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Züssower Amtsblatt
Ausgabe 3/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Informationen
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Beschlüsse der Gemeindevertretung vom 31.01.2024

Öffentlicher Teil:

Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Bandelin 2024

Die Gemeindevertretung Bandelin beschließtgemäß §§ 45 ff. der Kommunalverfassung M-V die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2024.

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

1.

im Ergebnishaushalt auf

einen Gesamtbetrag der Erträge von

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

2.

im Finanzhaushalt auf

a)

einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von

einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen 1 von

einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von

b)

einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von

einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

festgesetzt.

______

1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf

§ 4

Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf

§ 5

Hebesätze

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf

360 v. H.

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

440 v. H.

2.

Gewerbesteuer auf

395 v. H.

§ 6

Amtsumlage

nicht belegt

§ 7

Stellen gemäß Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 1,8628 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

§ 8

Weitere Vorschriften

1.

Die Wertgrenze nach § 4 Absatz 7 GemHVO-Doppik für die Darstellung von Investitionen wird auf 5.000 Euro festgesetzt.

2.

Von der gegenseitigen Deckungsfähigkeit gemäß § 14 Abs. 1 GemHVO werden hiermit folgende Aufwendungen ausgenommen:

Personal- und Versorgungsaufwendungen

Aufwendungen für Abschreibungen

3.

Aufgrund sachlichen Zusammenhangs wird für folgende Aufwendungen bzw. Auszahlungen gemäß § 14 Abs. 2 GemHVO jeweils per Haushaltsvermerk die gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb der Aufwands- bzw. Auszahlungsart erklärt:

Personal- und Versorgungsaufwendungen

Aufwendungen für Abschreibungen

4.

Gemäß § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk jeweils für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

5.

Gemäß § 14 Abs. 4 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für ordentliche Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk für einseitig deckungsfähig erklärt.

Nachrichtliche Angaben:

1.

Zum Ergebnishaushalt

Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

2.

Zum Finanzhaushalt

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des

Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

3.

Zum Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres

beträgt voraussichtlich

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Festlegung des Stichwahltages für die Wahl der ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde

Die Gemeindevertretung Bandelin beschließt den 23.06.2024 als Termin für eine eventuelle Stichwahl für die Bürgermeisterwahl in der Gemeinde.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Satzung der Gemeinde Bandelin über die erste Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Mühlenbergstraße" in Bandelin

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bandelin beschließt aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der derzeit gültigen Fassung sowie der §§ 14, 16 und 17 Abs. 1 Satz 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der derzeit gültigen die Satzung über die erste Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Mühlenbergstraße“ in Bandelin für ein Jahr (Anlage).

Die Satzung über die erste Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Mühlenbergstraße“ in Bandelin ist ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Beschluss zur außerplanmäßigen Ausgabe i.H.v. ca. 3.000,00 Euro für Wartung Sirenen (12600.000/52314000)

Die Gemeindevertretung beschließt die außerplanmäßige Ausgabe i.H.v. ca. 3.000,00 € für Wartung Sirenen (12600.000/52314000).

Die Bürgermeisterin hat am 15.12.2023 eine Eilentscheidung getroffen.

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Stellungnahme zur Bauleitplanung B-Plan Nr. 5 "Sondergebiet PV-Freiflächenanlage Behrenhoff, OT Kammin" der Gemeinde Behrenhoff

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt Bandelin berät über den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 5 „Sondergebiet PV-Freiflchenanlage Behrenhoff, OT Kammin“ der Gemeinde Behrenhoff.

Belange der Gemeinde Bandelin werden nicht berührt.

Die Gemeinde Bandelin hat keine Bedenken, Hinweise oder Anregungen zu der kommunalen Planung.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0