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Züssower Amtsblatt
Ausgabe 3/2026
Amtliche Bekanntmachungen und Informationen
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Beschlüsse des Amtsausschusses vom 20.01.2026 (Ergänzung)

Öffentlicher Teil:

Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2024

Nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Wolgast und dem

Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Züssow beschließt der Amtsausschuss

die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2024.

Abstimmungsergebnis:

17 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Entlastung des Amtsvorstehers für das Haushaltsjahr 2024

Ausschluss von der Mitwirkung nach § 24 KV: (H. Wendt)

Nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Wolgast und dem Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Züssow beschließt der Amtsausschuss

lt. § 60 Kommunalverfassung M-V die Entlastung des Amtsvorstehers für das

Haushaltsjahr 2024.

Abstimmungsergebnis:

16 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Ausschüttung liquider Mittel des Amtes Züssow an die Gemeinden des Amtes

Der Amtsausschuss beschließt aus den vorhandenen liquiden Mitteln des Amtes 400.000,00 € zur Senkung der Amtsumlage auszuschütten.

Abstimmungsergebnis:

5 Ja-Stimmen

12 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Haushaltsplan und Haushaltssatzung des Amtes Züssow 2026

Der Amtsausschuss beschließt nach §§ 45 ff den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2026 des Amtes.

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird

1.

im Ergebnishaushalt auf

einen Gesamtbetrag der Erträge von

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

2.

im Finanzhaushalt auf

a)

einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von

einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen1 von

einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von

b)

einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von

einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

festgesetzt.

_________

1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen

ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf

§ 4

Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf

761.800 EUR

§ 5

Hebesätze

entfällt

§ 6

Amtsumlage

Die Amtsumlage wird auf 31,091 v.H. der Umlagegrundlagen festgesetzt.

Die Schulumlage wird auf 15,915 v.H. der Umlagegrundlagen festgesetzt.

§ 7

Stellen gemäß Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 53,1538 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

§ 8

Weitere Vorschriften

1.

Die Wertgrenze nach § 4 Absatz 7 GemHVO-Doppik für die Darstellung von Investitionen wird auf 5.000 Euro festgesetzt.

2.

Von der gegenseitigen Deckungsfähigkeit gemäß § 14 Abs. 1 GemHVO werden hiermit folgende Aufwendungen ausgenommen:

Personal- und Versorgungsaufwendungen

Aufwendungen für Abschreibungen

Einstellungen in Rücklagen

Interne Leistungsverrechnungen

3.

Aufgrund sachlichen Zusammenhangs wird für folgende Aufwendungen bzw. Auszahlungen gemäß § 14 Abs. 2 GemHVO jeweils per Haushaltsvermerk die gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb der Aufwands- bzw. Auszahlungsart erklärt:

Personal- und Versorgungsaufwendungen

Aufwendungen für Abschreibungen

Einstellungen in Rücklagen

Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen

Interne Leistungsverrechnungen

4.

Gemäß § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk jeweils für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

5.

Gemäß § 14 Abs. 4 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für ordentliche Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk für einseitig deckungsfähig erklärt.

Nachrichtliche Angaben:

1.

Zum Ergebnishaushalt

Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich 1.529.714,00 EUR.

2.

Zum Finanzhaushalt

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich 1.190.168,90 EUR.

3.

Zum Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich 2.401.555,04 EUR.

Abstimmungsergebnis:

16 Ja-Stimmen

1 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Nachbesetzung des Kultur-, Sozial- und Schulausschusses des Amtes Züssow

Der Kultur- Sozial- und Schulausschuss des Amtes Züssow wird wie folgt nachbesetzt:

Sachkundiger Einwohner: Herr Holger Schmidt

Abstimmungsergebnis:

15 Ja-Stimmen

1 Nein-Stimmen

1 Enthaltungen

Nichtöffentlicher Teil:

-

Genehmigung der Eilentscheidung zur Auftragsvergabe der Anschaffung von 26 Stück All-in-One PC für die Peenetal-Schule Gützkow