kiesow zurückzunehmen und die Fördermittel nicht in Anspruch zu nehmen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: 4 | Nein-Stimmen: 2 | Enthaltungen: 1 |
Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Groß Kiesow 2024
Die Gemeinde Groß Kiesow beschließt gemäß § 45 i.V.m. § 47 Kommunalverfassung M-V die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2024 mit folgenden Änderungen:
| 3.6.5.00/68166200 | Fördermittel Erweiterungsbau Kita | von | 375.000 € | auf | 0 € |
| 3.6.5.00/78532000 | Erweiterungsbau Kita | von | 500.000 € | auf | 0 € |
| 1.2.6.00/70190000 | Aufwandsentsch. FFW | von | 6.300 € | auf | 12.900 € |
| 4.2.4.00/78532000 | Anschaffung Container | von | 0 € | auf | 5.000 € |
| 5.4.1.02/72338000 | Wartungs- und InstandsetzungskostenStraßenbeleuchtung | von | 2.000 € | auf | 5.000 € |
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | ||
|
| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 2.220.400 EUR |
|
| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 3.215.000 EUR |
|
| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -994.600 EUR |
| 2. | im Finanzhaushalt auf | ||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 2.164.700 EUR |
|
| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen1 von | 3.067.600 EUR |
|
| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -902.900 EUR |
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 768.900 EUR |
|
| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 755.200 EUR |
|
| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 13.700 EUR |
festgesetzt.
_________
1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf | 0 EUR |
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf | 0 EUR |
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 1.694.800 EUR |
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 400 v. H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 440 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 400 v. H. | |
nicht belegt
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 11,0 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
| 1. | Die Wertgrenze nach § 4 Absatz 7 GemHVO-Doppik für die Darstellung von Investitionen wird auf 5.000 Euro festgesetzt. | |
| 2. | Von der gegenseitigen Deckungsfähigkeit gemäß § 14 Abs. 1 GemHVO werden hiermit folgende Aufwendungen ausgenommen: | |
| • | Personal- und Versorgungsaufwendungen |
| • | Aufwendungen für Abschreibungen |
| 3. | Aufgrund sachlichen Zusammenhangs wird für folgende Aufwendungen bzw. Auszahlungen gemäß § 14 Abs. 2 GemHVO jeweils per Haushaltsvermerk die gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb der Aufwands- bzw. Auszahlungsart erklärt: | |
| • | Personal- und Versorgungsaufwendungen |
| • | Aufwendungen für Abschreibungen |
| 4. | Gemäß § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk jeweils für gegenseitig deckungsfähig erklärt. | |
| 5. | Gemäß § 14 Abs. 4 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für ordentliche Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk für einseitig deckungsfähig erklärt. | |
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: 7 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für das Haushaltsjahr 2024 gemäß § 43 der Kommunalverfassung M-V
Die Gemeindevertretung Groß Kiesow beschließt die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für das Haushaltsjahr 2024 gemäß § 43 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: 7 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
Beschluss der Gemeindevertretung Groß Kiesow über den Entwurf und die Auslegung Bebauungsplan Nr. 3 "Solarpark an der Bahntrasse Stralsund-Pasewalk" (ehemals "Solarpark Groß Kiesow") der Gemeinde Groß Kiesow
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Kiesow beschließt den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss wie folgt:
Der Bebauungsplan Nr. 3 „Solarpark Groß Kiesow“ wird umbenannt und als Bebauungsplan Nr. 3 „Solarpark an der Bahntrasse Stralsund-Pasewalk“ weitergeführt.
Der Planentwurf des Bebauungsplans Nr. 3 „Solarpark an der Bahntrasse Stralsund-Pasewalk“ wird in der vorliegenden Fassung vom Juli 2023 sowie dessen Begründung einschließlich Umweltbericht und Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag werden in der vorliegenden Fassung gebilligt (Anlage).
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 3 „Solarpark an der Bahntrasse Stralsund-Pasewalk“ mit der Begründung und Umweltbericht sowie Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: 6 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 1 |
Annahme einer Spende
Die Gemeindevertretung Groß Kiesow beschließt die Annahme einer anonymen Spende in Höhe von 125,00 € für die Kita Groß Kiesow.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: 7 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
Festlegung des Stichwahltages für die Wahl der ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde
Die Gemeindevertretung Groß Kiesow beschließt den 23.06.2024 als Termin für eine eventuelle Stichwahl für die Bürgermeisterwahl in der Gemeinde.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: 7 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
| - | Nutzungsvertrag zur Errichtung und Nutzung von Zuwegung für die Photovoltaik-Freiflächenanlage Groß Kiesow |
| - | Einstellung einer Alltagshelferin nach § 136 Abs. 1 Nr. 2 SGB IX "Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen" |