Die Gemeinde Klein Bünzow beschließt gemäß §§ 45 ff. Kommunalverfassung M-V die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2023.
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | ||
| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 1.041.800 EUR | ||
| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 1.427.400 EUR | ||
| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -385.600 EUR | ||
| 2. | im Finanzhaushalt auf | ||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 999.900 EUR | |
| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] von | 1.349.500 EUR | ||
| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -349.600 EUR | ||
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 1.169.500 EUR | |
| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 1.861.300 EUR | ||
| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | -691.800 EUR | ||
festgesetzt.
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[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf | 602.600 EUR |
Verpflichtungsermächtigungen
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf | 0 EUR |
Kassenkredite
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 1.561.000 EUR |
Hebesätze
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 323 v. H. | |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 436 v. H. | |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 381 v. H. | |
Amtsumlage
nicht belegt
Stellen gemäß Stellenplan
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 1,0 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
Weitere Vorschriften
| 1. | Die Wertgrenze nach § 4 Absatz 7 GemHVO-Doppik für die Darstellung von Investitionen wird auf 5.000 Euro festgesetzt. | |
| 2. | Von der gegenseitigen Deckungsfähigkeit gemäß § 14 Abs. 1 GemHVO werden hiermit folgende Aufwendungen ausgenommen: | |
| • | Personal- und Versorgungsaufwendungen | |
| • | Aufwendungen für Abschreibungen | |
| 3. | Aufgrund sachlichen Zusammenhangs wird für folgende Aufwendungen bzw. Auszahlungen gemäß § 14 Abs. 2 GemHVO jeweils per Haushaltsvermerk die gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb der Aufwands- bzw. Auszahlungsart erklärt: | |
| • | Personal- und Versorgungsaufwendungen | |
| • | Aufwendungen für Abschreibungen | |
| 4. | Gemäß § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk jeweils für gegenseitig deckungsfähig erklärt. | |
| 5. | Gemäß § 14 Abs. 4 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für ordentliche Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk für einseitig deckungsfähig erklärt. | |
| 1. | Zum Ergebnishaushalt | |
| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -716.400,00 EUR. | |
| 2. | Zum Finanzhaushalt | |
| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -159.364,78 EUR. | |
| 3. | Zum Eigenkapital | |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 1.755.689,72 EUR. |
| Abstimmungsergebnis: | ||
| Ja-Stimmen: 8 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
Die Gemeinde Klein Bünzow beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen der Wasser- und Bodenverbände mit der dazugehörigen Kalkulation.
| Abstimmungsergebnis: | ||
| Ja-Stimmen: 8 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
Die Gemeindevertretung beschließt die Annahme der Spende in Höhe von 600,00 € durch Frau Karin Holtzhausen für die Erneuerung des Zauns in Salchow am Friedhof.
| Abstimmungsergebnis: | ||
| Ja-Stimmen: 8 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
Die Gemeindevertretung Klein Bünzow beschließt die Annahme der Spende von Klaus Oldenburg in Höhe von 250,00 €.
| Abstimmungsergebnis: | ||
| Ja-Stimmen: 8 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |