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Züssower Amtsblatt
Ausgabe 2/2026
Amtliche Bekanntmachungen und Informationen
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Bekanntmachung Kommunale Wärmeplanung im Amt Züssow

Hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 4 WPG zum Entwurf der kommunalen Wärmeplanung

Das Amt Züssow treibt den Klimaschutz und die Energiewende in seinen Mitgliedsgemeinden aktiv voran. Gemeinsam mit der EWE NETZ GmbH wurde ein Entwurf für die Kommunale Wärmeplanung erarbeitet. Dieser zeigt auf, wie die Wärmeversorgung im Amtsgebiet bis zum Jahr 2045 klimafreundlich, bezahlbar und zukunftssicher gestaltet werden kann.

Der Entwurf der kommunalen Wärmeplanung wurde im Auftrag des Amtes Züssow durch die EWE NETZ GmbH erstellt und orientiert sich am bundesweit einheitlichen Leitfaden Wärmeplanung.

Anlass und Ziele der Planung

Am 1. Januar 2024 ist das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz – WPG) in Kraft getreten. Es verpflichtet Kommunen und Ämter mit bis zu 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, bis spätestens zum 30. Juni 2028 einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Das Gesetz regelt zudem das Verfahren sowie die Inhalte der kommunalen Wärmeplanung.

Ziel der Wärmeplanung im Amt Züssow ist es, konkrete Wege aufzuzeigen, wie Gebäude künftig mit erneuerbarer Energie beheizt werden können. Betrachtet werden unter anderem:

  • der Einsatz von Wärmepumpen,
  • die Nutzung von Photovoltaikanlagen,
  • die Nutzung von Abwärme,
  • sowie mögliche Wärmenetzlösungen.

Die Planung soll dabei Orientierung für Bürgerinnen und Bürger, Gebäudeeigentümer, Unternehmen und Investoren bieten und eine fundierte Grundlage für eine langfristig klimafreundliche Entwicklung im Amtsgebiet schaffen.

Verfahren

Die kommunale Wärmeplanung für das Amt Züssow wird in enger Zusammenarbeit mit der EWE NETZ GmbH erarbeitet. Im bisherigen Planungsprozess wurden relevante Akteurinnen und Akteure aus Verwaltung, Wirtschaft und Energieversorgung eingebunden.

Ziel ist es, die Wärmeversorgung im Amtsgebiet schrittweise auf erneuerbare Energien umzustellen und damit einen wichtigen Beitrag zur regionalen Energiewende zu leisten.

Die kommunale Wärmeplanung wird gefördert im Rahmen der Richtlinie zur Förderung der kommunalen Wärmplanung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sowie der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI).

Der vorliegende Entwurf zeigt auf,

  • welche Potenziale zur energetischen Sanierung bestehen,
  • wie moderne Heiztechnologien eingesetzt werden können,
  • und welche Gebiete sich für Wärmenetzeignungsgebiete eignen.

Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Nutzung lokaler Potenziale, der Abwärmenutzung aus größeren Anlagen sowie auf wirtschaftlich tragfähigen Lösungen für unterschiedliche Siedlungsstrukturen im Amtsgebiet.

Öffentliche Auslegung

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 4 WPG erfolgt durch eine öffentliche Auslegung des Entwurfs der kommunalen Wärmeplanung im Zeitraum vom

13. Februar 2026 bis zum 16. März 2026.

Während dieses Zeitraums liegt der Entwurf im Bürgerbüro Gützkow, Pommersche Straße 27, 17506 Gützkow während der regulären Öffnungszeiten zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Zeitgleich können die Unterlagen ab dem 13. Februar 2026 auch auf der Internetseite des Amtes Züssow unter https://www.amt-zuessow.de/bekanntmachungen/aktuelle-beteiligungsverfahren/ eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist haben Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, sonstige Interessierte sowie Träger öffentlicher Belange Gelegenheit, Stellungnahmen zum Entwurf der kommunalen Wärmeplanung abzugeben.

Diese können schriftlich oder zur Niederschrift gerichtet werden an:

Amt Züssow

Fachbereich Bau- und Grundstücksmanagement, Frau Schmidt, Dorfstraße 6,

17495 Züssow, oder per Mail an n.schmidt@amt-zuessow.de

Hinweis zur Bedeutung der Wärmeplanung

Die Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung entfalten keine rechtlich bindende Wirkung. Sie dienen vielmehr als strategische Entscheidungsgrundlage für die zukünftige Weiterentwicklung der Wärmeversorgung im Amtsgebiet.

Insbesondere für Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer, Investoren sowie die Verwaltung bietet der Wärmeplan wertvolle Orientierung bei:

  • Sanierungsentscheidungen,
  • Investitionen in Heizsysteme,
  • und der langfristigen Infrastrukturplanung.
Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO sowie dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz.

Holger Wendt
Amtsvorsteher des Amtes Züssow