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Züssower Amtsblatt
Ausgabe 3/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Informationen
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Beschlüsse der Gemeindevertretung Wrangelsburg vom 19.01.2023

Öffentlicher Teil:

Bericht der Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes Wolgast für das Jahr 2021

- zur Kenntnis genommen-

Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 der Gemeinde Wrangelsburg

Nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Wolgast und dem Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Züssow beschließt die Gemeindevertretung Wrangelsburg die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021.

Gleichzeitig beschließt die Gemeindevertretung die überplanmäßigen Ausgaben auf der Kostenstelle: 3610000.000/5414300 „Kostenanteile Wohnsitzgemeinde“ in Höhe von 427,89 Euro.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 4

Nein-Stimmen: -

Enthaltungen: -

Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2021

Nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Wolgast und dem Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Züssow beschließt die Gemeindevertretung Wrangelsburg gemäß § 60 KV M-V die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2021.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 3

Nein-Stimmen: -

Enthaltungen: -

Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Wrangelsburg 2023

Die Gemeinde Wrangelsburg beschließt gemäß § 45 i.V.m. § 47 Kommunalverfassung M-V die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2023 mit folgenden Änderungen:

1.1.4.01/68166200

Fördermittel für Sanierung und Umbau Feldsteinscheune

1.1.4.01/78532000

Sanierung und Umbau Feldsteinscheune

1.1.4.01/72313000

Unterhaltung Papiermanufaktur

1.1.4.01/69253000

Kreditaufnahme

1.1.4.03/76210000

Miete Technik

1.1.4.03/78561000

Mäheinrichtungen

1.2.6.00/72339000

Unterhaltung Löschwasserentnahme-Stellen

5.4.1.01/52338000

Unterhaltung und Reparatur Gemeindestraßen

5.4.1.01/72380000

Geringwertige Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände Gemeindestraßen

5.4.1.01/78532000

Erstellung Dorfplatz

5.7.3.01/72313000

Unterhaltung Bürocontainer

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

1.

im Ergebnishaushalt auf

einen Gesamtbetrag der Erträge von

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

2.

im Finanzhaushalt auf

a)

einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von

einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] von

einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von

b)

einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von

einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

festgesetzt.

____

[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf

§ 4

Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf

§ 5

Hebesätze

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

2.

Gewerbesteuer auf

§ 6

Amtsumlage

nicht belegt

§ 7

Stellen gemäß Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 1,50 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

§ 8

Weitere Vorschriften

1.

Die Wertgrenze nach § 4 Absatz 7 GemHVO-Doppik für die Darstellung von Investitionen wird auf 5.000 Euro festgesetzt.

2.

Von der gegenseitigen Deckungsfähigkeit gemäß § 14 Abs. 1 GemHVO werden hiermit folgende Aufwendungen ausgenommen:

Personal- und Versorgungsaufwendungen

Aufwendungen für Abschreibungen

3.

Aufgrund sachlichen Zusammenhangs wird für folgende Aufwendungen bzw. Auszahlungen gemäß § 14 Abs. 2 GemHVO jeweils per Haushaltsvermerk die gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb der Aufwands- bzw. Auszahlungsart erklärt:

Personal- und Versorgungsaufwendungen

Aufwendungen für Abschreibungen

4.

Gemäß § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk jeweils für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

5.

Gemäß § 14 Abs. 4 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für ordentliche Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk für einseitig deckungsfähig erklärt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 3

Nein-Stimmen: -

Enthaltungen: -

Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für das Haushaltsjahr 2023 gemäß § 43 der Kommunalverfassung M-V

Die Gemeindevertretung Wrangelsburg beschließt die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für das Haushaltsjahr 2023 gemäß § 43 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 3

Nein-Stimmen: -

Enthaltungen: -

Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen der Wasser- und Bodenverbände

Die Gemeindevertretung Wrangelsburg beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen der Wasser- und Bodenverbände mit den dazugehörigen Kalkulationen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 3

Nein-Stimmen: -

Enthaltungen: -

Nichtöffentlicher Teil

  • Antrag auf Befreiung / Erlass -abgelehnt-