Feststellung des Jahresabschlusses 2024 für den Eigenbetrieb Wohnungswirtschaft und Entlastung der Betriebsleitung
Die Gemeindevertretung Züssow beschließt über den Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2024 des Eigenbetriebes Wohnungswirtschaft der Gemeinde Züssow.
| 1. | Der vom Wirtschaftsprüfer ATG Treuhand GmbH geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024, der eine Bilanzsumme von 4.460.700,04 € ausweist, wird festgestellt. |
| 2. | Der Jahresgewinn des Geschäftsjahres 2024 i.H.v. 35.445,77 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. |
| 3. | Der Betriebsleitung des Eigenbetriebes wird für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung erteilt. |
Abstimmungsergebnis:
| 8 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Wolgast und dem Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Züssow beschließt die Gemeindevertretung Züssow die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2024.
Abstimmungsergebnis:
| 7 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 1 Enthaltungen |
Ausschluss von der Mitwirkung nach § 24 KV: (Jörg Buchholz/Marian Schoknecht)
Nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Wolgast und dem Rechnungsprüfungs-ausschuss des Amtes Züssow beschließt die Gemeindevertretung Züssow lt. § 60 KV M-V die Entlas-tung der Bürgermeister Herrn Jörg Buchholz und Herrn Marian Schoknecht für die Dauer Ihrer Amtszeit für das Haushaltsjahr 2024.
Abstimmungsergebnis:
| 6 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Die Gemeindevertretung Züssow hat keine Einwände hinsichtlich der Flächenüberplanung mit Agri-PV innerhalb des Gemeindegebietes.
Es soll mit dem Vorhabenträger hinsichtlich eines speziellen Projektes in Kontakt getreten werden.
Abstimmungsergebnis:
| 0 Ja-Stimmen | 8 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Die Gemeindevertretung Züssow fasst den Beschluss über den Ersatzneubau eines Gemein-de- und Sporthauses in Züssow.
Abstimmungsergebnis:
| 8 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Beschluss zum Ersatzneubau eines Gemeinde- und Sporthauses in Züssow
Die Gemeindevertretung Züssow beschließt für den Ersatzneubau des Gemeinde- und Sporthauses in Züssow Fördermittel aus der „Sanierung kommunaler Sportstätten” einzuwer-ben.
Abstimmungsergebnis:
| 8 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 1 Enthaltungen |
Die Gemeinde Züssow beschließt gemäß § 45 ff. Kommunalverfassung M-V die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2026 mit folgenden Änderungen:
| 6.1.1.00/40131000 | Gewerbesteuer | von | 150.000 € | auf | 470.000 € |
| 6.1.1.00/54421000 | Amtsumlage | von | 472.400 € | auf | 473.300 € |
| 6.1.1.00/54310000 | Gewerbesteuerumlage | von | 13.300 € | auf | 40.000 € |
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird
| 1. im Ergebnishaushalt auf | |||
| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 1.978.200 | EUR |
| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 2.853.500 | EUR |
| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -875.300 | EUR |
| 2. im Finanzhaushalt auf | |||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 1.837.500 | EUR |
| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] von | 2.594.800 | EUR |
| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -757.300 | EUR |
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 533.500 | EUR |
| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 912.300 | EUR |
| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | -378.800 | EUR |
festgesetzt.
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf | 0 | EUR |
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf | 0 | EUR |
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 2.014.800 | EUR |
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 340 | v. H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 440 | v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 395 | v. H. | |
nicht belegt
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 3,7384 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
| 1. | Die Wertgrenze nach § 4 Absatz 7 GemHVO-Doppik für die Darstellung von Investitionen wird auf 5.000 Euro festgesetzt. | |
| 2. | Von der gegenseitigen Deckungsfähigkeit gemäß § 14 Abs. 1 GemHVO werden hiermit folgende Aufwendungen ausgenommen: | |
| • | Personal- und Versorgungsaufwendungen |
| • | Aufwendungen für Abschreibungen |
| 3. | Aufgrund sachlichen Zusammenhangs wird für folgende Aufwendungen bzw. Auszahlungen gemäß § 14 Abs. 2 GemHVO jeweils per Haushaltsvermerk die gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb der Aufwands- bzw. Auszahlungsart erklärt: | |
| • | Personal- und Versorgungsaufwendungen |
| • | Aufwendungen für Abschreibungen |
| 4. | Gemäß § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | |
| innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk jeweils für gegenseitig deckungsfähig erklärt. | ||
| 5. | Gemäß § 14 Abs. 4 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für ordentliche Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk für einseitig deckungsfähig erklärt. | |
Abstimmungsergebnis:
| 7 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 2 Enthaltungen |
[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen