Amt Züssow
Wahlleitung
Gemäß § 45 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) gebe ich öffentlich bekannt:
Die Gemeindevertretung Schmatzin hat gemäß § 45 Abs. 2 LKWG M-V beschlossen, dass die Neuwahl der ehrenamtlichen Bürgermeisterin/ des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Schmatzin
am 11. Mai 2025
stattfinden wird. Eine eventuell notwendige Stichwahl findet
am 25. Mai 2025
statt. Eine Neuwahl ist erforderlich, da die bisherige Bürgermeisterin vom ihrem Amt zurückgetreten ist.
Züssow, den 28. Januar 2025