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Züssower Amtsblatt
Ausgabe 3/2026
Amtliche Bekanntmachungen und Informationen
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Beschlüsse der Gemeindevertretung vom 27.01.2026

Öffentlicher Teil:

Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Karlsburg 2026

Die Gemeinde Karlsburg beschließt gemäß § 45 ff. Kommunalverfassung M-V die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2026 mit folgenden Änderungen:

6.1.1.00/54422000 > Amtsumlage > von 594.300 € > auf 653.700 €

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird

1.

im Ergebnishaushalt auf

einen Gesamtbetrag der Erträge von

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

2.

im Finanzhaushalt auf

a)

einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von

einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] von

einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von

b)

einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von

einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

festgesetzt.

_________

[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf  —  0 EUR

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf  —  0 EUR

§ 4

Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf  —  2.994.300 EUR

§ 5

Hebesätze

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

2.

Gewerbesteuer auf

§ 6

Amtsumlage

nicht belegt

§ 7

Stellen gemäß Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 5,3820 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

§ 8

Weitere Vorschriften

1.

Die Wertgrenze nach § 4 Absatz 7 GemHVO-Doppik für die Darstellung von Investitionen wird auf 5.000 Euro festgesetzt.

2.

Von der gegenseitigen Deckungsfähigkeit gemäß § 14 Abs. 1 GemHVO werden hiermit folgende Aufwendungen ausgenommen:

Personal- und Versorgungsaufwendungen

Aufwendungen für Abschreibungen

3.

Aufgrund sachlichen Zusammenhangs wird für folgende Aufwendungen bzw. Auszahlungen gemäß § 14 Abs. 2 GemHVO jeweils per Haushaltsvermerk die gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb der Aufwands- bzw. Auszahlungsart erklärt:

Personal- und Versorgungsaufwendungen

Aufwendungen für Abschreibungen

4.

Gemäß § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk jeweils für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

5.

Gemäß § 14 Abs. 4 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für ordentliche Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk für einseitig deckungsfähig erklärt.

Abstimmungsergebnis:

10 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Gemeindliches Einvernehmen zur Vereinbarung über Leistung, Entgelt und Qualitätsentwicklung nach § 24 KiföG M-V ab 01.08.2025 für die Kindertagesstätte "Benjamin" in Lühmannsdorf

Die Gemeindevertretung Karlsburg erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Vereinbarung über Leistung, Entgelt und Qualitätsentwicklung nach § 24 KiföG M-V ab dem 01.08.2025 für die Kindertagesstätte "Benjamin“ in Lühmannsdorf.

Abstimmungsergebnis:

10 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Gemeindliches Einvernehmen zur Vereinbarung über Leistung, Entgelt und Qualitätsentwicklung nach § 24 KiföG M-V ab 01.01.2026 für die Kindertagesstätte "Tausendfüßler" in Karlsburg

Die Gemeindevertretung Karlsburg erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Vereinbarung über Leistung, Entgelt und Qualitätsentwicklung nach § 24 KiföG M-V ab dem 01.01.2026 für die Kindertagesstätte "Tausendfüßler“ in Karlsburg.

Abstimmungsergebnis:

10 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Beschluss über eine außerplanmäßige Ausgabe i.H.v. 1231,80 € für zwei Parkbänke auf dem Friedhof Lühmannsdorf (11401.500/03921030)

Die Gemeindevertretung Karlsburg beschließt, die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 1231,80 EUR auf dem Sachkonto 11401.500/03921030. Die Deckung der Ausgabe erfolgt aus dem Sachkonto 55300.000/52311000 (Gestaltung Friedhof).

Abstimmungsergebnis:

10 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Nichtöffentlicher Teil

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Änderungsvertrag zum Mietvertrag mit dem Institut Lernen und Leben e.V. ab Januar 2026