Nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Wolgast und dem Rechnungsprüfungs-ausschuss des Amtes Züssow beschließt die Gemeindevertretung Groß Polzin die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2024.
Abstimmungsergebnis:
| 7 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Ausschluss von der Mitwirkung nach § 24 KV: (Sebastian Hornburg)
Nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Wolgast und dem Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Züssow beschließt die Gemeindevertretung Groß Polzin lt. § 60 KV M-V die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2024.
Abstimmungsergebnis:
| 6 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Die Gemeindevertretung Groß Polzin beschließt den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2026 mit den dazugehörenden Anlagen.
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | ||
| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 751.900 EUR | |
| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 1.229.400 EUR | |
| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -477.500 EUR | |
| 2. | im Finanzhaushalt auf | ||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 732.200 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] von | 1.224.100 EUR |
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| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -491.900 EUR |
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 1.241.400 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 2.975.800 EUR |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | -1.734.400 EUR |
festgesetzt.
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[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf | 1.734.800 EUR |
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf | 0 EUR |
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 1.027.400 EUR |
Die Hebesätze für die Realsteuern wurden ab dem Haushaltsjahr 2025 mit Beschluss der Hebesatzsatzung vom 26.05.2025 durch die Gemeindevertretung wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 338 v. H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 439 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 391 v. H. | |
nicht belegt
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 2,0 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
| 1. | Die Wertgrenze nach § 4 Absatz 7 GemHVO-Doppik für die Darstellung von Investitionen wird auf 5.000 Euro festgesetzt. | |
| 2. | Von der gegenseitigen Deckungsfähigkeit gemäß § 14 Abs. 1 GemHVO werden hiermit folgende Aufwendungen ausgenommen: | |
| • | Personal- und Versorgungsaufwendungen |
| • | Aufwendungen für Abschreibungen |
| 3. | Aufgrund sachlichen Zusammenhangs wird für folgende Aufwendungen bzw. Auszahlungen gemäß § 14 Abs. 2 GemHVO jeweils per Haushaltsvermerk die gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb der Aufwands- bzw. Auszahlungsart erklärt: | |
| • | Personal- und Versorgungsaufwendungen |
| • | Aufwendungen für Abschreibungen |
| 4. | Gemäß § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk jeweils für gegenseitig deckungsfähig erklärt. | |
| 5. | Gemäß § 14 Abs. 4 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für ordentliche Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk für einseitig deckungsfähig erklärt. | |
Nachrichtliche Angaben:
| 1. | Zum Ergebnishaushalt | |
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| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -1.755.690 EUR. |
| 2. | Zum Finanzhaushalt | |
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| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -1.249.573,07 EUR. |
| 3. | Zum Eigenkapital | |
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| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -353.423,25 EUR. |
Abstimmungsergebnis:
| 6 Ja-Stimmen | 1 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Die Gemeindevertretung Groß Polzin beschließt, dass sich die Gemeinde Groß Polzin ab dem Jahr 2026 finanziell an der Betreibung des Waldbades Pinnow mit einem jährlichen Zuschuss in Höhe von 1.000,00 Euro beteiligt. Der dieser Beschlussvorlage anliegende Entwurf einer Verwaltungsvereinbarung ist Grundlage dieser Beteiligung.
Abstimmungsergebnis:
| 4 Ja-Stimmen | 3 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Die Gemeindevertretung Groß Polzin fasst den Grundsatzbeschluss zur Sanierung der Gemeindestraße in Konsages.
Abstimmungsergebnis:
| 7 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Die Gemeindevertretung Groß Polzin beschließt die Annahme einer Spende vom Landwirtschaftsbetrieb Jäger und Adamy in Höhe von 150,00 € für das Oktoberfest 2025 in Groß Polzin.
Abstimmungsergebnis:
| 7 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Die Gemeindevertretung Groß Polzin beschließt die Annahme einer Spende von ENERTRAG SE in Höhe von 200,00 € für das Oktoberfest 2025 in Groß Polzin.
Abstimmungsergebnis:
| 7 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Die Gemeindevertretung Groß Polzin beschließt die Annahme einer Spende von der Fa. Schälmühle GmbH in Höhe von 300,00 € für das Oktoberfest 2025 in Groß Polzin.
Abstimmungsergebnis:
| 7 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |