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Züssower Amtsblatt
Ausgabe 3/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Informationen
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Gemeinde Rubkow - Bekanntmachung Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 1 „Altes Verwaltergebäude Gut Buggow“ der Gemeinde Rubkow

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rubkow hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 18.12.2023 den Beschluss gefasst, den Bebauungsplan Nr. 1 „Altes Verwaltergebäude Gut Buggow“ der Gemeinde Rubkow aufzustellen.

1

Geltungsbereich und Größe

Der Plangeltungsbereich umfasst folgende Flurstücke:

Gemeinde

Rubkow

Gemarkung

Buggow

Flur

6

Flurstücke

15 und 20

Die Größe des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 1 „Altes Verwaltergebäude Gut Buggow“ der Gemeinde Rubkow beträgt circa 3.200 m².

Der Plangeltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1 „Altes Verwaltergebäude Gut Buggow“ der Gemeinde Rubkow kann dem beigefügten Übersichtsplan entnommen werden.

2

Anlass der Planaufstellung

Auf dem Grundstück (Flurstück 15) stand das ehemalige Verwalterhaus des Gutes Buggow. Aufgrund des schlechten ruinösen Zustandes musste dieses abgerissen werden.

Um das Grundstück wiederzubeleben und aufzuwerten ist es vorgesehen dort ein Gebäude entsprechend des alten Grundrisses des damaligen Verwalterhauses zu errichten. Äußerlich soll das Gebäude weites gehend dem ursprünglichen Aussehen entsprechen.

Es ist geplant im Gebäudeinneren zwei Wohneinheiten entstehen zulassen, die als Ferienwohnungen oder zur Festvermietung genutzt werden. Für den bestehenden Forstbetrieb Stephan Benter, sollen ein Büroraum, ein Aufenthaltsraum mit Sanitäreinrichtung für die Angestellten des Forstbetriebes, sowie Lagerräume entstehen. Weiterhin sollen die Rechtsgrundlagen für einen Veranstaltungsraum im Dachgeschoss des Gebäudes geschaffen werden, in dem beispielsweise Seminare und Schulungen durchgeführt werden können. Dafür ist es notwendig eine gastronomische Einrichtung, (z.B. Café), einzuplanen.

Derzeit befindet sich das Plangebiet gemäß § 35 BauGB im Außenbereich. Eine Bebauung des Grundstückes ist folglich ausgeschlossen.

Für den Ort Buggow gibt es keine Innenbereichssatzung und das Gebiet befindet sich in keinem rechtskräftigen Bebauungsplan oder einem Bebauungsplan der derzeit in Aufstellung ist.

Um einen städtebaulichen Missstand durch unterlassene Nutzung bzw. Pflege zu vermeiden, sollen die Rechtsgrundlagen für die Errichtung eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten, einem Büro mit Aufenthaltsraum und Lagerraum für meinen Forstbetrieb, sowie eines Veranstaltungsraumes mit gastronomischen Einrichtung (z.B. Café), geschaffen werden.

3

Planungsziele

Mit der Aufstellung des o. g. Bebauungsplanes soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung gewährleistet werden.

Als Planungsziele werden benannt:

  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Wohnhauses mit zwei Ferienwohnungen oder zwei Dauerwohnungen,
  • Schaffung der Rechtsgrundlagen für ein Büro, einen Aufenthaltsraum mit Sanitäreinrichtungen und einen Lagerraum für meinen Forstbetrieb
  • Schaffung der Rechtsgrundlagen für einen Versammlungsraum (z.B. für Seminare und Schulungen),
  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine gastronomische Einrichtung z.B. Café
  • Abrundung der vorhandenen Struktur des Ortes Buggow unter Berücksichtigung der Anforderungen an Naturschutz und Landschaftspflege.

Die Erschließung des Plangebietes erfolgt über das gemeindliche Flurstück 20 der Flur 6 in der Gemarkung Buggow.

Zur Umsetzung der Planungsziele ist die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Altes Verwaltergebäude Gut Buggow“ der Gemeinde Rubkow erforderlich.

Rubkow, den 14.02.2024

H. Wendt
Bürgermeister

Bekannt gemacht entsprechend der Hauptsatzung der Gemeinde Rubkow im „Züssower Amtsblatt“ am 13.03.2024.

Rubkow, den 14.02.2024

H. Wendt
Bürgermeister