Die Gemeindevertretung Bandelin beschließt gemäß §§ 45 ff der Kommunalverfassung M/V die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2023.
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | ||
| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 735.000 EUR | ||
| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 1.224.400 EUR | ||
| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -489.400 EUR | ||
| 2. | im Finanzhaushalt auf | ||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 716.000 EUR | |
| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen 1 von | 1.083.700 EUR | ||
| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -311.100 EUR | ||
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 55.700 EUR | |
| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 108.000 EUR | ||
| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | -367.700 EUR | ||
festgesetzt.
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1einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf | 0 EUR |
Verpflichtungsermächtigungen
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf | 0 EUR |
Kassenkredite
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 1.488.900 EUR |
Hebesätze
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 360 v. H. | |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 440 v. H. | |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 395 v. H. | |
Amtsumlage
nicht belegt
Stellen gemäß Stellenplan
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 1,8628 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
Weitere Vorschriften
| 1. | Die Wertgrenze nach § 4 Absatz 7 GemHVO-Doppik für die Darstellung von Investitionen wird auf 5.000 Euro festgesetzt. | |
| 2. | Von der gegenseitigen Deckungsfähigkeit gemäß § 14 Abs. 1 GemHVO werden hiermit folgende Aufwendungen ausgenommen: | |
| • | Personal- und Versorgungsaufwendungen | |
| • | Aufwendungen für Abschreibungen | |
| 3. | Aufgrund sachlichen Zusammenhangs wird für folgende Aufwendungen bzw. Auszahlungen gemäß § 14 Abs. 2 GemHVO jeweils per Haushaltsvermerk die gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb der Aufwands- bzw. Auszahlungsart erklärt: | |
| • | Personal- und Versorgungsaufwendungen | |
| • | Aufwendungen für Abschreibungen | |
| 4. | Gemäß § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk jeweils für gegenseitig deckungsfähig erklärt. | |
| 5. | Gemäß § 14 Abs. 4 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für ordentliche Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk für einseitig deckungsfähig erklärt. | |
| 1. | Zum Ergebnishaushalt | |
| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -2.208.423,00 EUR. | |
| 2. | Zum Finanzhaushalt | |
| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | - 801.074,05 EUR. | |
| 3. | Zum Eigenkapital | |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 1.771.841,82 EUR. |
| Abstimmungsergebnis: | ||
| Ja-Stimmen: 5 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
Die Gemeinde Bandelin beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen der Wasser- und Bodenverbände mit der dazugehörigen Kalkulation.
| Abstimmungsergebnis: | ||
| Ja-Stimmen: 5 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
Die Gemeinde Bandelin beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Solarpark Bandelin-Süd“
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 186/12, 186/11, 183/5, 183/3, 181/5, 181/3, 180/3, 180/1, 177/5, 177/3, 175/4, 175/2, 174/4, 174/2, 172/5, 172/4, 171/2 und 171/4 in der Flur 1 der Gemarkung Bandelin.
Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage zur Erzeugung alternativer Energie und Einspeisung in das öffentliche Netz.
Der Vorentwurf wird zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt.
In einer frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, unterrichtet und zur Stellungnahme aufgefordert.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.
| Abstimmungsergebnis: | ||
| Ja-Stimmen: 5 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
Für den Fall, dass es zu einer Verlängerung des Übergangszeitraumes für die Anwendung des § 2b UStG kommt, beschließt die Gemeindevertretung, die Optionserklärung vom 16.11.2016 zur Inanspruchnahme des Übergangszeitraumes nach § 27 Abs. 22 und Abs. 22a UStG mit Wirkung vom 01.01.2023 an zu widerrufen.
Die Bürgermeisterin hat dazu am 13.12.2022 eine Eilentscheidung getroffen.
| Abstimmungsergebnis: | ||
| Ja-Stimmen: 5 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
Die Gemeindevertretung Bandelin beschließt die Annahme einer Spende von Frau Jana von Behren in Höhe von 500,00 € für die Ausstattung der neuen Feuerwehr in Bandelin.
| Abstimmungsergebnis: | ||
| Ja-Stimmen: 4 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
Die Gemeindevertretung Bandelin beschließt die Annahme einer Spende von Herrn Sandro Eisenbeis in Höhe von 1.000,00 € für die Ausstattung der neuen Feuerwehr in Bandelin.
| Abstimmungsergebnis: | ||
| Ja-Stimmen: 5 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
Bauantrag Errichtung eines Holz-Blockbohlenhauses als Sauna/Mehrzweckgebäude Bandelin
Grundsatzbeschluss über den Verkauf von Grundbesitz in der Ortslage Bandelin und Schmoldow* Waldflächen -abgelehnt-
Beschluss zur 3. Änderung des Vertrages über die Durchführung des Straßenwinterdienstes auf dem Gebiet der Gemeinde Bandelin