Die Gemeindevertretung Gribow beschließt gemäß §§ 45 ff. der Kommunalverfassung M/V die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2024.
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf |
| |
|
|
| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 232.000 EUR |
|
|
| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 444.000 EUR |
|
|
| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -212.000 EUR |
| 2. | im Finanzhaushalt auf |
| |
|
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 221.800 EUR |
|
|
| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen 1 von | 410.100 EUR |
|
|
| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -188.300 EUR |
|
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 891.100 EUR |
|
|
| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 1.037.100 EUR |
|
|
| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | -146.000 EUR |
festgesetzt.
________
1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf | 146.000 EUR |
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf | 0 EUR |
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 314.531,00 EUR |
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
| |
|
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 400 v. H. |
|
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 440 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf
| 395 v. H. | |
nicht belegt
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 1,8 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
| 1. | Die Wertgrenze nach § 4 Absatz 7 GemHVO-Doppik für die Darstellung von Investitionen wird auf 5.000 Euro festgesetzt. | |
| 2. | Von der gegenseitigen Deckungsfähigkeit gemäß § 14 Abs. 1 GemHVO werden hiermit folgende Aufwendungen ausgenommen: | |
|
| • | Personal- und Versorgungsaufwendungen |
|
| • | Aufwendungen für Abschreibungen |
| 3. | Aufgrund sachlichen Zusammenhangs wird für folgende Aufwendungen bzw. Auszahlungen gemäß § 14 Abs. 2 GemHVO jeweils per Haushaltsvermerk die gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb der Aufwands- bzw. Auszahlungsart erklärt: | |
|
| • | Personal- und Versorgungsaufwendungen |
|
| • | Aufwendungen für Abschreibungen |
| 4. | Gemäß § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk jeweils für gegenseitig deckungsfähig erklärt. | |
| 5. | Gemäß § 14 Abs. 4 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für ordentliche Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk für einseitig deckungsfähig erklärt. | |
| Nachrichtliche Angaben: | ||
| 1. | Zum Ergebnishaushalt |
|
|
| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -486.853,00 EUR. |
| 2. | Zum Finanzhaushalt |
|
|
| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -358.713,20 EUR. |
| 3. | Zum Eigenkapital |
|
|
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 1.107.305,10 EUR. |
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: 5 | Nein-Stimmen: - | Enthaltungen: - |
Die Gemeindevertretung beschließt die außerplanmäßige Ausgabe i.H.v. 1.072,50 € Geringwertige Geräte bis 1.000,00 Euro netto (12600.000/52380000).
Der Bürgermeister hat am 06.10.2023 eine Eilentscheidung getroffen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: 5 | Nein-Stimmen: - | Enthaltungen: - |
Die Gemeinde Gribow beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes mit der dazugehörigen Kalkulation.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: 5 | Nein-Stimmen: - | Enthaltungen: - |
| • | Auftragsvergabe - Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED in Gribow Chausseestr. Richtung Glödenhof |
| • | Grundsatzbeschluss über den Verkauf von Grundbesitz - unbebautes Grundstück in der Ortslage Glödenhof |
|
| * Baugrundstück |