Haushaltsplan und Haushaltssatzung der Stadt Gützkow 2026
Die Stadtvertretung Gützkow beschließt gemäß §§ 45 ff. der Kommunalverfassung M-V die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2026.
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | ||
| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 6.311.000 EUR | |
| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 7.702.700 EUR | |
| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -1.391.700 EUR | |
| 2. | im Finanzhaushalt auf | ||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 5.870.000 EUR |
|
| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen1 von | 6.888.000 EUR |
|
| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -1.018.000 EUR |
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 3.953.600 EUR |
|
| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 4.627.000 EUR |
|
| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | -673.400 EUR |
festgesetzt.
_________
1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf | 0 EUR |
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf | 0 EUR |
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 4.008.700,00 EUR |
Die Hebesätze für die Realsteuern wurden ab dem Haushaltsjahr 2025 mit Beschluss der Hebesatzsatzung vom 03.042025 durch die Stadtvertretung wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 340 v. H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 440 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 395 v. H. | |
nicht belegt
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 7,0 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
| 1. | Die Wertgrenze nach § 4 Absatz 7 GemHVO-Doppik für die Darstellung von Investitionen wird auf 5.000 Euro festgesetzt. | |
| 2. | Von der gegenseitigen Deckungsfähigkeit gemäß § 14 Abs. 1 GemHVO werden hiermit folgende Aufwendungen ausgenommen: | |
| • | Personal- und Versorgungsaufwendungen |
| • | Aufwendungen für Abschreibungen |
| 3. | Aufgrund sachlichen Zusammenhangs wird für folgende Aufwendungen bzw. Auszahlungen gemäß § 14 Abs. 2 GemHVO jeweils per Haushaltsvermerk die gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb der Aufwands- bzw. Auszahlungsart erklärt: | |
| • | Personal- und Versorgungsaufwendungen |
| • | Aufwendungen für Abschreibungen |
| 4. | Gemäß § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk jeweils für gegenseitig deckungsfähig erklärt. | |
| 5. Gemäß § 14 Abs. 4 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für ordentliche Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk für einseitig deckungsfähig erklärt. | |
| 1. | Zum Ergebnishaushalt | |
| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 3.279.085,00 EUR. |
| 2. | Zum Finanzhaushalt | |
| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -1.070.922,94 EUR. |
| 3. | Zum Eigenkapital | |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 13.068.630,07 EUR. |
Abstimmungsergebnis:
| 11 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
| - | Beschluss über die Zuordnung volkseigener Liegenschaften Gemarkung Breechen |
| - | Beschluss über die Zuordnung volkseigener Liegenschaften Gemarkung Wieck C |
| - | Beschluss über den Verkauf von Grundbesitz - unbebautes Grundstück in der Ortslage Lüssow Arrondierungsfläche |
| - | Bevollmächtigung Auftragsvergabe - Planung zur Sanierung der Elektroinstallation Pommersche Straße 67/68 |
| - | unbefristete/ befristete Einstellung eines/ einer Arbeitnehmers/ Arbeitsnehmerin |