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Züssower Amtsblatt
Ausgabe 4/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Informationen
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Bekanntmachung des Amtes Züssow

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Bekannt gemacht durch Veröffentlichung im Internet unter www.amt-zuessow.de (Button: Bekanntmachungen und Ortsrecht) am 02.03.2023

Satzung zur Festsetzung der Aufnahmekapazitäten an der öffentlichen allgemeinbildenden Schule -Grundschule Züssow-

Gemäß § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBl. M-V S. 467), des § 45 Abs. 3 Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Schulgesetz -SchulG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. September 2010 (GVOBl. M-V S. 462), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Dezember 2019 (GVOBl. M-V S. 719, ber. 2020 S. 864) und der Verordnung zur Festsetzung der Aufnahmekapazität an den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen (Schulkapazitätsverordnung - SchulKapVO M-V) vom 27. Mai 2021(Mitt.bl. BM M-V 2021, 82) wird nach Beschlussfassung durch den Amtsausschuss am 21.02.2023 die nachfolgende Satzung zur Festsetzung der Aufnahmekapazität an der öffentlichen allgemeinbildenden Schule

- Grundschule Züssow-

in Trägerschaft des Amtes Züssow erlassen:

§ 1
Aufnahmekapazität
  1. Die durch den Schulträger gemäß § 1 Abs. 1 der SchulKapVO M-V zu schulischen Zwecken zur Verfügung gestellten Räume sind in der Spalte a) bis d) der nachfolgenden Tabelle aufgeführt.

  2. In der Spalte f) der nachfolgenden Tabelle ist die schulische Nutzung der Räume gemäß § 3 Abs. 1 der SchulKapVO M-V dargestellt.

  3. Die gemäß § 3 Abs. 2 SchulKapVO M-V als Unterrichtsräume geeigneten Räume wurden farblich hervorgehoben.

  4. Die Höchstzahl der je Unterrichtsraum gemäß § 3 Absatz 3 zu unterrichtenden Schülerinnen und Schüler ist in Spalte e) der nachfolgenden Tabelle angegeben.

Legende:

(1)

die Stellflächen für Schränke ( 2,5 m²) wurden nicht einbezogen

(2)

in den Räumen stehen keine Schränke

(3)

Raum wird doppelt genutzt, Klassenraum und Kunstraum,

auf Grund der Schrägen und Balken im Raum ist das Sichtfeld zur Tafel eingeschränkt, Nutzung als Klassenraum mit 38 m², Nutzung als Kunstraum mit 50,0 m²

Die Aufnahmekapazität der Grundschule Züssow ergibt sich wie folgt:
§ 2
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Züssow, d. 23.02.2023

Gez. J. Dinse
Gez. A. Zschiesche
Amtsvorsteherin
Stellv. der Amtsvorsteherin