Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 10.12.2024 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen vom 10.02.2025 folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | ||
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| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 978.000 EUR | |
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| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 1.341.500 EUR | |
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| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -363.500 EUR | |
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| 2. | im Finanzhaushalt auf | ||
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| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 939.900 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] von | 1.294.100 EUR |
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| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -354.200 EUR |
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| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 762.900 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 980.500 EUR |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | -217.600 EUR |
festgesetzt.
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf | 217.600 EUR |
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf | 0 EUR |
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 1.932.100 EUR |
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 375 v. H. |
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| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 436 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 381 v. H. | |
nicht belegt
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 1,9154 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
| 1. | Die Wertgrenze nach § 4 Absatz 7 GemHVO-Doppik für die Darstellung von Investitionen wird auf 5.000 Euro festgesetzt. | |
| 2. | Von der gegenseitigen Deckungsfähigkeit gemäß § 14 Abs. 1 GemHVO werden hiermit folgende Aufwendungen ausgenommen: | |
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| • | Personal- und Versorgungsaufwendungen |
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| • | Aufwendungen für Abschreibungen |
| 3. | Aufgrund sachlichen Zusammenhangs wird für folgende Aufwendungen bzw. Auszahlungen gemäß § 14 Abs. 2 GemHVO jeweils per Haushaltsvermerk die gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb der Aufwands- bzw. Auszahlungsart erklärt: | |
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| • | Personal- und Versorgungsaufwendungen |
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| • | Aufwendungen für Abschreibungen |
| 4. | Gemäß § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk jeweils für gegenseitig deckungsfähig erklärt. | |
| 5. | Gemäß § 14 Abs. 4 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für ordentliche Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk für einseitig deckungsfähig erklärt. | |
Nachrichtliche Angaben:
| 1. | Zum Ergebnishaushalt | |
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| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -645.317,00 EUR. |
| 2. | Zum Finanzhaushalt | |
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| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -662.037,36 EUR. |
| 3. | Zum Eigenkapital | |
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| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 895.617,89 EUR. |
Rubkow, den ………………….
Siegel | WendtBürgermeister |
Die nach § 47 Absatz 2 KV M-V erforderlichen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen des Landrates des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbehörde zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen sind am 10.02.2025 wie folgt bekanntgegeben worden:
Der Gesamtbetrag in Höhe von 217.600 € wird gemäß§ 52 Absatz 2 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) abweichend in Höhe von 186.600 € (in Worten: einhundertsechsundachtzigtausendsechshundert Euro) genehmigt.
Vom Gesamtbetrag in Höhe von 1.932.100 €wird gemäß§ 53 Absatz 3 KV M-V abweichend ein Betrag in Höhe von 1.778.100€ (in Worten: eine Million siebenhundertachtundsiebzigtausendeinhundert Euro) genehmigt.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 und die hierzu ergangenen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen