Nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Wolgast und dem Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Züssow beschließt die Gemeindevertretung Rubkow die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2024.
Abstimmungsergebnis:
| 9 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Ausschluss von der Mitwirkung nach § 24 KV: (Holger Wendt)
Nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Wolgast und dem Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Züssow beschließt die Gemeindevertretung Rubkow lt. § 60 KV M-V die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2024.
Abstimmungsergebnis:
| 8 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Die Gemeindevertretung Rubkow beschließt die außerplanmäßige Ausgabe i.H.v. 2.704,68 € für ein Funknavigationssystem (LARDIS:ONE 7) für die Freiwillige Feuerwehr Rubkow (12600.000/07140000).
Abstimmungsergebnis:
| 9 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Die Gemeindevertretung Rubkow fasst den Grundsatzbeschluss zur Straßensanierung in Rubkow an der Schweinemastanlage.
Abstimmungsergebnis:
| 9 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Die Gemeindevertretung Rubkow beschließt, für das BV „Sanierung/Renaturierung des Teiches Daugzin“ für die Sanierung der Brücke eine Freihändige Vergabe und für die sonstige Bauausführung eine Beschränkte Ausschreibung durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
| 9 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Die Gemeindevertretung Rubkow beschließt, dass sich die Gemeinde Rubkow ab dem Jahr 2025 finanziell an der Betreibung des Waldbades Pinnow mit einem jährlichen Zuschuss in Höhe von 1.000,00 Euro beteiligt. Der dieser Beschlussvorlage anliegende Entwurf einer Verwaltungsvereinbarung ist Grundlage dieser Beteiligung. Für das Jahr 2025 handelt es sich hierbei um eine außerplanmäßige Ausgabe.
Abstimmungsergebnis:
| 8 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 1 Enthaltungen |
| - | Bauantrag Errichtung einer Garage (Solar-Bedachung) in Krenzow |
| - | Änderung des Arbeitsvertrages eines Gemeindearbeiters |
Beschlüsse der Gemeindevertretung vom 22.01.2026
Die Gemeinde Rubkow beschließt gemäß §§ 45 ff. Kommunalverfassung M-V die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2026
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | |
| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 1.212.700 EUR |
| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 1.867.600 EUR |
| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -654.900 EUR |
| 2. | im Finanzhaushalt auf | |
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 1.168.500 EUR |
| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] von | 1.795.200 EUR |
| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -626.700 EUR |
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 481.800 EUR |
| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 760.100 EUR |
| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | -278.300 EUR |
festgesetzt.
_________
[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf | 273.300 EUR |
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf | 0 EUR |
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 1.624.300 EUR |
Die Hebesätze für die Realsteuern wurden ab dem Haushaltsjahr 2025 mit Beschluss der Hebesatzsatzung vom 22.04.2025 durch die Gemeindevertretung wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 375 v. H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 438 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 381 v. H. |
nicht belegt
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 1,9154 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
| 1. | Die Wertgrenze nach § 4 Absatz 7 GemHVO-Doppik für die Darstellung von Investitionen wird auf 5.000 Euro festgesetzt. | |
| 2. | Von der gegenseitigen Deckungsfähigkeit gemäß § 14 Abs. 1 GemHVO werden hiermit folgende Aufwendungen ausgenommen: | |
| • | Personal- und Versorgungsaufwendungen |
| • | Aufwendungen für Abschreibungen |
| 3. | Aufgrund sachlichen Zusammenhangs wird für folgende Aufwendungen bzw. Auszahlungen gemäß § 14 Abs. 2 GemHVO jeweils per Haushaltsvermerk die gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb der Aufwands- bzw. Auszahlungsart erklärt: | |
| • | Personal- und Versorgungsaufwendungen |
| • | Aufwendungen für Abschreibungen |
| 4. | Gemäß § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk jeweils für gegenseitig deckungsfähig erklärt. | |
| 5. | Gemäß § 14 Abs. 4 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für ordentliche Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk für einseitig deckungsfähig erklärt. | |
| 1. | Zum Ergebnishaushalt | |
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| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -972.533,00 EUR. |
| 2. | Zum Finanzhaushalt | |
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| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -1.059.352,62 EUR. |
| 3. | Zum Eigenkapital | |
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| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 614.886,26 EUR. |
Abstimmungsergebnis:
| 9 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Die Gemeindevertretung Rubkow hat keine Einwände hinsichtlich der Flächenüberplanung mit Agri-PV innerhalb des Gemeindegebietes.
Es soll mit dem Vorhabenträger hinsichtlich eines speziellen Projektes in Kontakt getreten werden.
Abstimmungsergebnis:
| 0 Ja-Stimmen | 9 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
| - | Antrag auf Beschulung außerhalb des Einzugsbereiches |