Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Karlsburg 2026
Die Gemeinde Karlsburg beschließt gemäß § 45 ff. Kommunalverfassung M-V die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2026 mit folgenden Änderungen:
6.1.1.00/54422000 > Amtsumlage > von 594.300 € > auf 653.700 €
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | ||
| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 2.806.300 EUR | |
| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 3.949.600 EUR | |
| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -1.143.300 EUR | |
| 2. | im Finanzhaushalt auf | ||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 2.693.000 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] von | 3.668.000 EUR |
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| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -975.000 EUR |
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 617.500 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 1.124.000 EUR |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | -506.500 EUR |
festgesetzt.
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[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf — 0 EUR
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf — 0 EUR
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf — 2.994.300 EUR
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 400 v. H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 439 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 400 v. H. | |
nicht belegt
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 5,3820 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
| 1. | Die Wertgrenze nach § 4 Absatz 7 GemHVO-Doppik für die Darstellung von Investitionen wird auf 5.000 Euro festgesetzt. | |
| 2. | Von der gegenseitigen Deckungsfähigkeit gemäß § 14 Abs. 1 GemHVO werden hiermit folgende Aufwendungen ausgenommen: | |
| • | Personal- und Versorgungsaufwendungen |
| • | Aufwendungen für Abschreibungen |
| 3. | Aufgrund sachlichen Zusammenhangs wird für folgende Aufwendungen bzw. Auszahlungen gemäß § 14 Abs. 2 GemHVO jeweils per Haushaltsvermerk die gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb der Aufwands- bzw. Auszahlungsart erklärt: | |
| • | Personal- und Versorgungsaufwendungen |
| • | Aufwendungen für Abschreibungen |
| 4. | Gemäß § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk jeweils für gegenseitig deckungsfähig erklärt. | |
| 5. | Gemäß § 14 Abs. 4 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für ordentliche Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk für einseitig deckungsfähig erklärt. | |
Abstimmungsergebnis:
| 10 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Die Gemeindevertretung Karlsburg erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Vereinbarung über Leistung, Entgelt und Qualitätsentwicklung nach § 24 KiföG M-V ab dem 01.08.2025 für die Kindertagesstätte "Benjamin“ in Lühmannsdorf.
Abstimmungsergebnis:
| 10 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Die Gemeindevertretung Karlsburg erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Vereinbarung über Leistung, Entgelt und Qualitätsentwicklung nach § 24 KiföG M-V ab dem 01.01.2026 für die Kindertagesstätte "Tausendfüßler“ in Karlsburg.
Abstimmungsergebnis:
| 10 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Die Gemeindevertretung Karlsburg beschließt, die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 1231,80 EUR auf dem Sachkonto 11401.500/03921030. Die Deckung der Ausgabe erfolgt aus dem Sachkonto 55300.000/52311000 (Gestaltung Friedhof).
Abstimmungsergebnis:
| 10 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
| - | Änderungsvertrag zum Mietvertrag mit dem Institut Lernen und Leben e.V. ab Januar 2026 |