Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Groß Polzin vom 05.12.2022 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen vom 16.02.2023 folgende Haushaltssatzung erlassen:
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | ||
| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 733.300 EUR | ||
| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 1.041.300 EUR | ||
| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -308.000 EUR | ||
| 2. | im Finanzhaushalt auf | ||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 686.100 EUR | |
| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen [1] von | 997.100 EUR | ||
| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -311.000 EUR | ||
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 1.369.000 EUR | |
| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 1.511.800 EUR | ||
| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | - 142.800 EUR | ||
festgesetzt.
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[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf | 123.900 EUR |
Verpflichtungsermächtigungen
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf | 0 EUR |
Kassenkredite
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 2.560.300 EUR |
Hebesätze
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 338 v. H. | |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 439 v. H. | |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 391 v. H. | |
Amtsumlage
nicht belegt
Stellen gemäß Stellenplan
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 1,0 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
Weitere Vorschriften
| 1. | Die Wertgrenze nach § 4 Absatz 7 GemHVO-Doppik für die Darstellung von Investitionen wird auf 5.000 Euro festgesetzt. | |
| 2. | Von der gegenseitigen Deckungsfähigkeit gemäß § 14 Abs. 1 GemHVO werden hiermit folgende Aufwendungen ausgenommen: | |
| • | Personal- und Versorgungsaufwendungen | |
| • | Aufwendungen für Abschreibungen | |
| 3. | Aufgrund sachlichen Zusammenhangs wird für folgende Aufwendungen bzw. Auszahlungen gemäß § 14 Abs. 2 GemHVO jeweils per Haushaltsvermerk die gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb der Aufwands- bzw. Auszahlungsart erklärt: | |
| • | Personal- und Versorgungsaufwendungen | |
| • | Aufwendungen für Abschreibungen | |
| 4. | Gemäß § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk jeweils für gegenseitig deckungsfähig erklärt. | |
| 5. | Gemäß § 14 Abs. 4 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für ordentliche Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk für einseitig deckungsfähig erklärt. | |
| 1. | Zum Ergebnishaushalt | |
| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | - 1.004.491,00 EUR. | |
| 2. | Zum Finanzhaushalt | |
| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -522.201,54 EUR. | |
| 3. | Zum Eigenkapital | |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 343.408,46 EUR. |
Groß Polzin, den 16.02.2023
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 2 KV M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am 16.02.2023 durch den Landrat des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbehörde erteilt. Die Genehmigung erfolgt hinsichtlich des Kassenkredites zunächst nur teilweise in Höhe von 1.321.400,- €. Die Genehmigung des Investitionskredites erfolgt ebenfalls nur teilweise in Höhe von 6.200 €, dieser kann aber, bei Erbringung des Nachweises nach § 17a Abs. 2 GemHVO-Doppik gegenüber der unteren Rechtsaufsichtsbehörde, noch erhöht werden.
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme
Vom Montag, 20.02.2023 bis Freitag, 03.03.2023
während der Öffnungszeiten des Amtes Züssow
im Amt Züssow, Bürgerbüro Ziethen, Dorfstraße 68 A, Zimmer 204 öffentlich aus.
Datum der Öffentlichen Bekanntmachung gemäß Hauptsatzung im Internet auf www.amt-zuessow.de, unter Bekanntmachungen/Öffentliche Bekanntmachungen (Amt, Gemeinden) am 17.02.2023
Veröffentlichung einer Textfassung am 09.03.2023 im amtlichen Bekanntmachungsblatt „Züssower Amtsblatt“ Nr. 03 / 2023
Amt Züssow
Datum: 17.02.2023
Unterschrift: gez. J. Tramp