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Züssower Amtsblatt
Ausgabe 2/2026
Amtliche Bekanntmachungen und Informationen
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Beschlüsse der Gemeindevertretung vom 08.12.2025

Öffentlicher Teil:

Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2024 der Gemeinde Klein Bünzow

Nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Wolgast und dem Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Züssow beschließt die Gemeindevertretung Klein Bünzow die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2024.

Abstimmungsergebnis:

7 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Entlastung der Bürgermeister der Gemeinde Klein Bünzow für das Haushaltsjahr 2024

Ausschluss von der Mitwirkung nach § 24 KV: (Christian Siegert)

Nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Wolgast und dem Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Züssow beschließt die Gemeindevertretung Klein Bünzow lt. § 60 KV M-V die Entlastung der Bürgermeister Herrn Karl Jürgens und Herrn Christian Siegert für die Dauer Ihrer jeweiligen Amtszeit für das Haushaltsjahr 2024.

Abstimmungsergebnis:

6 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Satzung über die Festsetzung der Hebesätze der Realsteuern 2026 (Hebesatzsatzung)

Die Gemeindevertretung Klein Bünzow beschließt die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze der Realsteuern (Hebesatzsatzung).

Abstimmungsergebnis:

0 Ja-Stimmen

7 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Vereinbarung bezüglich der Finanzierung des Waldbades Pinnow

Die Gemeindevertretung Klein Bünzow beschließt, dass sich die Gemeinde Klein Bünzow ab dem Jahr 2025 finanziell an der Betreibung des Waldbades Pinnow mit einem jährlichen Zuschuss in Höhe von 1.000,00 Euro beteiligt. Der dieser Beschlussvorlage anliegende Entwurf einer Verwaltungsvereinbarung ist Grundlage dieser Beteiligung.

Abstimmungsergebnis:

7 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Nichtöffentlicher Teil

-

Bauantrag Einfamilienhaus mit Garage in Klein Bünzow

Beschlüsse der Gemeindevertretung vom 26.01.2026

Öffentlicher Teil:

Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Klein Bünzow 2026

Die Gemeindevetretung Klein Bünzow beschließt gemäß §§ 45 ff. Kommunalverfassung M-V die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2026

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird

1.

im Ergebnishaushalt auf

einen Gesamtbetrag der Erträge von

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

2.

im Finanzhaushalt auf

a)

einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von

einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] von

einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von

b)

einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von

einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

festgesetzt.

_________

[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf

§ 4

Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf

3.200.000 EUR

§ 5

Hebesätze

Die Hebesätze für die Realsteuern wurden ab dem Haushaltsjahr 2025 mit Beschluss der Hebesatzsatzung vom 19.05.2025 durch die Gemeindevertretung wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

2.

Gewerbesteuer auf

§ 6

Amtsumlage

nicht belegt

§ 7

Stellen gemäß Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 2,513 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

§ 8

Weitere Vorschriften

1.

Die Wertgrenze nach § 4 Absatz 7 GemHVO-Doppik für die Darstellung von Investitionen wird auf 5.000 Euro festgesetzt.

2.

Von der gegenseitigen Deckungsfähigkeit gemäß § 14 Abs. 1 GemHVO werden hiermit folgende Aufwendungen ausgenommen:

Personal- und Versorgungsaufwendungen

Aufwendungen für Abschreibungen

3.

Aufgrund sachlichen Zusammenhangs wird für folgende Aufwendungen bzw. Auszahlungen gemäß § 14 Abs. 2 GemHVO jeweils per Haushaltsvermerk die gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb der Aufwands- bzw. Auszahlungsart erklärt:

Personal- und Versorgungsaufwendungen

Aufwendungen für Abschreibungen

4.

Gemäß § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk jeweils für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

5.

Gemäß § 14 Abs. 4 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für ordentliche Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk für einseitig deckungsfähig erklärt.

Nachrichtliche Angaben:

1.

Zum Ergebnishaushalt

Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

2.

Zum Finanzhaushalt

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

3.

Zum Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

Abstimmungsergebnis:

6 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Nichtöffentlicher Teil

-

Bauvoranfrage Nutzungsänderung in Salchow