Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2024 der Gemeinde Ziethen
Nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Wolgast und dem Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Züssow beschließt die Gemeindevertretung Ziethen die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2024.
Abstimmungsergebnis:
| 7 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Ausschluss von der Mitwirkung nach § 24 KV: (Philipp Müller)
Nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Wolgast und dem Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Züssow beschließt die Gemeindevertretung Ziethen lt. § 60 KV M-V die Entlastung der Bürgermeister Herrn Werner Schmoldt und Herrn Philipp Müller für die Dauer Ihrer jeweiligen Amtszeit für das Haushaltsjahr 2024.
Abstimmungsergebnis:
| 6 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Beschluss:
Die Gemeinde Ziethen beschließt gemäß §§ 45 ff. Kommunalverfassung M-V die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2026
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | ||
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| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 744.100 EUR | |
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| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 1.526.200 EUR | |
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| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -782.100 EUR | |
| 2. | im Finanzhaushalt auf | ||
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| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 689.700 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] von | 1.451.400 EUR |
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| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -761.700 EUR |
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| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 1.500.300 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 2.190.500 EUR |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | -690.200 EUR |
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf | 690.200 EUR |
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf | 0 EUR |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 3.390.400 EUR |
Die Hebesätze für die Realsteuern wurden ab dem Haushaltsjahr 2025 mit Beschluss der Hebesatzsatzung vom 15.05.2025 durch die Gemeindevertretung wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 373 | v. H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 399 | v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 381 | v. H. | |
nicht belegt
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 2,7128 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
| 1. | Die Wertgrenze nach § 4 Absatz 7 GemHVO-Doppik für die Darstellung von Investitionen wird auf 5.000 Euro festgesetzt. | |
| 2. | Von der gegenseitigen Deckungsfähigkeit gemäß § 14 Abs. 1 GemHVO werden hiermit folgende Aufwendungen ausgenommen: | |
| • | Personal- und Versorgungsaufwendungen |
| • | Aufwendungen für Abschreibungen |
| 3. | Aufgrund sachlichen Zusammenhangs wird für folgende Aufwendungen bzw. Auszahlungen gemäß § 14 Abs. 2 GemHVO jeweils per Haushaltsvermerk die gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb der Aufwands- bzw. Auszahlungsart erklärt: | |
| • | Personal- und Versorgungsaufwendungen |
| • | Aufwendungen für Abschreibungen |
| 4. | Gemäß § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk jeweils für gegenseitig deckungsfähig erklärt. | |
| 5. | Gemäß § 14 Abs. 4 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für ordentliche Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk für einseitig deckungsfähig erklärt. | |
Nachrichtliche Angaben:
| 1. Zum Ergebnishaushalt | |
| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -1.702.533,00 EUR. |
| 2. Zum Finanzhaushalt | |
| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -1.611.709,56 EUR. |
| 3. Zum Eigenkapital | |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -463.165,29 EUR. |
Hinweis:
Die nach § 47 Absatz 2 KV M-V erforderlichen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen des Landrates des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbehörde zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen sind am …………….. wie folgt bekanntgegeben worden:
| 1. | Kredite für Investitionen und lnvestitionsförderungsmaßnahmen gemäß §2 der Haushaltssatzung |
| 2. | Kassenkredite gemäß § 4 der Haushaltssatzung |
Abstimmungsergebnis:
| 7 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Die Gemeindevertretung Ziethen fasst den Beschluss zur Einleitung eines nationalen Vergabeverfahrens zur Beauftragung eines Freianlagenplaners für den 1. BA zur denkmalgerechten Sanierung Gutspark Ziethen.
Es soll eine Verhandlungsvergabe durchgeführt werden.
Abstimmungsergebnis:
| 7 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Die Gemeindevertretung Ziethen bevollmächtigt den Leitenden Verwaltungsbeamten des Amtes Züssow, Herrn Daniel Krüger und bei dessen Verhinderung Frau Astrid Ploetz, Fachbereichsleiterin Finanzen, mit der Vertretung der Gemeinde in der Verbandsversammlung des Kommunalen Anteilseignerverbandes "Nordost" der E.DIS AG in der 8. Wahlperiode, soweit nicht die Bürgermeisterin/ der Bürgermeister selbst oder einer ihrer/ seiner Stellvertreter dort anwesend ist.
Abstimmungsergebnis:
| 7 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Die Gemeindevertretung Ziethen beschließt, dass sich die Gemeinde Ziethen ab dem Jahr 2025 finanziell an der Betreibung des Waldbades Pinnow mit einem jährlichen Zuschuss in Höhe von 1.000,00 Euro beteiligt. Der dieser Beschlussvorlage anliegende Entwurf einer Verwaltungsvereinbarung ist Grundlage dieser Beteiligung. Für das Jahr 2025 handelt es sich hierbei um eine außerplanmäßige Ausgabe.
Abstimmungsergebnis:
| 7 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
[1] Einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen