Nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Wolgast und dem Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Züssow beschließt die Gemeindevertretung Klein Bünzow die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2024.
Abstimmungsergebnis:
| 7 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Ausschluss von der Mitwirkung nach § 24 KV: (Christian Siegert)
Nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Wolgast und dem Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Züssow beschließt die Gemeindevertretung Klein Bünzow lt. § 60 KV M-V die Entlastung der Bürgermeister Herrn Karl Jürgens und Herrn Christian Siegert für die Dauer Ihrer jeweiligen Amtszeit für das Haushaltsjahr 2024.
Abstimmungsergebnis:
| 6 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Die Gemeindevertretung Klein Bünzow beschließt die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze der Realsteuern (Hebesatzsatzung).
Abstimmungsergebnis:
| 0 Ja-Stimmen | 7 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Die Gemeindevertretung Klein Bünzow beschließt, dass sich die Gemeinde Klein Bünzow ab dem Jahr 2025 finanziell an der Betreibung des Waldbades Pinnow mit einem jährlichen Zuschuss in Höhe von 1.000,00 Euro beteiligt. Der dieser Beschlussvorlage anliegende Entwurf einer Verwaltungsvereinbarung ist Grundlage dieser Beteiligung.
Abstimmungsergebnis:
| 7 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
| - | Bauantrag Einfamilienhaus mit Garage in Klein Bünzow |
Die Gemeindevetretung Klein Bünzow beschließt gemäß §§ 45 ff. Kommunalverfassung M-V die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2026
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | ||
| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 1.220.000 EUR | |
| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 2.063.700 EUR | |
| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -843.700 EUR | |
| 2. | im Finanzhaushalt auf | ||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 1.173.500 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] von | 1.999.900 EUR |
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| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -826.400 EUR |
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 1.341.400 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 2.663.000 EUR |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | -1.321.600 EUR |
festgesetzt.
_________
[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf | 1.249.300 EUR |
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf | 0 EUR |
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 3.200.000 EUR |
Die Hebesätze für die Realsteuern wurden ab dem Haushaltsjahr 2025 mit Beschluss der Hebesatzsatzung vom 19.05.2025 durch die Gemeindevertretung wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 353 v. H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 459 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 381 v. H. | |
nicht belegt
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 2,513 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
| 1. | Die Wertgrenze nach § 4 Absatz 7 GemHVO-Doppik für die Darstellung von Investitionen wird auf 5.000 Euro festgesetzt. | |
| 2. | Von der gegenseitigen Deckungsfähigkeit gemäß § 14 Abs. 1 GemHVO werden hiermit folgende Aufwendungen ausgenommen: | |
| • | Personal- und Versorgungsaufwendungen |
| • | Aufwendungen für Abschreibungen |
| 3. | Aufgrund sachlichen Zusammenhangs wird für folgende Aufwendungen bzw. Auszahlungen gemäß § 14 Abs. 2 GemHVO jeweils per Haushaltsvermerk die gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb der Aufwands- bzw. Auszahlungsart erklärt: | |
| • | Personal- und Versorgungsaufwendungen |
| • | Aufwendungen für Abschreibungen |
| 4. | Gemäß § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk jeweils für gegenseitig deckungsfähig erklärt. | |
| 5. | Gemäß § 14 Abs. 4 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für ordentliche Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk für einseitig deckungsfähig erklärt. | |
Nachrichtliche Angaben:
| 1. | Zum Ergebnishaushalt | |
| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -1.243.487,00 EUR. |
| 2. | Zum Finanzhaushalt | |
| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -776.788,14 EUR. |
| 3. | Zum Eigenkapital | |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 1.704.244,86 EUR. |
Abstimmungsergebnis:
| 6 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
| - | Bauvoranfrage Nutzungsänderung in Salchow |