Die Stadtvertretung Gützkow beschließt gemäß §§ 45 ff. der Kommunalverfassung M-V die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2024.
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf |
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| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 6.140.400 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 7.313.000 EUR |
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| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -1.172.600 EUR |
| 2. | im Finanzhaushalt auf |
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| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 5.716.900 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen 1 von | 6.518.600 EUR |
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| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -801.700 EUR |
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| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 1.901.300 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 2.662.000 EUR |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | -760.700 EUR |
festgesetzt.
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf | 0 EUR |
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf | 0 EUR |
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 1.363.700 EUR |
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1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 340 v. H. |
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| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 440 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf
| 395 v. H. | |
nicht belegt
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 6,0 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
| 1. | Die Wertgrenze nach § 4 Absatz 7 GemHVO-Doppik für die Darstellung von Investitionen wird auf 5.000 Euro festgesetzt. | |
| 2. | Von der gegenseitigen Deckungsfähigkeit gemäß § 14 Abs. 1 GemHVO werden hiermit folgende Aufwendungen ausgenommen: | |
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| • | Personal- und Versorgungsaufwendungen |
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| • | Aufwendungen für Abschreibungen |
| 3. | Aufgrund sachlichen Zusammenhangs wird für folgende Aufwendungen bzw. Auszahlungen gemäß § 14 Abs. 2 GemHVO jeweils per Haushaltsvermerk die gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb der Aufwands- bzw. Auszahlungsart erklärt: | |
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| • | Personal- und Versorgungsaufwendungen |
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| • | Aufwendungen für Abschreibungen |
| 4. | Gemäß § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk jeweils für gegenseitig deckungsfähig erklärt. | |
| 5. | Gemäß § 14 Abs. 4 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für ordentliche Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk für einseitig deckungsfähig erklärt. | |
| Nachrichtliche Angaben: | ||
| 1. | Zum Ergebnishaushalt |
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| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -2.161.164,00 EUR. |
| 2. | Zum Finanzhaushalt |
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| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -1.670.723,41 EUR. |
| 3. | Zum Eigenkapital |
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| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 14.545.166,78 EUR. |
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: 12 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
Die Stadtvertretung Gützkow beschließt, Herrn Andreas Metzler
als Mitglied in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt zu wählen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: 11 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
Die Stadtvertretung Gützkow beschließt den 23.06.2024 als Termin für eine eventuelle Stichwahl für die Bürgermeisterwahl in der Stadt.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: 12 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
| • | Bauvoranfrage Errichtung Wohnhaus als Kuppelhaus in Lüssow |
| • | Beschluss zur Auftragsvergabe |
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| * Baumpflegearbeiten |