Die Gemeinde Ziethen beschließt gemäß §§ 45 ff. Kommunalverfassung M-V die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2024
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf |
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| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 705.800 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 1.166.800 EUR |
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| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -461.000 EUR |
| 2. | im Finanzhaushalt auf | ||
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| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 675.200 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] von | 1.134.100 EUR |
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| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -458.900 EUR |
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| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 1.488.800 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 2.210.000 EUR |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | -721.200 EUR |
festgesetzt.
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[1] Einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf | 652.700 EUR |
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf | 0 EUR |
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 1.661.700 EUR |
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 390 v. H. |
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| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 436 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf
| 381 v. H. | |
nicht belegt
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 2,7128 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
| 1. | Die Wertgrenze nach § 4 Absatz 7 GemHVO-Doppik für die Darstellung von Investitionen wird auf 5.000 Euro festgesetzt. | |
| 2. | Von der gegenseitigen Deckungsfähigkeit gemäß § 14 Abs. 1 GemHVO werden hiermit folgende Aufwendungen ausgenommen: | |
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| • | Personal- und Versorgungsaufwendungen |
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| • | Aufwendungen für Abschreibungen |
| 3. | Aufgrund sachlichen Zusammenhangs wird für folgende Aufwendungen bzw. Auszahlungen gemäß § 14 Abs. 2 GemHVO jeweils per Haushaltsvermerk die gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb der Aufwands- bzw. Auszahlungsart erklärt: | |
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| • | Personal- und Versorgungsaufwendungen |
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| • | Aufwendungen für Abschreibungen |
| 4. | Gemäß § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk jeweils für gegenseitig deckungsfähig erklärt. | |
| 5. | Gemäß § 14 Abs. 4 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für ordentliche Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk für einseitig deckungsfähig erklärt. | |
| Nachrichtliche Angaben: | ||
| 1. | Zum Ergebnishaushalt |
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| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -1.182.574,00 EUR. |
| 2. | Zum Finanzhaushalt |
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| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -1.055.969,61 EUR. |
| 3. | Zum Eigenkapital |
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| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 56.980,72 EUR. |
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: 7 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
Die Gemeindevertretung Ziethen beschließt den 23.06.2024 als Termin für eine eventuelle Stichwahl für die Bürgermeisterwahl in der Gemeinde.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: 7 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |