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Züssower Amtsblatt
Ausgabe 3/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Informationen
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Beschlüsse der Stadtvertretung Stadt Gützkow vom 02.02.2023

Öffentlicher Teil

Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Gützkow 2023
Beschluss:

Die Stadtvertretung Gützkow beschließt gemäß §§ 45 ff. Kommunalverfassung M-V die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Stadt Gützkow für 2023.

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

1.

im Ergebnishaushalt auf

einen Gesamtbetrag der Erträge von

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

2.

im Finanzhaushalt auf

a)

einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von

einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen 1 von

einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von

b)

einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von

einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

festgesetzt.

____

1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf

§ 4

Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf

§ 5

Hebesätze

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

2.

Gewerbesteuer auf

§ 6

Amtsumlage

nicht belegt

§ 7

Stellen gemäß Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 6,0756 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

§ 8

Weitere Vorschriften

1.

Die Wertgrenze nach § 4 Absatz 7 GemHVO-Doppik für die Darstellung von Investitionen wird auf 5.000 Euro festgesetzt.

2.

Von der gegenseitigen Deckungsfähigkeit gemäß § 14 Abs. 1 GemHVO werden hiermit folgende Aufwendungen ausgenommen:

Personal- und Versorgungsaufwendungen

Aufwendungen für Abschreibungen

3.

Aufgrund sachlichen Zusammenhangs wird für folgende Aufwendungen bzw. Auszahlungen gemäß § 14 Abs. 2 GemHVO jeweils per Haushaltsvermerk die gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb der Aufwands- bzw. Auszahlungsart erklärt:

Personal- und Versorgungsaufwendungen

Aufwendungen für Abschreibungen

4.

Gemäß § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk jeweils für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

5.

Gemäß § 14 Abs. 4 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für ordentliche Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk für einseitig deckungsfähig erklärt.

Nachrichtliche Angaben:

1.

Zum Ergebnishaushalt

Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

2.

Zum Finanzhaushalt

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

3.

Zum Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 13

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Wahl eines Mitglieds (Stadtvertreter/ -in) in den Ausschuss für Kultur, Bildung, Sport und Soziales der Stadtvertretung Gützkow - Wiederbesetzung

Die Stadtvertretung Gützkow beschließt, Frau Iris Görs als Mitglied in den Ausschuss für Kultur, Bildung, Sport und Soziales zu wählen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 12

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Schöffenwahl 2023: Aufnahme in die Vorschlagsliste

Die Stadtvertretung Gützkow beschließt die Aufnahme von Herrn Friedhelm Nankemann in die Vorschlagsliste für die Schöffenwahl (Amtsperiode 01.01.2024 - 31.12.2028).

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 13

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Beschluss der Stadtvertretung der Stadt Gützkow über den Vorentwurf und die Auslegung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Gützkow i.V.m. der 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 12 "Wohngebiet Seeblick"östlich der Gebrüder - Kressmann - Straße

Die Stadtvertretung der Stadt Gützkow beschließt den Vorentwurf und die Auslegung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Gützkow i.V.m. der 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Wohngebiet Seeblick“östlich der Gebrüder - Kressmann - Straße

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Gützkow umfasst Teilflächen der Flurstücke 358 und 361/1 in der Flur 5 der Gemarkung Gützkow mit einer Gesamtfläche von rd. 0,89 ha.

Das Plangebiet befindet sich am östlichen Ortsrand.

Es wird im Norden durch Wohnbebauung und im Osten und Süden durch landwirtschaftliche Nutzflächen und im Westen durch Kleingärten begrenzt.

Beide Teilflächen der Flurstücke 358 und 361/1 umfassen Flächen, die zum ehemaligen Veranstaltungsplatz der Kleingartenanlage gehören.

Eine klare Abgrenzung ist durch Gehölzbestände und eine Zaunanlage gegeben.

Für die Anlage der Planstraße vom Fährdamm werden weitere Teilflächen des Flurstückes 358 in Anspruch genommen.

Geltungsbereich der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Gützkow i.V.m. der 1. Ergänzung des Bebauungsplan Nr. 12 „Wohngebiet Seeblick“ östlich der Gebrüder - Kressmann - Straße (rot schraffierte Fläche)

1.

Der Vorentwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Gützkow mit Planzeichnung, Begründung, Checkliste für die Umweltprüfung und Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung wird in der vorliegenden Fassung von 12-2022 gebilligt.

2.

Der Vorentwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Gützkow von 12-2022 bestehend aus

-

Planzeichnung,

-

Begründung,

-

Checkliste für die Umweltprüfung

-

Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung sowie

-

den nach Einschätzung der Stadt Gützkow wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen,

ist nach § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 1 BauGB und die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB von der Auslegung zu benachrichtigen.

Grundlegende Inhalte der Bestandteile des Vorentwurfes:

-

In der Planzeichnung werden die Planziele entsprechend der Planzeichenverordnung (PlanZV) dargestellt.

-

In der Begründung werden Inhalte, Ziel, Zweck und Auswirkungen der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Gützkow erläutert.

Mit Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Gützkow i.V.m. der parallel in Aufstellung befindlichen 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Wohngebiet Seeblick“ östlich der Gebrüder - Kressmann - Straße sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohngebietes geschaffen werden.

Bisher festgelegte Nutzungsarten für den Geltungsbereich der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Gützkow:

-

Grünflächen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB mit der Zweckbestimmung Dauerkleingärten

-

Flächen für die Landwirtschaft gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9 a) BauGB

Geplante Nutzungsarten für den Geltungsbereich der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Gützkow:

-

Wohnbauflächen gemäß § 1Abs. 1 Nr. 1 BauNVO

Geplant ist die Bildung von 3 Grundstücken zur Bebauung mit Einfamilienhäusern.

-

öffentliche Verkehrsflächen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 BauGB

Die Anbindung des Plangebietes an das örtliche Verkehrsnetz soll von Osten über eine Planstraße an den Fährdamm erfolgen. Über diese Planstraße sollen auch das in Aufstellung befindliche Bebauungsplangebiet Nr. 17 „Wohngebiet Seeblick II“ sowie perspektivische Wohnbauentwicklungsflächen in diesem Bereich angebunden werden.

Im Rahmen einer Verkehrstechnischen Untersuchung werden die Auswirkungen der Wohngebietsentwicklung auf die örtlichen Verkehrsabläufe untersucht. Die Verkehrstechnische Untersuchung wird in die Entwurfsfassung eingestellt.

-

Die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Gützkow wird nach § 2 ff. BauGB aufgestellt. Eine Umweltprüfung wird durchgeführt. Die Checkliste für die Umweltprüfung ist Bestandteil der Vorentwurfsunterlagen von 12-2022.

-

Zur Einschätzung möglicher artenschutzrechtlicher Befindlichkeiten wurde eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung vorgenommen. Darin wurde untersucht, ob durch das Planvorhaben die artenschutzrechtlichen Verbote des § 44 BNatSchG berührt werden. Grundlage dafür sind die Ermittlung und Bestandsaufnahme der im Planbereich vorhandenen geschützten Arten (alle wildlebenden Vogelarten, Arten des Anhangs IV der FFH- Richtlinie).

Die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung kommt zu dem Ergebnis, dass bei Durchführung der im Fachgutachten benannten Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen dem Eintreten der Verbotstatbestände wirkungsvoll begegnet werden kann.

Folgende nach Einschätzung der Stadt Gützkow wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen bereits vor:

-

Das Amt für Raumordnung und Landesplanung Vorpommern hat im Rahmen der Planungsanzeige mit Stellungnahme vom 03.11.2020 mitgeteilt, dass aufgrund der Lage und der Vornutzung des Standortes die Ziele der Raumordnung einer Entwicklung als Wohnbaufläche grundsätzlich nicht entgegenstehen.

Es wurde empfohlen, die Planungsfläche erst im Rahmen einer größeren Baulandausweisung, zum Beispiel bei einer möglichen zukünftigen Entwicklung von benachbarten Flächen, städtebaulich wirtschaftlich einzubinden.

Dieser Empfehlung wird mit Ausweisung des Bebauungsplangebietes Nr. 17 „Wohngebiet Seeblick II“ gefolgt.

-

Der Landkreis Vorpommern - Greifswald hat mit der Gesamtstellungnahme vom 09.10.2020 zur Planungsanzeige informiert, dass die Planungsziele, welche mit der Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung angestrebt werden, nachvollziehbar sind und mitgetragen werden. Im weiteren Planverfahren ist die Vereinbarkeit mit den naturschutzrechtlichen und immissionsschutzrechtlichen Rechtsbestimmungen sowie die Vereinbarkeit mit den Zielen der Raumordnung nachzuweisen.

3.

Der Beschluss ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 2

Beschluss der Stadtvertretung Gützkow über den Vorentwurf und die Auslegung der 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 12 "Wohngebiet Seeblick"

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich der 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Wohngebiet Seeblick“ der Stadt Gützkow umfasst Teilflächen der Flurstücke 358 und 361/1 in der Flur 5 der Gemarkung Gützkow mit einer Gesamtfläche von rd. 0.89 ha.

Das Plangebiet befindet sich am östlichen Ortsrand.

Es wird im Norden durch Wohnbebauung und im Osten und Süden durch landwirtschaftliche Nutzflächen und im Westen durch Kleingärten begrenzt.

Beide Teilflächen der Flurstücke 358 und 361/1 umfassen Flächen, die zum ehemaligen Veranstaltungsplatz der Kleingartenanlage gehören.

Eine klare Abgrenzung ist durch Gehölzbestände und eine Zaunanlage gegeben.

Für die Anlage der Planstraße vom Fährdamm werden weitere Teilflächen des Flurstückes 358 in Anspruch genommen.

1.

Der Vorentwurf der 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Wohngebiet Seeblick“ mit der Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B) und Begründung, Checkliste für die Umweltprüfung und Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) wird in der vorliegenden Fassung von 12-2022 gebilligt.

2.

Der Vorentwurf der 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Wohngebiet Seeblick“ von 12-2022, bestehend aus

-

Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B),

-

Begründung,

-

Checkliste für die Umweltprüfung

-

Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) und

-

den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen

ist nach § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 1 BauGB und die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB von der Auslegung zu benachrichtigen.

Grundlegende Inhalte der Bestandteile des Vorentwurfes:

-

In der Planzeichnung (Teil A) werden die Planziele entsprechend der Planzeichenverordnung (PlanZV) dargestellt und im Text (Teil B) durch Festsetzungen konkret definiert.

-

In der Begründung werden Inhalte, Ziel, Zweck und Auswirkungen der Planung erläutert.

Auf Grundlage des Bebauungsplanes Nr. 12 wurde die in 1. Reihe unmittelbar östlich an die Gebrüder - Kressmann - Straße angrenzende Dauerkleingärten als Wohngebiet entwickelt. Das Gebiet wurde zwischenzeitlich erschlossen und bebaut.

Aufgrund der großen Nachfrage nach Bauland soll eine Ergänzungsfläche südlich angrenzend an das Bebauungsplangebiet Nr. 12 als Wohngebiet entwickelt werden, die in der Vergangenheit als Veranstaltungsplatz von der angrenzenden Kleingartenanlage genutzt wurde.

Der Zuschnitt des beantragten Ergänzungsgebietes ermöglicht die Bildung von 3 Grundstücken zur Bebauung mit Einfamilienhäusern.

Die Anbindung des Plangebietes an das örtliche Verkehrsnetz soll von Osten über eine Planstraße an den Fährdamm erfolgen.

Über diese Planstraße sollen auch das in Aufstellung befindliche Bebauungsplangebiet Nr. 17 „Wohngebiet Seeblick II“ sowie perspektivische Wohnbauentwicklungsflächen in diesem Bereich angebunden werden. Im Rahmen einer Verkehrstechnischen Untersuchung werden die Auswirkungen der Wohngebietsentwicklung auf die örtlichen Verkehrsabläufe untersucht. Die Verkehrstechnische Untersuchung wird in die Entwurfsfassung eingestellt.

Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.

Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Gützkow sind die betroffenen Grundstücke noch als Grünflächen mit der Zweckbestimmung Dauerkleingärten bzw. als Flächen für die Landwirtschaft ausgewiesen, so dass sich die Zielsetzungen der 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 12 mit der gesamtgemeindlichen Planung noch nicht in Übereinstimmung befinden.

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung des Wohngebietes wird daher im Parallelverfahren eine 8. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt.

-

Die Planung wird nach § 2 ff. BauGB aufgestellt. Eine Umweltprüfung ist durchzuführen.

Entsprechend § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB sind bei der Aufstellung von Bebauungsplänen die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, zu berücksichtigen.

Die Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter werden im Rahmen der in das Bebauungsplanverfahren integrierten Umweltprüfung untersucht und bewertet.

Die Checkliste für die Umweltprüfung ist Bestandteil der Vorentwurfsunterlagen von 12-2022.

-

Zur Einschätzung möglicher artenschutzrechtlicher Befindlichkeiten wurde ein Fachgutachten mit Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung erstellt. Es beinhaltet die Untersuchung, ob durch das Planvorhaben die artenschutzrechtlichen Verbote des § 44 BNatSchG berührt werden. Grundlage dafür ist die Abschätzung potenzieller Lebensräume sowie eine Bestandsaufnahme der im Planbereich vorhandenen geschützten Arten (alle wildlebenden Vogelarten, Arten des Anhangs IV der FFH- Richtlinie).

Die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung kommt zu dem Ergebnis, dass bei Durchführung der im Fachgutachten benannten Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen dem Eintreten der Verbotstatbestände wirkungsvoll begegnet werden kann.

Folgende nach Einschätzung der Stadt Gützkow wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegt bereits vor:

-

Das Amt für Raumordnung und Landesplanung Vorpommern hat im Rahmen der Planungsanzeige mit Stellungnahme vom 03.11.2020 mitgeteilt, dass aufgrund der Lage und der Vornutzung des Standortes die Ziele der Raumordnung einer Entwicklung als Wohnbaufläche grundsätzlich nicht entgegenstehen.

Es wurde empfohlen, die Planungsfläche erst im Rahmen einer größeren Baulandausweisung, zum Beispiel bei einer möglichen zukünftigen Entwicklung von benachbarten Flächen, städtebaulich wirtschaftlich einzubinden.

Dieser Empfehlung wird mit Ausweisung des Bebauungsplangebietes Nr. 17 „Wohngebiet Seeblick II“ gefolgt.

-

Der Landkreis Vorpommern - Greifswald hat mit der Gesamtstellungnahme vom 09.10.2020 zur Planungsanzeige informiert, dass die Planungsziele, welche mit der Aufstellung der 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 12 angestrebt werden, nachvollziehbar sind und mitgetragen werden. Im weiteren Planverfahren ist die Vereinbarkeit mit den naturschutzrechtlichen und immissionsschutzrechtlichen Rechtsbestimmungen sowie die Vereinbarkeit mit den Zielen der Raumordnung nachzuweisen.

3.

Der Beschluss ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 2

12. Beschluss der Stadtvertretung Gützkow über den Vorentwurf und die Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 17 "Wohngebiet Seeblick II"

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 17 „Wohngebiet Seeblick II“ umfasst Teilflächen des Flurstücke 205/12 in der Flur 5 der Gemarkung Gützkow mit einer Gesamtfläche von rd. 1,0 ha.

Es handelt sich um die Flächen der 2. Reihe der Dauerkleingärten östlich der Gebrüder - Kressmann - Straße.

Begrenzung des Plangebietes:

im Norden

durch Wohnbebauung

im Osten

durch Dauerkleingärten

im Süden

durch Flächen für die Landwirtschaft

im Westen

durch das Bebauungsplangebiet Nr. 12 „Wohngebiet Seeblick“

1.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 17 „Wohngebiet Seeblick II“ mit der Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B) und Begründung, Checkliste für die Umweltprüfung und Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) wird in der vorliegenden Fassung von 12-2022 gebilligt.

