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Züssower Amtsblatt
Ausgabe 2/2026
Amtliche Bekanntmachungen und Informationen
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Beschlüsse der Gemeindevertretung vom 15.12.2025

Öffentlicher Teil:

Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2024 der Gemeinde Groß Polzin

Nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Wolgast und dem Rechnungsprüfungs-ausschuss des Amtes Züssow beschließt die Gemeindevertretung Groß Polzin die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2024.

Abstimmungsergebnis:

7 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Entlastung des Bürgermeisters der Gemeinde Groß Polzin für das Haushaltsjahr 2024

Ausschluss von der Mitwirkung nach § 24 KV: (Sebastian Hornburg)

Nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Wolgast und dem Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Züssow beschließt die Gemeindevertretung Groß Polzin lt. § 60 KV M-V die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2024.

Abstimmungsergebnis:

6 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Haushaltsplan und Haushaltssatzung der Gemeinde Groß Polzin 2026

Die Gemeindevertretung Groß Polzin beschließt den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2026 mit den dazugehörenden Anlagen.

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird

1.

im Ergebnishaushalt auf

einen Gesamtbetrag der Erträge von

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

2.

im Finanzhaushalt auf

a)

einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von

einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] von

einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von

b)

einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von

einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

festgesetzt.

_________

[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf

§ 4

Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf

1.027.400 EUR

§ 5

Hebesätze

Die Hebesätze für die Realsteuern wurden ab dem Haushaltsjahr 2025 mit Beschluss der Hebesatzsatzung vom 26.05.2025 durch die Gemeindevertretung wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

2.

Gewerbesteuer auf

§ 6

Amtsumlage

nicht belegt

§ 7

Stellen gemäß Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 2,0 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

§ 8

Weitere Vorschriften

1.

Die Wertgrenze nach § 4 Absatz 7 GemHVO-Doppik für die Darstellung von Investitionen wird auf 5.000 Euro festgesetzt.

2.

Von der gegenseitigen Deckungsfähigkeit gemäß § 14 Abs. 1 GemHVO werden hiermit folgende Aufwendungen ausgenommen:

Personal- und Versorgungsaufwendungen

Aufwendungen für Abschreibungen

3.

Aufgrund sachlichen Zusammenhangs wird für folgende Aufwendungen bzw. Auszahlungen gemäß § 14 Abs. 2 GemHVO jeweils per Haushaltsvermerk die gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb der Aufwands- bzw. Auszahlungsart erklärt:

Personal- und Versorgungsaufwendungen

Aufwendungen für Abschreibungen

4.

Gemäß § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk jeweils für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

5.

Gemäß § 14 Abs. 4 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für ordentliche Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk für einseitig deckungsfähig erklärt.

Nachrichtliche Angaben:

1.

Zum Ergebnishaushalt

Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

2.

Zum Finanzhaushalt

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

3.

Zum Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

Abstimmungsergebnis:

6 Ja-Stimmen

1 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Verwaltungsvereinbarung über die finanzielle Beteiligung am Waldbad Pinnow

Die Gemeindevertretung Groß Polzin beschließt, dass sich die Gemeinde Groß Polzin ab dem Jahr 2026 finanziell an der Betreibung des Waldbades Pinnow mit einem jährlichen Zuschuss in Höhe von 1.000,00 Euro beteiligt. Der dieser Beschlussvorlage anliegende Entwurf einer Verwaltungsvereinbarung ist Grundlage dieser Beteiligung.

Abstimmungsergebnis:

4 Ja-Stimmen

3 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Grundsatzbeschluss zur Straßensanierung in Konsages

Die Gemeindevertretung Groß Polzin fasst den Grundsatzbeschluss zur Sanierung der Gemeindestraße in Konsages.

Abstimmungsergebnis:

7 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Annahme einer Spende

Die Gemeindevertretung Groß Polzin beschließt die Annahme einer Spende vom Landwirtschaftsbetrieb Jäger und Adamy in Höhe von 150,00 € für das Oktoberfest 2025 in Groß Polzin.

Abstimmungsergebnis:

7 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Annahme einer Spende

Die Gemeindevertretung Groß Polzin beschließt die Annahme einer Spende von ENERTRAG SE in Höhe von 200,00 € für das Oktoberfest 2025 in Groß Polzin.

Abstimmungsergebnis:

7 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Annahme einer Spende

Die Gemeindevertretung Groß Polzin beschließt die Annahme einer Spende von der Fa. Schälmühle GmbH in Höhe von 300,00 € für das Oktoberfest 2025 in Groß Polzin.

Abstimmungsergebnis:

7 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen