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Züssower Amtsblatt
Ausgabe 3/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Informationen
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Beschlüsse der Gemeindevertretung vom 26.01.2023

Öffentlicher Teil:

Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Bandelin 2023

Die Gemeindevertretung Bandelin beschließt gemäß §§ 45 ff der Kommunalverfassung M/V die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2023.

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

1.

im Ergebnishaushalt auf

einen Gesamtbetrag der Erträge von

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

2.

im Finanzhaushalt auf

a)

einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von

einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen 1 von

einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von

b)

einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von

einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

festgesetzt.

____

1einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf

§ 4

Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf

§ 5

Hebesätze

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

2.

Gewerbesteuer auf

§ 6

Amtsumlage

nicht belegt

§ 7

Stellen gemäß Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 1,8628 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

§ 8

Weitere Vorschriften

1.

Die Wertgrenze nach § 4 Absatz 7 GemHVO-Doppik für die Darstellung von Investitionen wird auf 5.000 Euro festgesetzt.

2.

Von der gegenseitigen Deckungsfähigkeit gemäß § 14 Abs. 1 GemHVO werden hiermit folgende Aufwendungen ausgenommen:

Personal- und Versorgungsaufwendungen

Aufwendungen für Abschreibungen

3.

Aufgrund sachlichen Zusammenhangs wird für folgende Aufwendungen bzw. Auszahlungen gemäß § 14 Abs. 2 GemHVO jeweils per Haushaltsvermerk die gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb der Aufwands- bzw. Auszahlungsart erklärt:

Personal- und Versorgungsaufwendungen

Aufwendungen für Abschreibungen

4.

Gemäß § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk jeweils für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

5.

Gemäß § 14 Abs. 4 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für ordentliche Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk für einseitig deckungsfähig erklärt.

Nachrichtliche Angaben:

1.

Zum Ergebnishaushalt

Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

2.

Zum Finanzhaushalt

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

3.

Zum Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 5

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen der Wasser- und Bodenverbände

Die Gemeinde Bandelin beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen der Wasser- und Bodenverbände mit der dazugehörigen Kalkulation.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 5

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6 "Solarpark Bandelin-Süd"

Die Gemeinde Bandelin beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Solarpark Bandelin-Süd“

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 186/12, 186/11, 183/5, 183/3, 181/5, 181/3, 180/3, 180/1, 177/5, 177/3, 175/4, 175/2, 174/4, 174/2, 172/5, 172/4, 171/2 und 171/4 in der Flur 1 der Gemarkung Bandelin.

Abgrenzung des Geltungsbereiches Bebauungsplan Nr. 6 „Solarpark Bandelin Süd“

Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage zur Erzeugung alternativer Energie und Einspeisung in das öffentliche Netz.

Der Vorentwurf wird zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt.

In einer frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, unterrichtet und zur Stellungnahme aufgefordert.

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 5

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Widerruf der Optionserklärung zur Inanspruchnahme des Übergangszeitraumes nach § 27 Abs. 22 und Abs. 22a UStG

Für den Fall, dass es zu einer Verlängerung des Übergangszeitraumes für die Anwendung des § 2b UStG kommt, beschließt die Gemeindevertretung, die Optionserklärung vom 16.11.2016 zur Inanspruchnahme des Übergangszeitraumes nach § 27 Abs. 22 und Abs. 22a UStG mit Wirkung vom 01.01.2023 an zu widerrufen.

Die Bürgermeisterin hat dazu am 13.12.2022 eine Eilentscheidung getroffen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 5

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Annahme einer Spende

Die Gemeindevertretung Bandelin beschließt die Annahme einer Spende von Frau Jana von Behren in Höhe von 500,00 € für die Ausstattung der neuen Feuerwehr in Bandelin.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 4

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Annahme einer Spende

Die Gemeindevertretung Bandelin beschließt die Annahme einer Spende von Herrn Sandro Eisenbeis in Höhe von 1.000,00 € für die Ausstattung der neuen Feuerwehr in Bandelin.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 5

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Schöffenwahl 2023 für die Amtsperiode vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028 -zur Kenntnis genommen-

Nichtöffentlicher Teil

  • Bauantrag Errichtung eines Holz-Blockbohlenhauses als Sauna/Mehrzweckgebäude Bandelin

  • Grundsatzbeschluss über den Verkauf von Grundbesitz in der Ortslage Bandelin und Schmoldow* Waldflächen -abgelehnt-

  • Beschluss zur 3. Änderung des Vertrages über die Durchführung des Straßenwinterdienstes auf dem Gebiet der Gemeinde Bandelin