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Züssower Amtsblatt
Ausgabe 3/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Informationen
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Beschlüsse der Gemeindevertretung Klein Bünzow vom 30.01.2023

Öffentlicher Teil:

Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Klein Bünzow 2023

Die Gemeinde Klein Bünzow beschließt gemäß §§ 45 ff. Kommunalverfassung M-V die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2023.

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

1.

im Ergebnishaushalt auf

einen Gesamtbetrag der Erträge von

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

2.

im Finanzhaushalt auf

a)

einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von

einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] von

einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von

b)

einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von

einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

festgesetzt.

____

[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf

§ 4

Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf

§ 5

Hebesätze

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf

323 v. H.

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

436 v. H.

2.

Gewerbesteuer auf

§ 6

Amtsumlage

nicht belegt

§ 7

Stellen gemäß Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 1,0 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

§ 8

Weitere Vorschriften

1.

Die Wertgrenze nach § 4 Absatz 7 GemHVO-Doppik für die Darstellung von Investitionen wird auf 5.000 Euro festgesetzt.

2.

Von der gegenseitigen Deckungsfähigkeit gemäß § 14 Abs. 1 GemHVO werden hiermit folgende Aufwendungen ausgenommen:

Personal- und Versorgungsaufwendungen

Aufwendungen für Abschreibungen

3.

Aufgrund sachlichen Zusammenhangs wird für folgende Aufwendungen bzw. Auszahlungen gemäß § 14 Abs. 2 GemHVO jeweils per Haushaltsvermerk die gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb der Aufwands- bzw. Auszahlungsart erklärt:

Personal- und Versorgungsaufwendungen

Aufwendungen für Abschreibungen

4.

Gemäß § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk jeweils für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

5.

Gemäß § 14 Abs. 4 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für ordentliche Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk für einseitig deckungsfähig erklärt.

Nachrichtliche Angaben:

1.

Zum Ergebnishaushalt

Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

2.

Zum Finanzhaushalt

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

3.

Zum Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen der Wasser- und Bodenverbände

Die Gemeinde Klein Bünzow beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen der Wasser- und Bodenverbände mit der dazugehörigen Kalkulation.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Annahme einer Spende für den Zaun am Friedhof in Salchow

Die Gemeindevertretung beschließt die Annahme der Spende in Höhe von 600,00 € durch Frau Karin Holtzhausen für die Erneuerung des Zauns in Salchow am Friedhof.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Annahme einer Spende

Die Gemeindevertretung Klein Bünzow beschließt die Annahme der Spende von Klaus Oldenburg in Höhe von 250,00 €.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0