Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 der Gemeinde Wrangelsburg
Nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Wolgast und dem Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Züssow beschließt die Gemeindevertretung Wrangelsburg die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: 6 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
Ausschluss von der Mitwirkung nach § 24 KV: (P. Juds)
Nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Wolgast und dem Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Züssow beschließt die Gemeindevertretung Wrangelsburg lt. § 60 KV M-V die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2023.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: 5 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
Die Gemeindevertretung Wrangelsburg beschließt gemäß §§ 45 ff. Kommunalverfassung M-V die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2025.
| Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird | |||
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | ||
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| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 366.600 EUR | |
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| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 669.500 EUR | |
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| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -302.900 EUR | |
| 2. | im Finanzhaushalt auf | ||
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| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 342.300 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] von | 609.900 EUR |
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| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -267.600 EUR |
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| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 27.700 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 114.000 EUR |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | -86.300 EUR |
| festgesetzt. | |||
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf | 71.800 EUR |
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf | 0 EUR |
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 846.900 EUR |
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 400 v. H. |
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| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 439 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 400 v. H. | |
nicht belegt
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 1,50 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
| 1. | Die Wertgrenze nach § 4 Absatz 7 GemHVO-Doppik für die Darstellung von Investitionen wird auf 5.000 Euro festgesetzt. | |
| 2. | Von der gegenseitigen Deckungsfähigkeit gemäß § 14 Abs. 1 GemHVO werden hiermit folgende Aufwendungen ausgenommen: | |
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| • | Personal- und Versorgungsaufwendungen |
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| • | Aufwendungen für Abschreibungen |
| 3. | Aufgrund sachlichen Zusammenhangs wird für folgende Aufwendungen bzw. Auszahlungen gemäß § 14 Abs. 2 GemHVO jeweils per Haushaltsvermerk die gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb der Aufwands- bzw. Auszahlungsart erklärt: | |
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| • | Personal- und Versorgungsaufwendungen |
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| • | Aufwendungen für Abschreibungen |
| 4. | Gemäß § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk jeweils für gegenseitig deckungsfähig erklärt. | |
| 5. | Gemäß § 14 Abs. 4 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für ordentliche Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk für einseitig deckungsfähig erklärt. | |
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: 6 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
Für die bestandserhaltende Baumpflege (ohne verkehrssicherungspflichtige Maßnahmen) der Allee hinter Lühmannsdorf Richtung Wrangelsburg/Alt Brüssow mit einer Förderung aus dem Alleenfond des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird die Gemeinde einen Eigenanteil von 35 % übernehmen.
Die Gemeinde stimmt zu, dass das anfallende Tot- und Schnittholz aus der Allee dauerhaft und unbearbeitet außerhalb der Allee lagern kann und stellt entsprechende Flächen zur Verfügung.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: 6 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen