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Züssower Amtsblatt
Ausgabe 4/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Informationen
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Grundstücksangebot

bebautes Grundstück in der Stadt Gützkow

Schulstraße 1 in 17506 Gützkow - ehemalige Schule

Lage

Das Grundstück befindet in Gützkow, im westliche Teil des Landkreises Vorpommern-Greifswald, südlich der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und westlich von Wolgast.

Gützkow ist eine Kleinstadt im ländlichen Raum und wird durch das Amt Züssow mit Sitz in der gleichnamigen Gemeinde verwaltet.

Über die Bundesstraße B 111 besteht ein guter Anschluss an das überregionale Straßennetz. Die Bundesautobahn A 20 ist über die Anschlussstelle Gützkow erreichbar.

Grundstücksdaten

Gemarkung

Gützkow

Flur

2

Flurstücke

245/2

Größe

708 m²

Nutzung

Das Grundstück ist bebaut mit einem Mehrfamilien - Wohnhaus (von den 8 Wohneinheiten, sind 2 vermietet und 6 leerstehend)

Die Mietverhältnisse bleiben bestehen und sind vom Erwerber zu übernehmen.

Lasten und Beschränkungen

Die auf dem Grundstück vorhandene Bebauung ist unter der lfd. Pos. Nr. OVP 14 unter der Bezeichnung „Schulstraße 01, ehemalige Schule“ in der Kreisdenkmalliste erfasst und als Baudenkmal im Sinne der §§ 2 ff. des Denkmalschutzgesetzes (DSchG M-V) unter Schutz gestellt.

Zu den Baugrundverhältnissen liegt keine Untersuchung vor.

Konditionen

Kaufpreis

Das Mindestgebot beträgt 70.000,00 Euro, entspricht der Angabe des vorliegenden Sachverständigengutachten, zzgl. der Auslagen für das Verkehrswertgutachtens in Höhe von 1.927,80 €

Nebenkosten

Alle mit dem Grundstückserwerb verbundenen Kosten trägt der Erwerber.

Angebotsabgabe

Angebote sind schriftlich bis zum 22. Mai 2023 an die

Stadt Gützkow über Amt Züssow,

Dorfstraße 6, 17495 Züssow

versehen mit der Aufschrift

Angebot! „Bitte nicht öffnen“

Kennwort: 17506 Gützkow, Schulstraße 1,

zu richten.

Unabdingbar ist die Einreichung von Unterlagen zur Absicherung der Finanzierung. Gebote aus denen der Kaufpreis oder die Bonität nicht eindeutig hervorgehen, können ausgeschlossen werden.

Das Angebot muss eine ausreichend begründete Bonität beinhalten. Im Falle einer Finanzierung durch eine Bank, ist mit dem Angebot von der finanzierenden Bank eine Bonitätsbescheinigung mit folgenden Aussagen zu

  • Dauer der Geschäftsverbindung

  • Allgemeine Beurteilung

  • Kreditbeurteilung

Ein Rechtsanspruch auf Erwerb leitet sich aus der Teilnahme an der Ausschreibung nicht ab. Die Stadt Gützkow ist nicht verpflichtet, dem Anbieter des höchsten Gebotes den Zuschlag zu erteilen. Die Vergabe steht unter Vorbehalt der Zustimmung der politischen Gremien. Der Erwerber hat das Grundstück zu übernehmen wie es steht und liegt.

Die Stadt Gützkow behält sich das Recht vor, die Ausschreibung ohne Angaben von Gründen jederzeit für ungültig zu erklären.

Bei Fragen im Zusammenhang mit der Ausschreibung wenden Sie sich bitte an das Amt Züssow, Fachbereich Bau- und Grundstücksmanagement, SB Liegenschaften, Frau Eberhardt, Tel. 038355 643-215, E-Mail: k.eberhardt@amt-zuessow.de.