Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 25.01.2023 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen vom 03.03.2023 folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | ||
| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 891.400 EUR | ||
| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 1.191.100 EUR | ||
| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -299.700 EUR | ||
| 2. | im Finanzhaushalt auf | ||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 855.700 EUR | |
| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] von | 1.136.800 EUR | ||
| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -281.100 EUR | ||
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 362.600 EUR | |
| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 656.000 EUR | ||
| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | -293.400 EUR | ||
festgesetzt.
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[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf — 167.600 EUR
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf — 0 EUR
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf — 958.900 EUR
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 375 v. H. | |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 436 v. H. | |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 381 v. H. | |
nicht belegt
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 1,70 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
| 1. | Die Wertgrenze nach § 4 Absatz 7 GemHVO-Doppik für die Darstellung von Investitionen wird auf 5.000 Euro festgesetzt. | |
| 2. | Von der gegenseitigen Deckungsfähigkeit gemäß § 14 Abs. 1 GemHVO werden hiermit folgende Aufwendungen ausgenommen: | |
| • | Personal- und Versorgungsaufwendungen | |
| • | Aufwendungen für Abschreibungen | |
| 3. | Aufgrund sachlichen Zusammenhangs wird für folgende Aufwendungen bzw. Auszahlungen gemäß § 14 Abs. 2 GemHVO jeweils per Haushaltsvermerk die gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb der Aufwands- bzw. Auszahlungsart erklärt: | |
| • | Personal- und Versorgungsaufwendungen | |
| • | Aufwendungen für Abschreibungen | |
| 4. | Gemäß § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk jeweils für gegenseitig deckungsfähig erklärt. | |
| 5. | Gemäß § 14 Abs. 4 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für ordentliche Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk für einseitig deckungsfähig erklärt. | |
| 1. | Zum Ergebnishaushalt | |
| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -586.433,46 EUR. | |
| 2. | Zum Finanzhaushalt | |
| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -611.081,18 EUR. | |
| 3. | Zum Eigenkapital | |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 954.301,78 EUR. |
Rubkow, den 07.03.2023
Die nach § 47 Absatz 2 KV M-V erforderlichen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen des Landrates des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbehörde zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen sind am 03.03.2023 wie folgt bekanntgegeben worden:
Der Gesamtbetrag in Höhe von 167.600 € (in Worten: einhundertsiebenundsechzigtausendsechshundert Euro) wird gemäß § 52 Absatz 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KVM-V) genehmigt.
Vom Gesamtbetrag von 958.900 € wird gemäß § 53 Absatz 3 KV M-V abweichend vom Betrag der Haushaltssatzung, ein Betrag in Höhe von 881.500 € (in Worten: achthunderteinundachtzigtausendfünfhundert Euro) genehmigt.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 und die hierzu ergangenen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom Montag, den 13.03.2023 bis zum Freitag, den 24.03.2023 im Amt Züssow, Bürgerbüro Ziethen, FB Finanzen, Dorfstraße 68 A, 17390 Ziethen während der Öffnungszeiten öffentlich aus.
Rubkow, den 07.03.2023
Datum der Öffentlichen Bekanntmachung gemäß Hauptsatzung im Internet auf www.amt-zuessow.de, unter Bekanntmachungen/Öffentliche Bekanntmachungen (Amt, Gemeinden) am 07.03.2023
Veröffentlichung einer Textfassung am 12.04.2023 im amtlichen Bekanntmachungsblatt „Züssower Amtsblatt“ Nr. 04 / 2023
Amt Züssow
Datum: 07.03.2023
Unterschrift: gez. J. Tramp