Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2024
Nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Wolgast und dem
Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Züssow beschließt der Amtsausschuss
die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2024.
| Abstimmungsergebnis: | ||
| 17 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Ausschluss von der Mitwirkung nach § 24 KV: (H. Wendt)
Nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Wolgast und dem Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Züssow beschließt der Amtsausschuss
lt. § 60 Kommunalverfassung M-V die Entlastung des Amtsvorstehers für das
Haushaltsjahr 2024.
| Abstimmungsergebnis: | ||
| 16 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Der Amtsausschuss beschließt aus den vorhandenen liquiden Mitteln des Amtes 400.000,00 € zur Senkung der Amtsumlage auszuschütten.
| Abstimmungsergebnis: | ||
| 5 Ja-Stimmen | 12 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Der Amtsausschuss beschließt nach §§ 45 ff den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2026 des Amtes.
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | ||
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| einen Gesamtbetrag der Erträge von
| 7.807.700 EUR | |
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| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von
| 7.582.000 EUR | |
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| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von
| 225.700 EUR | |
| 2. | im Finanzhaushalt auf | ||
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| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 7.618.600 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen1 von | 7.278.100 EUR |
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| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | 340.500 EUR |
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| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 710.000 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 1.050.500 EUR |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | -340.500 EUR |
festgesetzt.
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1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf | 0 EUR |
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf | 0 EUR |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 761.800 EUR |
entfällt
Die Amtsumlage wird auf 31,091 v.H. der Umlagegrundlagen festgesetzt.
Die Schulumlage wird auf 15,915 v.H. der Umlagegrundlagen festgesetzt.
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 53,1538 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
| 1. | Die Wertgrenze nach § 4 Absatz 7 GemHVO-Doppik für die Darstellung von Investitionen wird auf 5.000 Euro festgesetzt. | |
| 2. | Von der gegenseitigen Deckungsfähigkeit gemäß § 14 Abs. 1 GemHVO werden hiermit folgende Aufwendungen ausgenommen: | |
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| • | Personal- und Versorgungsaufwendungen |
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| • | Aufwendungen für Abschreibungen |
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| • | Einstellungen in Rücklagen |
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| • | Interne Leistungsverrechnungen |
| 3. | Aufgrund sachlichen Zusammenhangs wird für folgende Aufwendungen bzw. Auszahlungen gemäß § 14 Abs. 2 GemHVO jeweils per Haushaltsvermerk die gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb der Aufwands- bzw. Auszahlungsart erklärt: | |
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| • | Personal- und Versorgungsaufwendungen |
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| • | Aufwendungen für Abschreibungen |
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| • | Einstellungen in Rücklagen |
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| • | Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen |
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| • | Interne Leistungsverrechnungen |
| 4. | Gemäß § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk jeweils für gegenseitig deckungsfähig erklärt. | |
| 5. | Gemäß § 14 Abs. 4 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für ordentliche Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk für einseitig deckungsfähig erklärt. | |
| 1. | Zum Ergebnishaushalt |
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| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich 1.529.714,00 EUR. |
| 2. | Zum Finanzhaushalt |
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| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich 1.190.168,90 EUR. |
| 3. | Zum Eigenkapital |
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| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich 2.401.555,04 EUR. |
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| Abstimmungsergebnis: | ||
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| 16 Ja-Stimmen | 1 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Der Kultur- Sozial- und Schulausschuss des Amtes Züssow wird wie folgt nachbesetzt:
Sachkundiger Einwohner: Herr Holger Schmidt
Abstimmungsergebnis:
15 Ja-Stimmen | 1 Nein-Stimmen | 1 Enthaltungen |
- | Genehmigung der Eilentscheidung zur Auftragsvergabe der Anschaffung von 26 Stück All-in-One PC für die Peenetal-Schule Gützkow |