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Züssower Amtsblatt
Ausgabe 2/2026
Amtliche Bekanntmachungen und Informationen
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Beschlüsse der Gemeindevertretung vom 11.12.2025

Öffentlicher Teil:

Feststellung des Jahresabschlusses 2024 für den Eigenbetrieb Wohnungswirtschaft und Entlastung der Betriebsleitung

Die Gemeindevertretung Züssow beschließt über den Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2024 des Eigenbetriebes Wohnungswirtschaft der Gemeinde Züssow.

1.

Der vom Wirtschaftsprüfer ATG Treuhand GmbH geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024, der eine Bilanzsumme von 4.460.700,04 € ausweist, wird festgestellt.

2.

Der Jahresgewinn des Geschäftsjahres 2024 i.H.v. 35.445,77 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

3.

Der Betriebsleitung des Eigenbetriebes wird für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis:

8 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2024 der Gemeinde Züssow

Nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Wolgast und dem Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Züssow beschließt die Gemeindevertretung Züssow die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2024.

Abstimmungsergebnis:

7 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

1 Enthaltungen

Entlastung der Bürgermeister der Gemeinde Züssow für das Haushaltsjahr 2024

Ausschluss von der Mitwirkung nach § 24 KV: (Jörg Buchholz/Marian Schoknecht)

Nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Wolgast und dem Rechnungsprüfungs-ausschuss des Amtes Züssow beschließt die Gemeindevertretung Züssow lt. § 60 KV M-V die Entlas-tung der Bürgermeister Herrn Jörg Buchholz und Herrn Marian Schoknecht für die Dauer Ihrer Amtszeit für das Haushaltsjahr 2024.

Abstimmungsergebnis:

6 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Grundsatzentscheidung Agri-PV innerhalb des Gemeindegebietes

Die Gemeindevertretung Züssow hat keine Einwände hinsichtlich der Flächenüberplanung mit Agri-PV innerhalb des Gemeindegebietes.

Es soll mit dem Vorhabenträger hinsichtlich eines speziellen Projektes in Kontakt getreten werden.

Abstimmungsergebnis:

0 Ja-Stimmen

8 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Beschluss zum Ersatzneubau eines Gemeinde- und Sporthauses in Züssow

Die Gemeindevertretung Züssow fasst den Beschluss über den Ersatzneubau eines Gemein-de- und Sporthauses in Züssow.

Abstimmungsergebnis:

8 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Beschlüsse der Gemeindevertretung vom 22.01.2026

Öffentlicher Teil:

Beschluss zum Ersatzneubau eines Gemeinde- und Sporthauses in Züssow

Die Gemeindevertretung Züssow beschließt für den Ersatzneubau des Gemeinde- und Sporthauses in Züssow Fördermittel aus der „Sanierung kommunaler Sportstätten” einzuwer-ben.

Abstimmungsergebnis:

8 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

1 Enthaltungen

Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Züssow 2026

Die Gemeinde Züssow beschließt gemäß § 45 ff. Kommunalverfassung M-V die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2026 mit folgenden Änderungen:

6.1.1.00/40131000

Gewerbesteuer

von

150.000 €

auf

470.000 €

6.1.1.00/54421000

Amtsumlage

von

472.400 €

auf

473.300 €

6.1.1.00/54310000

Gewerbesteuerumlage

von

13.300 €

auf

40.000 €

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird

1. im Ergebnishaushalt auf

einen Gesamtbetrag der Erträge von

1.978.200

EUR

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von

2.853.500

EUR

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

-875.300

EUR

2. im Finanzhaushalt auf

a)

einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von

1.837.500

EUR

einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] von

2.594.800

EUR

einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von

-757.300

EUR

b)

einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von

533.500

EUR

einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

912.300

EUR

einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

-378.800

EUR

festgesetzt.

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf

0

EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf

0

EUR

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf

2.014.800

EUR

§ 5 Hebesätze

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf

340

v. H.

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

440

v. H.

2.

Gewerbesteuer auf

395

v. H.

§ 6 Amtsumlage

nicht belegt

§ 7 Stellen gemäß Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 3,7384 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

§ 8 Weitere Vorschriften

1.

Die Wertgrenze nach § 4 Absatz 7 GemHVO-Doppik für die Darstellung von Investitionen wird auf 5.000 Euro festgesetzt.

2.

Von der gegenseitigen Deckungsfähigkeit gemäß § 14 Abs. 1 GemHVO werden hiermit folgende Aufwendungen ausgenommen:

Personal- und Versorgungsaufwendungen

Aufwendungen für Abschreibungen

3.

Aufgrund sachlichen Zusammenhangs wird für folgende Aufwendungen bzw. Auszahlungen gemäß § 14 Abs. 2 GemHVO jeweils per Haushaltsvermerk die gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb der Aufwands- bzw. Auszahlungsart erklärt:

Personal- und Versorgungsaufwendungen

Aufwendungen für Abschreibungen

4.

Gemäß § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk jeweils für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

5.

Gemäß § 14 Abs. 4 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für ordentliche Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk für einseitig deckungsfähig erklärt.

Abstimmungsergebnis:

7 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

2 Enthaltungen

[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen