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Züssower Amtsblatt
Ausgabe 2/2026
Amtliche Bekanntmachungen und Informationen
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Beschlüsse der Gemeindevertretung vom 15.12.2025

Öffentlicher Teil:

Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2024 der Gemeinde Karlsburg

Nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Wolgast und dem Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Züssow beschließt die Gemeindevertretung Karlsburg die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2024.

Abstimmungsergebnis:

11 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

1 Enthaltungen

Entlastung des Bürgermeisters der Gemeinde Karlsburg für das Haushaltsjahr 2024

Ausschluss von der Mitwirkung nach § 24 KV: (Mathias Bartoszewski)

Nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Wolgast und dem Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Züssow beschließt die Gemeindevertretung Karlsburg lt. § 60 KV M-V die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2024.

Abstimmungsergebnis:

10 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

1 Enthaltungen

Wahl eines Mitglieds (Gemeindevertreter/ -in) in den Finanzausschuss der Gemeindevertretung Karlsburg - Wiederbesetzung

Ausschluss von der Mitwirkung nach § 24 KV: (Neumann. Thomas)

Die Gemeindevertretung Karlsburg beschließt, Herrn Thomas Neumann als Mitglied in den Finanzausschuss zu wählen.

Abstimmungsergebnis:

11 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Aufstellung Bebauungsplan Nr. 5 "Wohnen am Waldweg Giesekenhagen"

Beschluss:

Ausschluss von der Mitwirkung nach § 24 KV: (Name, Vorname)

Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 5 „Wohnen am Waldweg Giesekenhagen“ der Gemeinde Karlsburg

1

Geltungsbereich und Größe

Für das im beiliegenden Planauszug gekennzeichnete Gebiet der

Gemeinde

Karlsburg

Gemarkung

Giesekenhagen

Flur

1

Flurstücke

58/3

ist die Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 5 „Wohnen am Waldweg Giesekenhagen“ der Gemeinde Karlsburg vorgesehen.

Die Größe des räumlichen Geltungsbereiches beträgt 10.000 m².

2

Anlass der Planänderung und Planungsziele

In dem südlichen Teil des Flurstücks 58/3 sollen circa vier Einfamilienhäuser errichtet werden. Im Süden des genannten Flurstücks grenzen bereits mehrere Einfamilienhäuser, zum Teil auch Neubebauungen, an.

Aufgrund der bereits vorhandenen, direkt angrenzenden Wohnbebauung soll dieser Standort für Bauwillige als Wohnstandort mit Einfamilienhäusern weiterentwickelt werden.

Durch die Entwicklung dieses Wohnstandortes, werden attraktive Grundstücke für Wohnbebauungen geschaffen und der Zuzug von Familien in der Gemeinde Karlsburg begünstigt.

Die Erschließung des Plangebietes erfolgt über die Straße Waldweg auf den Flurstücken 32 und 51/2 der Flur 1, Gemarkung Giesekenhagen.

Derzeit befindet sich das Plangebiet gemäß § 35 BauGB im Außenbereich. Eine Bebauung des Grundstückes ist folglich ausgeschlossen.

Für das geplante Vorhaben in Giesekenhagen, Ortsteil Lühmannsdorf der Gemeinde Karlsburg gibt es keine Innenbereichssatzung. Das Gebiet befindet sich in keinem rechtskräftigen Bebauungsplan oder einem Bebauungsplan der derzeit in Aufstellung ist.

Um das geplante Vorhaben mit circa vier Einfamilienhäusern realisieren zu können, ist die Schaffung von Baurecht erforderlich. Dazu ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes vorzunehmen

Mit der Aufstellung des o. g. Bebauungsplanes soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung gewährleistet werden.

Als Planungsziele werden benannt:

-

Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von circa vier Einfamilienhäusern,

-

Schaffung neuer Wohnbauflächen, um den Zuzug junger Familien zu begünstigen und

-

Abrundung der vorhandenen Struktur in Giesekenhagen, Ortsteil Lühmannsdorf unter Berücksichtigung der Anforderungen an Naturschutz und Landschaftspflege.

Zur Umsetzung der Planungsziele ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Flurstück 58/3 der Flur 1 in der Gemarkung Giesekenhagen in der Gemeinde Karlsburg erforderlich.

3

Angaben zum Planverfahren

Die Planung wird nach §§ 2 ff. BauGB aufgestellt. Eine Umweltprüfung ist durchzuführen und ein Umweltbericht zu erarbeiten.

Durch das geplante Vorhaben und die damit einhergehenden Versiegelungen der unbebauten Grundstücksflächen ist ein Verlust von Biotopen zu erwarten. Dieser wird durch geeignete Kompensationsmaßnahem ausgeglichen.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Wohnen am Waldweg Giesekenhagen“ der Gemeinde Karlsburg erfolgt im Regelverfahren.

Im Regelverfahren wird eine zweimalige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden vorgenommen.

Sämtliche Kosten für und im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes werden vom Vorhabenträger getragen, insbesondere die Kosten des Planungsbüros, des Umweltberichts und die Kosten für etwaige Ausgleichsmaßnahmen. Dies wird in einem Städtebaulichen Vertrag zwischen der Gemeinde Karlsburg und dem Vorhabenträger festgeschrieben.

4

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis:

12 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Nichtöffentlicher Teil

-

Beauftragung Anwalt zur rechtlichen Beratung

-

Erhöhung Mietzins für Garagen – Altverträge

-

Antrag auf Ratenzahlung der Gewerbesteuer/Vollverzinsung aus Gewerbesteuer

-

Genehmigung der Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 18.11.2025 über die Aufhebung eines Arbeitsverhältnisses zum 30.11.2025

-

Genehmigung der Eilentscheidung des Bürgermeisters vom.............................. über die Einstellung einer/ eines geringfügig Beschäftigten zum.............................. befristet für sechs Monate

-

Genehmigung der Eilentscheidung des Bürgermeisters vom.............................. über die Einstellung einer/ eines geringfügig Beschäftigten zum.............................. befristet für sechs Monate