Die Gemeindevertretung Bandelin beschließtgemäß §§ 45 ff. der Kommunalverfassung M-V die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2024.
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | ||
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| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 803.300 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 1.361.400 EUR |
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| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -558.100 EUR |
| 2. | im Finanzhaushalt auf | ||
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| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 779.800 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen 1 von | 1.273.000 EUR |
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| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -493.200 EUR |
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| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 45.500 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 70.000 EUR |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | -24.500 EUR |
festgesetzt.
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1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf | 24.500 EUR |
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf | 0 EUR |
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 1.250.100 EUR |
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 360 v. H. |
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| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 440 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 395 v. H. | |
nicht belegt
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 1,8628 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
| 1. | Die Wertgrenze nach § 4 Absatz 7 GemHVO-Doppik für die Darstellung von Investitionen wird auf 5.000 Euro festgesetzt. | |
| 2. | Von der gegenseitigen Deckungsfähigkeit gemäß § 14 Abs. 1 GemHVO werden hiermit folgende Aufwendungen ausgenommen: | |
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| • | Personal- und Versorgungsaufwendungen |
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| • | Aufwendungen für Abschreibungen |
| 3. | Aufgrund sachlichen Zusammenhangs wird für folgende Aufwendungen bzw. Auszahlungen gemäß § 14 Abs. 2 GemHVO jeweils per Haushaltsvermerk die gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb der Aufwands- bzw. Auszahlungsart erklärt: | |
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| • | Personal- und Versorgungsaufwendungen |
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| • | Aufwendungen für Abschreibungen |
| 4. | Gemäß § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk jeweils für gegenseitig deckungsfähig erklärt. | |
| 5. | Gemäß § 14 Abs. 4 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für ordentliche Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk für einseitig deckungsfähig erklärt. | |
| Nachrichtliche Angaben: | ||
| 1. | Zum Ergebnishaushalt | |
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| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -2.592.755,00 EUR. |
| 2. | Zum Finanzhaushalt |
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| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des |
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| Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | - 1.174.723,10 EUR. |
| 3. | Zum Eigenkapital |
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| Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres |
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| beträgt voraussichtlich | 1.387.509,85 EUR. |
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: 6 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
Die Gemeindevertretung Bandelin beschließt den 23.06.2024 als Termin für eine eventuelle Stichwahl für die Bürgermeisterwahl in der Gemeinde.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: 6 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bandelin beschließt aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der derzeit gültigen Fassung sowie der §§ 14, 16 und 17 Abs. 1 Satz 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der derzeit gültigen die Satzung über die erste Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Mühlenbergstraße“ in Bandelin für ein Jahr (Anlage).
Die Satzung über die erste Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Mühlenbergstraße“ in Bandelin ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: 6 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
Die Gemeindevertretung beschließt die außerplanmäßige Ausgabe i.H.v. ca. 3.000,00 € für Wartung Sirenen (12600.000/52314000).
Die Bürgermeisterin hat am 15.12.2023 eine Eilentscheidung getroffen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja- Stimmen: 6 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt Bandelin berät über den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 5 „Sondergebiet PV-Freiflchenanlage Behrenhoff, OT Kammin“ der Gemeinde Behrenhoff.
Belange der Gemeinde Bandelin werden nicht berührt.
Die Gemeinde Bandelin hat keine Bedenken, Hinweise oder Anregungen zu der kommunalen Planung.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: 6 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |