Die Stadtvertretung der Stadt Gützkow hat auf ihrer Sitzung vom 06.10.2022 den Bebauungsplan Nr. 16 „Netto-Markt an der Greifswalder Straße" der Stadt Gützkow bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) einschließlich der örtlichen Bauvorschriften zur Gestaltung gemäß § 86 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern als Satzung beschlossen.
Der Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 16 „Netto-Markt an der Greifswalder Straße" der Stadt Gützkow wird hiermit bekanntgemacht.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 16 „Netto-Markt an der Greifswalder Straße“ der Stadt Gützkow befindet sich südlich an der Greifswalder Straße in 17506 Gützkow, hat eine Flächengröße von rund 0,5 ha und umfasst folgendes Grundstück:
Flurstück 70/5 der Flur 1, Gemarkung Wieck C.
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 16 „Netto-Markt an der Greifswalder Straße“ der Stadt Gützkow (schwarz umrandet)
Jedermann kann die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 16 „Netto-Markt an der Greifswalder Straße" der Stadt Gützkow die Begründung mit dem Umweltbericht, dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag sowie der zusammenfassenden Erklärung und den der Planung zugrundeliegenden Rechtsvorschriften im Amt Züssow, Bauamt, Pommersche Straße 27, 17506 Gützkow während der Öffnungszeiten
| Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
| Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
und / oder nach vorheriger Terminvereinbarung (telefonisch 038355/643-216 oder per E-Mail: s.gurr@amt-zuessow.de) einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen
Gemäß § 215 Absatz 1 und Absatz 2 BauGB werden eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Netto-Markt an der Greifswalder Straße" oder der Satzung der Stadt Gützkow schriftlich gegenüber der Stadt Gützkow unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.
Auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie Absatz 4 BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch den Bebauungsplan Nr. 16 „Netto-Markt an der Greifswalder Straße" der Stadt Gützkow und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Nach § 5 Absatz 5 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern kann ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in diesem Gesetz enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, nach Ablauf eines Jahres der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden.
Der Bebauungsplan Nr. 16 „Netto-Markt an der Greifswalder Straße" der Stadt Gützkow mit Begründung, Umweltbericht, Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag und der zusammenfassenden Erklärung wird gemäß § 10a Absatz 2 BauGB zusätzlich im Internet unter der Adresse - https://www.amt-zuessow.de/gemeinden/guetzkow/ortsrecht/ sowie auf der Internetseite des Bau- und Planungsprotals M-V unter der Adresse - https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene zur Einsichtnahme und zum Abruf bereitgehalten.
Die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 16 „Netto-Markt an der Greifswalder Straße" der Stadt Gützkow tritt mit Ablauf des 09.03.2023 in Kraft.