Titel Logo
Züssower Amtsblatt
Ausgabe 2/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Informationen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Gemeinde Murchin Beschlüsse der Gemeindevertretung vom 12.12.2024

Öffentlicher Teil:

Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 der Gemeinde Murchin

Nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Wolgast und dem Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Züssow beschließt die Gemeindevertretung Murchin die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2023

Nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Wolgast und dem Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Züssow beschließt die Gemeindevertretung Murchin lt. § 60 KV M-V die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2023.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Murchin 2025

Die Gemeinde Murchin beschließt gemäß §§ 45 ff. Kommunalverfassung M-V die Haushaltssatzung

und den Haushaltsplan 2025

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

1.

im Ergebnishaushalt auf

einen Gesamtbetrag der Erträge von

1.305.000 EUR

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

1.964.600 EUR

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

-659.600 EUR

2.

im Finanzhaushalt auf

a)

einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von

1.258.400

EUR

einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] von

1.868.500 EUR

einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von

-610.100 EUR

b)

einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von

199.000 EUR

einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

667.000 EUR

einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

-468.000 EUR

festgesetzt.

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf

§ 4

Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf

§ 5

Hebesätze

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

2. Gewerbesteuer auf

§ 6 Amtsumlage

nicht belegt

§ 7 Stellen gemäß Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 3,89 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

§ 8 Weitere Vorschriften

1.

Die Wertgrenze nach § 4 Absatz 7 GemHVO-Doppik für die Darstellung von Investitionen wird auf 5.000 Euro festgesetzt.

2.

Von der gegenseitigen Deckungsfähigkeit gemäß § 14 Abs. 1 GemHVO werden hiermit folgende Aufwendungen ausgenommen:

Personal- und Versorgungsaufwendungen

Aufwendungen für Abschreibungen

3.

Aufgrund sachlichen Zusammenhangs wird für folgende Aufwendungen bzw. Auszahlungen gemäß § 14 Abs. 2 GemHVO jeweils per Haushaltsvermerk die gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb der Aufwands- bzw. Auszahlungsart erklärt:

Personal- und Versorgungsaufwendungen

Aufwendungen für Abschreibungen

4.

Gemäß § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk jeweils für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

5.

Gemäß § 14 Abs. 4 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für ordentliche Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk für einseitig deckungsfähig erklärt.

Nachrichtliche Angaben:

1.

Zum Ergebnishaushalt

Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

2.

Zum Finanzhaushalt

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

3.

Zum Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Beschluss zur Satzung über die Nutzung von Spielplätzen in der Gemeinde Murchin

Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung über die Nutzung von Spielplätzen in der Gemeinde Murchin (Spielplatzsatzung).

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Annahme einer Spende

Die Gemeindevertretung Murchin beschließt die Annahme einer Spende von Frau Diana Wermter aus Pinnow für den Winterdienst der Gemeinde in Höhe von 300,00 €.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Beschluss zur außerplanmäßigen Ausgabe bei der Kostenstelle 11401000 - Zentrales Grundstücks- und Gebäudemanagement Anlagen im Bau-Waldbad Pinnow

Die Gemeindevertretung beschließt die außerplanmäßige Ausgabe i.H.v. 1.000,- € auf der Kst. 11401.000 Sachkonto 09600000 - Zentrales Grundstücks- und Gebäudemanagement Anlagen im Bau-Waldbad Pinnow.

Die Deckung / der Übertrag erfolgt aus der Planungsleistung der Kst. 11401.000 Sachkonto 09600000 Anlagen im Bau - Neubau Kita Murchin

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Nichtöffentlicher Teil

- Zahlung der Dienstleistung an den DLRG OG Anklam e.V.

Vereinbarung vom 11.07.2024 mit der DLRG OG Anklam e.V. über die Übertragung der Beaufsichtigung des Badebetriebes bzw. der Wasseraufsicht für den Pinnower See ab dem 20.07.2024

- Bauantrag Neubau Rettungswache in Murchin

- Bauantrag nach BImSchG: Produktionsstätte zur Synthetisierung von Arzneimittelwirkstoffen in Relzow

[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen