Titel Logo
Züssower Amtsblatt
Ausgabe 3/2026
Amtliche Bekanntmachungen und Informationen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Beschlüsse der Gemeindevertretung vom 19.01.2026

Öffentlicher Teil:

Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2024 der Gemeinde Schmatzin

Nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Wolgast und dem Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Züssow beschließt die Gemeindevertretung Schmatzin die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2024.

Abstimmungsergebnis:

5 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Entlastung der Bürgermeister der Gemeinde Schmatzin für das Haushaltsjahr 2024

Ausschluss von der Mitwirkung nach § 24 KV: (Jan-Henrik Hempel)

Nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Wolgast und dem Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Züssow beschließt die Gemeindevertretung Schmatzin lt. § 60 KV M-V die Entlastung der Bürgermeister/-in Frau Dana Gehrke und Herrn Jan-Henrik Hempel für die Dauer Ihrer Amtszeit für das Haushaltsjahr 2024.

Abstimmungsergebnis:

4 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Schmatzin 2026

Die Gemeindevertretung Schmatzin beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2026 mit den dazugehörenden Anlagen.

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird

1.

im Ergebnishaushalt auf

einen Gesamtbetrag der Erträge von

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

2.

im Finanzhaushalt auf

a)

einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von

einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] von

einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von

b)

einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von

einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

festgesetzt.

_________

[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf  —  457.700 EUR

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf  —  0 EUR

§ 4

Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf  —  4.370.800 EUR

§ 5

Hebesätze

Die Hebesätze für die Realsteuern wurden ab dem Haushaltsjahr 2025 mit Beschluss der Hebesatzsatzung vom 28.04.2025 durch die Gemeindevertretung wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

2.

Gewerbesteuer auf

§ 6

Amtsumlage

nicht belegt

§ 7

Stellen gemäß Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 2,0 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

§ 9

Weitere Vorschriften

1.

Die Wertgrenze nach § 4 Absatz 7 GemHVO-Doppik für die Darstellung von Investitionen wird auf 5.000 Euro festgesetzt.

2.

Von der gegenseitigen Deckungsfähigkeit gemäß § 14 Abs. 1 GemHVO werden hiermit folgende Aufwendungen ausgenommen:

Personal- und Versorgungsaufwendungen

Aufwendungen für Abschreibungen

3.

Aufgrund sachlichen Zusammenhangs wird für folgende Aufwendungen bzw. Auszahlungen gemäß § 14 Abs. 2 GemHVO jeweils per Haushaltsvermerk die gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb der Aufwands- bzw. Auszahlungsart erklärt:

Personal- und Versorgungsaufwendungen

Aufwendungen für Abschreibungen

4.

Gemäß § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk jeweils für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

5.

Gemäß § 14 Abs. 4 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für ordentliche Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk für einseitig deckungsfähig erklärt.

Nachrichtliche Angaben:

1.

Zum Ergebnishaushalt

Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

2.

Zum Finanzhaushalt

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

3.

Zum Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

Abstimmungsergebnis:

5 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Vertretung der Gemeinde im kommunalen Anteilseignerverband "Nordost" der E.DIS AG

Die Gemeindevertretung Schmatzin bevollmächtigt den Leitenden Verwaltungsbeamten des Amtes Züssow, Herrn Daniel Krüger und bei dessen Verhinderung Frau Astrid Ploetz, Fachbereichsleiterin Finanzen, mit der Vertretung der Gemeinde in der Verbandsversammlung des Kommunalen Anteilseignerverbandes "Nordost" der E.DIS AG in der 8. Wahlperiode, soweit nicht die Bürgermeisterin/ der Bürgermeister selbst oder einer ihrer/ seiner Stellvertreter dort anwesend ist.

Abstimmungsergebnis:

5 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Grundsatzbeschluss - Neubau eines Löschwassertanks im OT Schlatkow

Die Gemeinde Schmatzin fasst den Grundsatzbeschluss zum Bau eines Löschwassertanks im OT Schlatkow.

Abstimmungsergebnis:

5 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Nichtöffentlicher Teil

-

Grundsatzbeschluss über den Verkauf von bebautem Grundbesitz der Gemeinde