2.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 17 „Wohngebiet Seeblick II“ von 12-2022, bestehend aus

-

Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B),

-

Begründung,

-

Checkliste für die Umweltprüfung

-

Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) und

-

den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen

ist nach § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 1 BauGB und die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB von der Auslegung zu benachrichtigen.

Grundlegende Inhalte der Bestandteile des Vorentwurfes:

-

In der Planzeichnung (Teil A) werden die Planziele entsprechend der Planzeichenverordnung (PlanZV) dargestellt und im Text (Teil B) durch Festsetzungen konkret definiert.

-

In der Begründung werden Inhalte, Ziel, Zweck und Auswirkungen der Planung erläutert.

Als städtebauliche Zielsetzung wird die Entwicklung eines Reinen Wohngebietes gemäß § 3 BauNVO festgesetzt.

Unter Berücksichtigung der Umsetzung des städtebaulichen Konzeptes für das nördlich angrenzende Bebauungsplangebiet Nr. 12 und der örtlichen Nachfrage ist die Bildung von maximal 9 Grundstücken mit jeweils rd. 800 m² Grundstücksfläche zur Bebauung mit Einfamilienhäusern geplant.

Die verkehrsseitige Erschließung des Plangebietes wird von Süden über die im Rahmen der bereits in Aufstellung befindlichen 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 12 geplante Erschließungsstraße mit Anbindung an den Fährdamm gesichert. Die innergebietliche Planstraße wird in der Trasse des derzeitigen Erschließungsweges als Stichstraße mit Wendeanlage an der östlichen Grenze des Plangebietes angelegt.

Die vorhandene Gehweganbindung innerhalb der Kleingartenanlage an die Gebrüder - Kressmann - Straße bleibt erhalten und wird als Geh- und Radweg ausgewiesen.

Bebauungspläne sind gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Gützkow ist das Bebauungsplangebiet Nr. 17 als Wohnbaufläche ausgewiesen. Damit ist die planerische Grundlage für die Entwicklung eines Wohngebietes gegeben.

-

Die Planung wird nach § 2 ff. BauGB aufgestellt. Eine Umweltprüfung ist durchzuführen.

Entsprechend § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB sind bei der Aufstellung von Bebauungsplänen die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, zu berücksichtigen.

Die Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter werden im Rahmen der in das Bebauungsplanverfahren integrierten Umweltprüfung untersucht und bewertet.

Die Checkliste für die Umweltprüfung ist Bestandteil der Vorentwurfsunterlagen von 12-2022.

-

Zur Einschätzung möglicher artenschutzrechtlicher Befindlichkeiten wurde ein Fachgutachten mit Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung erstellt. Es beinhaltet die Untersuchung, ob durch das Planvorhaben die artenschutzrechtlichen Verbote des § 44 BNatSchG berührt werden. Grundlage dafür ist die Abschätzung potenzieller Lebensräume sowie eine Bestandsaufnahme der im Planbereich vorhandenen geschützten Arten (alle wildlebenden Vogelarten, Arten des Anhangs IV der FFH- Richtlinie).

Die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung kommt zu dem Ergebnis, dass bei Durchführung der im Fachgutachten benannten Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen dem Eintreten der Verbotstatbestände wirkungsvoll begegnet werden kann.

Folgende nach Einschätzung der Stadt Gützkow wesentliche umweltbezogene Stellungnahme liegt bereits vor:

-

Der Landkreis Vorpommern - Greifswald hat mit Schreiben vom 23.05.2022 die Planungsanzeige an das Amt für Raumordnung und Landesplanung Vorpommern vorgenommen.

Die verfahrensrechtlichen Hinweise werden beachtet.

Die Vereinbarkeit mit den naturschutzrechtlichen Rechtsbestimmungen sowie die Vereinbarkeit mit den Zielen der Raumordnung wird nachgewiesen.

3.

Der Beschluss ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 2

Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen der Wasser- und Bodenverbände

Die Stadt Gützkow beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen der Wasser- und Bodenverbände mit der dazugehörigen Kalkulation.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 13

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer der Stadt Gützkow

Die Stadtvertretung Gützkow beschließt die Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 1

Enthaltungen: 1