Titel Logo
Züssower Amtsblatt
Ausgabe 2/2026
Amtliche Bekanntmachungen und Informationen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Beschlüsse der Gemeindevertretung vom 16.12.2025

Öffentlicher Teil:

Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2024 der Gemeinde Rubkow

Nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Wolgast und dem Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Züssow beschließt die Gemeindevertretung Rubkow die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2024.

Abstimmungsergebnis:

9 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Entlastung des Bürgermeisters der Gemeinde Rubkow für das Haushaltsjahr 2024

Ausschluss von der Mitwirkung nach § 24 KV: (Holger Wendt)

Nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Wolgast und dem Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Züssow beschließt die Gemeindevertretung Rubkow lt. § 60 KV M-V die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2024.

Abstimmungsergebnis:

8 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Beschluss zur außerplanmäßigen Ausgabe i.H.v. 2.704,68 Euro für ein Funknavigationssystem (LARDIS:ONE 7) für die Freiwillige Feuerwehr Rubkow (12600.000/07140000)

Die Gemeindevertretung Rubkow beschließt die außerplanmäßige Ausgabe i.H.v. 2.704,68 € für ein Funknavigationssystem (LARDIS:ONE 7) für die Freiwillige Feuerwehr Rubkow (12600.000/07140000).

Abstimmungsergebnis:

9 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Grundsatzbeschluss zur Straßensanierung in Rubkow an der Schweinemastanlage

Die Gemeindevertretung Rubkow fasst den Grundsatzbeschluss zur Straßensanierung in Rubkow an der Schweinemastanlage.

Abstimmungsergebnis:

9 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Beschluss zur Einleitung von Vergabeverfahren - BV "Sanierung und Renaturierung Teich Daugzin"

Die Gemeindevertretung Rubkow beschließt, für das BV „Sanierung/Renaturierung des Teiches Daugzin“ für die Sanierung der Brücke eine Freihändige Vergabe und für die sonstige Bauausführung eine Beschränkte Ausschreibung durchzuführen.

Abstimmungsergebnis:

9 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Verwaltungsvereinbarung über die finanzielle Beteiligung am Waldbad Pinnow

Die Gemeindevertretung Rubkow beschließt, dass sich die Gemeinde Rubkow ab dem Jahr 2025 finanziell an der Betreibung des Waldbades Pinnow mit einem jährlichen Zuschuss in Höhe von 1.000,00 Euro beteiligt. Der dieser Beschlussvorlage anliegende Entwurf einer Verwaltungsvereinbarung ist Grundlage dieser Beteiligung. Für das Jahr 2025 handelt es sich hierbei um eine außerplanmäßige Ausgabe.

Abstimmungsergebnis:

8 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

1 Enthaltungen

Nichtöffentlicher Teil

-

Bauantrag Errichtung einer Garage (Solar-Bedachung) in Krenzow

-

Änderung des Arbeitsvertrages eines Gemeindearbeiters

Beschlüsse der Gemeindevertretung vom 22.01.2026

Öffentlicher Teil:

Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Rubkow 2026

Die Gemeinde Rubkow beschließt gemäß §§ 45 ff. Kommunalverfassung M-V die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2026

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird

1.

im Ergebnishaushalt auf

einen Gesamtbetrag der Erträge von

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

2.

im Finanzhaushalt auf

a)

einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von

einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] von

einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von

b)

einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von

einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

festgesetzt.

_________

[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf

§ 5 Hebesätze

Die Hebesätze für die Realsteuern wurden ab dem Haushaltsjahr 2025 mit Beschluss der Hebesatzsatzung vom 22.04.2025 durch die Gemeindevertretung wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

2.

Gewerbesteuer auf

§ 6 Amtsumlage

nicht belegt

§ 7 Stellen gemäß Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 1,9154 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

§ 8 Weitere Vorschriften

1.

Die Wertgrenze nach § 4 Absatz 7 GemHVO-Doppik für die Darstellung von Investitionen wird auf 5.000 Euro festgesetzt.

2.

Von der gegenseitigen Deckungsfähigkeit gemäß § 14 Abs. 1 GemHVO werden hiermit folgende Aufwendungen ausgenommen:

Personal- und Versorgungsaufwendungen

Aufwendungen für Abschreibungen

3.

Aufgrund sachlichen Zusammenhangs wird für folgende Aufwendungen bzw. Auszahlungen gemäß § 14 Abs. 2 GemHVO jeweils per Haushaltsvermerk die gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb der Aufwands- bzw. Auszahlungsart erklärt:

Personal- und Versorgungsaufwendungen

Aufwendungen für Abschreibungen

4.

Gemäß § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk jeweils für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

5.

Gemäß § 14 Abs. 4 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für ordentliche Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk für einseitig deckungsfähig erklärt.

Nachrichtliche Angaben:

1.

Zum Ergebnishaushalt

Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

2.

Zum Finanzhaushalt

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

3.

Zum Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

Abstimmungsergebnis:

9 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Grundsatzentscheidung Agri-PV innerhalb des Gemeindegebietes

Die Gemeindevertretung Rubkow hat keine Einwände hinsichtlich der Flächenüberplanung mit Agri-PV innerhalb des Gemeindegebietes.

Es soll mit dem Vorhabenträger hinsichtlich eines speziellen Projektes in Kontakt getreten werden.

Abstimmungsergebnis:

0 Ja-Stimmen

9 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Nichtöffentlicher Teil

-

Antrag auf Beschulung außerhalb des Einzugsbereiches