Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2024 der Gemeinde Schmatzin
Nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Wolgast und dem Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Züssow beschließt die Gemeindevertretung Schmatzin die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2024.
Abstimmungsergebnis:
| 5 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Ausschluss von der Mitwirkung nach § 24 KV: (Jan-Henrik Hempel)
Nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Wolgast und dem Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Züssow beschließt die Gemeindevertretung Schmatzin lt. § 60 KV M-V die Entlastung der Bürgermeister/-in Frau Dana Gehrke und Herrn Jan-Henrik Hempel für die Dauer Ihrer Amtszeit für das Haushaltsjahr 2024.
Abstimmungsergebnis:
| 4 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Die Gemeindevertretung Schmatzin beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2026 mit den dazugehörenden Anlagen.
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | ||
| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 457.400 EUR | |
| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 815600 EUR | |
| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -358.200 EUR | |
| 2. | im Finanzhaushalt auf | ||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 415.800 EUR |
|
| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] von | 756.600 EUR |
|
| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -340.800 EUR |
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 3.718.100 EUR |
|
| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 4.343.700 EUR |
|
| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | -625.600 EUR |
festgesetzt.
_________
[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf — 457.700 EUR
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf — 0 EUR
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf — 4.370.800 EUR
Die Hebesätze für die Realsteuern wurden ab dem Haushaltsjahr 2025 mit Beschluss der Hebesatzsatzung vom 28.04.2025 durch die Gemeindevertretung wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 400 v. H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 439 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 410 v. H. | |
nicht belegt
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 2,0 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
| 1. | Die Wertgrenze nach § 4 Absatz 7 GemHVO-Doppik für die Darstellung von Investitionen wird auf 5.000 Euro festgesetzt. | |
| 2. | Von der gegenseitigen Deckungsfähigkeit gemäß § 14 Abs. 1 GemHVO werden hiermit folgende Aufwendungen ausgenommen: | |
| • | Personal- und Versorgungsaufwendungen |
| • | Aufwendungen für Abschreibungen |
| 3. | Aufgrund sachlichen Zusammenhangs wird für folgende Aufwendungen bzw. Auszahlungen gemäß § 14 Abs. 2 GemHVO jeweils per Haushaltsvermerk die gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb der Aufwands- bzw. Auszahlungsart erklärt: | |
| • | Personal- und Versorgungsaufwendungen |
| • | Aufwendungen für Abschreibungen |
| 4. | Gemäß § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk jeweils für gegenseitig deckungsfähig erklärt. | |
| 5. | Gemäß § 14 Abs. 4 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für ordentliche Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk für einseitig deckungsfähig erklärt. | |
| 1. | Zum Ergebnishaushalt | |
| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -996.031,00EUR. |
| 2. | Zum Finanzhaushalt | |
| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -498.018,07 EUR. |
| 3. | Zum Eigenkapital | |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 588.106,26 EUR. |
Abstimmungsergebnis:
| 5 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Die Gemeindevertretung Schmatzin bevollmächtigt den Leitenden Verwaltungsbeamten des Amtes Züssow, Herrn Daniel Krüger und bei dessen Verhinderung Frau Astrid Ploetz, Fachbereichsleiterin Finanzen, mit der Vertretung der Gemeinde in der Verbandsversammlung des Kommunalen Anteilseignerverbandes "Nordost" der E.DIS AG in der 8. Wahlperiode, soweit nicht die Bürgermeisterin/ der Bürgermeister selbst oder einer ihrer/ seiner Stellvertreter dort anwesend ist.
Abstimmungsergebnis:
| 5 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Die Gemeinde Schmatzin fasst den Grundsatzbeschluss zum Bau eines Löschwassertanks im OT Schlatkow.
Abstimmungsergebnis:
| 5 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
| - | Grundsatzbeschluss über den Verkauf von bebautem Grundbesitz der Gemeinde |