Die Gemeindevertretung Groß Kiesow beschließt gemäß §§ 45 ff. Kommunalverfassung M/V die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2026.
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | ||
| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 2.245.900 EUR | |
| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 3.256.500 EUR | |
| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -1.010.600 EUR | |
| 2. | im Finanzhaushalt auf | ||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 2.190.100 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] von | 3.108.000 EUR |
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| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -917.900 EUR |
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 1.644.600 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 1.728.600 EUR |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | -84.000 EUR |
festgesetzt.
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[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf | 0 EUR |
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf | 0 EUR |
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 3.573.500 EUR |
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 400 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 440 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 400 v.H. | |
nicht belegt
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 12,25 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
| 2. | Von der gegenseitigen Deckungsfähigkeit gemäß § 14 Abs. 1 GemHVO werden hiermit folgende Aufwendungen ausgenommen: | |
| • | Personal- und Versorgungsaufwendungen |
| • | Aufwendungen für Abschreibungen |
| 3. | Aufgrund sachlichen Zusammenhangs wird für folgende Aufwendungen bzw. Auszahlungen gemäß § 14 Abs. 2 GemHVO jeweils per Haushaltsvermerk die gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb der Aufwands- bzw. Auszahlungsart erklärt: | |
| • | Personal- und Versorgungsaufwendungen |
| • | Aufwendungen für Abschreibungen |
| 4. | Gemäß § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk jeweils für gegenseitig deckungsfähig erklärt. | |
| 5. | Gemäß § 14 Abs. 4 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für ordentliche Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk für einseitig deckungsfähig erklärt. | |
| Abstimmungsergebnis: | ||
| 7 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Die Gemeindevertretung Groß Kiesow beschließt die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für das Haushaltsjahr 2026 gemäß § 43 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Abstimmungsergebnis:
| 7 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Die Gemeindevertretung Groß Kiesow fasst den Beschluss zur Einleitung mehrerer EU-weiter Vergabeverfahren zur Beauftragung von Planungsleistungen für den Ersatzneubau der Kindertagesstätte in Groß Kiesow. Es soll ein Offenes Verfahren durchgeführt werden.
Abstimmungsergebnis:
| 6 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 1 Enthaltungen |
| - | Genehmigung der Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 15.12.2025 über die Kündigung eines/einer Beschäftigten |