Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2024 der Gemeinde Bandelin
Nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Wolgast und dem Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Züssow beschließt die Gemeindevertretung Bandelin die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2024.
Abstimmungsergebnis:
| 7 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Ausschluss von der Mitwirkung nach § 24 KV: (Dirk Brassow)
Nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Wolgast und dem Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Züssow beschließt die Gemeindevertretung Bandelin lt. § 60 KV M-V die Entlastung der Bürgermeister/-in Frau Jana von Behren und Herrn Dirk Brassow für die Dauer Ihrer Amtszeit für das Haushaltsjahr 2024.
Abstimmungsergebnis:
| 6 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Die Gemeindevertretung Bandelin beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2026 mit den genannten Änderungen.
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | ||
| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 1.064.200 EUR | |
| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 1.859.200 EUR | |
| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -795.000 EUR | |
| 2. | im Finanzhaushalt auf | ||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 1.023.800 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen1 von | 1.738.000 EUR |
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| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -714.200 EUR |
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 476.400 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 686.500 EUR |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | -210.100 EUR |
festgesetzt.
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1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf | 0 EUR |
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf | 0 EUR |
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 754.100 EUR |
Die Hebesätze für die Realsteuern wurden ab dem Haushaltsjahr 2025 mit Beschluss der Hebesatzsatzung vom 17.04.2025 durch die Gemeindevertretung wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 360 v. H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 445 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 395 v. H. | |
nicht belegt
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 2,35 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
| 1. | Die Wertgrenze nach § 4 Absatz 7 GemHVO-Doppik für die Darstellung von Investitionen wird auf 5.000 Euro festgesetzt. | |
| 2. | Von der gegenseitigen Deckungsfähigkeit gemäß § 14 Abs. 1 GemHVO werden hiermit folgende Aufwendungen ausgenommen: | |
| • | Personal- und Versorgungsaufwendungen |
| • | Aufwendungen für Abschreibungen |
| 3. | Aufgrund sachlichen Zusammenhangs wird für folgende Aufwendungen bzw. Auszahlungen gemäß § 14 Abs. 2 GemHVO jeweils per Haushaltsvermerk die gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb der Aufwands- bzw. Auszahlungsart erklärt: | |
| • | Personal- und Versorgungsaufwendungen |
| • | Aufwendungen für Abschreibungen |
| 4. | Gemäß § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk jeweils für gegenseitig deckungsfähig erklärt. | |
| 5. | Gemäß § 14 Abs. 4 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für ordentliche Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk für einseitig deckungsfähig erklärt. | |
Nachrichtliche Angaben:
| 1. | Zum Ergebnishaushalt | |
| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -2.728.631,00 EUR |
| 2. | Zum Finanzhaushalt | |
| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember desHaushaltsjahres beträgt voraussichtlich | - 802.623,99 EUR. |
| 3. | Zum Eigenkapital | |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 1.451.537,40 EUR. |
Abstimmungsergebnis:
| 7 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Die Gemeinde Bandelin beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung über den erneuten Beschluss der Veränderungssperre für den Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Mühlenbergstraße“ in Bandelin.
Abstimmungsergebnis:
| 7 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
| - | Erhöhung Mietzins für Garagen/Stellplätze - abgelehnt |
| - | Genehmigung der Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 02.12.2025 zum gemeindlichen Einvernehmen für Anschaffung und Installation 15 Rauchmelder in der Kita Bandelin |
| - | Genehmigung der Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 02.12.2025 zum gemeindlichen Einvernehmen für die Erweiterung der bestehenden Schließanlage inkl. - Installation eines Fluchtwächters in der Kita Bandelin |