- zur Kenntnis genommen-
Nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Wolgast und dem Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Züssow beschließt die Gemeindevertretung Wrangelsburg die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021.
Gleichzeitig beschließt die Gemeindevertretung die überplanmäßigen Ausgaben auf der Kostenstelle: 3610000.000/5414300 „Kostenanteile Wohnsitzgemeinde“ in Höhe von 427,89 Euro.
| Abstimmungsergebnis: | ||
| Ja-Stimmen: 4 | Nein-Stimmen: - | Enthaltungen: - |
Nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Wolgast und dem Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Züssow beschließt die Gemeindevertretung Wrangelsburg gemäß § 60 KV M-V die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2021.
| Abstimmungsergebnis: | ||
| Ja-Stimmen: 3 | Nein-Stimmen: - | Enthaltungen: - |
Die Gemeinde Wrangelsburg beschließt gemäß § 45 i.V.m. § 47 Kommunalverfassung M-V die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2023 mit folgenden Änderungen:
| 1.1.4.01/68166200 | Fördermittel für Sanierung und Umbau Feldsteinscheune | von 102.500 € | auf 0 € |
| 1.1.4.01/78532000 | Sanierung und Umbau Feldsteinscheune | von 150.500 € | auf 0 € |
| 1.1.4.01/72313000 | Unterhaltung Papiermanufaktur | von 500 € | auf 20.500 € |
| 1.1.4.01/69253000 | Kreditaufnahme | von 65.500 € | auf 2.500 € |
| 1.1.4.03/76210000 | Miete Technik | von 2.500 € | auf 5.000 € |
| 1.1.4.03/78561000 | Mäheinrichtungen | von 0 € | auf 5.000 € |
| 1.2.6.00/72339000 | Unterhaltung Löschwasserentnahme-Stellen | von 0 € | auf 30.000 € |
| 5.4.1.01/52338000 | Unterhaltung und Reparatur Gemeindestraßen | von 5.000 € | auf 30.000 € |
| 5.4.1.01/72380000 | Geringwertige Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände Gemeindestraßen | von 0 € | auf 30.000 € |
| 5.4.1.01/78532000 | Erstellung Dorfplatz | von 0 € | auf 20.000 € |
| 5.7.3.01/72313000 | Unterhaltung Bürocontainer | von 1.200 € | auf 11.200 € |
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | ||
| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 329.700 EUR | ||
| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 691.200 EUR | ||
| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -361.500 EUR | ||
| 2. | im Finanzhaushalt auf | ||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 306.700 EUR | |
| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] von | 635.900 EUR | ||
| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -329.200 EUR | ||
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 42.100 EUR | |
| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 101.000 EUR | ||
| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | -58.900 EUR | ||
festgesetzt.
____
[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf | 2.500 EUR |
Verpflichtungsermächtigungen
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf | 0 EUR |
Kassenkredite
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 622.600 EUR |
Hebesätze
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 400 v. H. | |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 439 v. H. | |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 400 v. H. | |
Amtsumlage
nicht belegt
Stellen gemäß Stellenplan
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 1,50 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
Weitere Vorschriften
| 1. | Die Wertgrenze nach § 4 Absatz 7 GemHVO-Doppik für die Darstellung von Investitionen wird auf 5.000 Euro festgesetzt. | |
| 2. | Von der gegenseitigen Deckungsfähigkeit gemäß § 14 Abs. 1 GemHVO werden hiermit folgende Aufwendungen ausgenommen: | |
| • | Personal- und Versorgungsaufwendungen | |
| • | Aufwendungen für Abschreibungen | |
| 3. | Aufgrund sachlichen Zusammenhangs wird für folgende Aufwendungen bzw. Auszahlungen gemäß § 14 Abs. 2 GemHVO jeweils per Haushaltsvermerk die gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb der Aufwands- bzw. Auszahlungsart erklärt: | |
| • | Personal- und Versorgungsaufwendungen | |
| • | Aufwendungen für Abschreibungen | |
| 4. | Gemäß § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk jeweils für gegenseitig deckungsfähig erklärt. | |
| 5. | Gemäß § 14 Abs. 4 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für ordentliche Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk für einseitig deckungsfähig erklärt. | |
| Abstimmungsergebnis: | ||
| Ja-Stimmen: 3 | Nein-Stimmen: - | Enthaltungen: - |
Die Gemeindevertretung Wrangelsburg beschließt die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für das Haushaltsjahr 2023 gemäß § 43 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
| Abstimmungsergebnis: | ||
| Ja-Stimmen: 3 | Nein-Stimmen: - | Enthaltungen: - |
Die Gemeindevertretung Wrangelsburg beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen der Wasser- und Bodenverbände mit den dazugehörigen Kalkulationen.
| Abstimmungsergebnis: | ||
| Ja-Stimmen: 3 | Nein-Stimmen: - | Enthaltungen: - |
Antrag auf Befreiung / Erlass -abgelehnt-