Öffentlicher Teil:
Nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Wolgast und dem Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Züssow beschließt die Gemeindevertretung Murchin die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023.
| Ja-Stimmen: 6 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
Nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Wolgast und dem Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Züssow beschließt die Gemeindevertretung Murchin lt. § 60 KV M-V die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2023.
| Ja-Stimmen: 6 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
Die Gemeinde Murchin beschließt gemäß §§ 45 ff. Kommunalverfassung M-V die Haushaltssatzung
und den Haushaltsplan 2025
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | |||
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| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 1.305.000 EUR | ||
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| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 1.964.600 EUR | ||
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| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -659.600 EUR | ||
| 2. | im Finanzhaushalt auf | |||
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| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 1.258.400 EUR | |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] von | 1.868.500 EUR | |
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| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -610.100 EUR | |
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| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 199.000 EUR | |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 667.000 EUR | |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | -468.000 EUR | |
festgesetzt.
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf | 468.000 EUR |
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf | 0 EUR |
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 1.525.000 EUR |
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. Grundsteuer | |||
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 350 v. H. |
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| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 436 v. H. |
| 2. Gewerbesteuer auf | 380 v. H. | ||
nicht belegt
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 3,89 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
| 1. | Die Wertgrenze nach § 4 Absatz 7 GemHVO-Doppik für die Darstellung von Investitionen wird auf 5.000 Euro festgesetzt. | |
| 2. | Von der gegenseitigen Deckungsfähigkeit gemäß § 14 Abs. 1 GemHVO werden hiermit folgende Aufwendungen ausgenommen: | |
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| • | Personal- und Versorgungsaufwendungen |
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| • | Aufwendungen für Abschreibungen |
| 3. | Aufgrund sachlichen Zusammenhangs wird für folgende Aufwendungen bzw. Auszahlungen gemäß § 14 Abs. 2 GemHVO jeweils per Haushaltsvermerk die gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb der Aufwands- bzw. Auszahlungsart erklärt: | |
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| • | Personal- und Versorgungsaufwendungen |
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| • | Aufwendungen für Abschreibungen |
| 4. | Gemäß § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk jeweils für gegenseitig deckungsfähig erklärt. | |
| 5. | Gemäß § 14 Abs. 4 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für ordentliche Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk für einseitig deckungsfähig erklärt. | |
| 1. | Zum Ergebnishaushalt | |
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| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -1.212.345,00 EUR. |
| 2. | Zum Finanzhaushalt | |
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| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | - 467.531,52 EUR. |
| 3. | Zum Eigenkapital | |
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| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 1.816.549,88 EUR. |
| Ja-Stimmen: 6 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung über die Nutzung von Spielplätzen in der Gemeinde Murchin (Spielplatzsatzung).
| Ja-Stimmen: 6 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
Die Gemeindevertretung Murchin beschließt die Annahme einer Spende von Frau Diana Wermter aus Pinnow für den Winterdienst der Gemeinde in Höhe von 300,00 €.
| Ja-Stimmen: 6 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
Die Gemeindevertretung beschließt die außerplanmäßige Ausgabe i.H.v. 1.000,- € auf der Kst. 11401.000 Sachkonto 09600000 - Zentrales Grundstücks- und Gebäudemanagement Anlagen im Bau-Waldbad Pinnow.
Die Deckung / der Übertrag erfolgt aus der Planungsleistung der Kst. 11401.000 Sachkonto 09600000 Anlagen im Bau - Neubau Kita Murchin
| Ja-Stimmen: 6 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
Nichtöffentlicher Teil
| - Zahlung der Dienstleistung an den DLRG OG Anklam e.V. Vereinbarung vom 11.07.2024 mit der DLRG OG Anklam e.V. über die Übertragung der Beaufsichtigung des Badebetriebes bzw. der Wasseraufsicht für den Pinnower See ab dem 20.07.2024 |
| - Bauantrag Neubau Rettungswache in Murchin |
| - Bauantrag nach BImSchG: Produktionsstätte zur Synthetisierung von Arzneimittelwirkstoffen in Relzow |
[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen