Festlegung des Stichwahltages für die Wahl der ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde
Die Gemeindevertretung Schmatzin beschließt den 23.06.2024 als Termin für eine eventuelle Stichwahl für die Bürgermeisterwahl in der Gemeinde.
| Abstimmungsergebnis: | ||
| Ja-Stimmen: 6 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
Aufwandsentschädigungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Schmatzin
Die Gemeindevertretung beschließt den Funktionsinhabern ab dem 01.01.2024 rückwirkend folgende monatliche Aufwandsentschädigung zu zahlen:
| Funktion | Betrag |
| Gemeindewehrführer | 250,00 € |
| Stellv. Gemeindewehrführer | 125,00 € |
| Abstimmungsergebnis: | ||
| Ja-Stimmen: 6 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
Beschluss Entwurf und die Beteiligung des Entwurfs der Satzung über die Klarstellung mit Abrundung für den Ortsteil Schlatkow der Gemeinde Schmatzin
Beschluss der Gemeindevertretung Schmatzin über den Entwurf und die Beteiligung des Entwurfs der Satzung über die Klarstellung mit Abrundung für den Ortsteil Schlatkow der Gemeinde Schmatzin
| 1. | Der Entwurf der Satzung über die Klarstellung mit Abrundung für den Ortsteil Schlatkow der Gemeinde Schmatzin mit der Begründung wird in der vorliegenden Fassung von Januar 2024 gebilligt. |
| 2. | Der Entwurf der Satzung über die Klarstellung mit Abrundung für den Ortsteil Schlatkow der Gemeinde Schmatzin in der Fassung von Januar 2024 ist nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen. Zusätzlich liegt der Entwurf der Satzung über die Klarstellung mit Abrundung während der allgemeinen Öffnungszeiten des Amtes Züssow zu jedermann Einsichtnahme aus. |
| Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind von der Beteiligung zu benachrichtigen. | |
| 3. | Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden § 2 Abs. 2 BauGB hat zu erfolgen. |
| 4. | Der Beschluss ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich bekanntzumachen. |
| Abstimmungsergebnis: | ||
| Ja-Stimmen: 6 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
Beschluss Entwurf und Beteiligung des Entwurfs der Satzung über die Klarstellung mit Abrundung für den Ortsteil Schmatzin der Gemeinde Schmatzin
| 1. | Der Entwurf der Satzung über die Klarstellung mit Abrundung für den Ortsteil Schmatzin der Gemeinde Schmatzin mit der Begründung wird in der vorliegenden Fassung von Januar 2024 gebilligt. |
| 2. | Der Entwurf der Satzung über die Klarstellung mit Abrundung für den Ortsteil Schmatzin der Gemeinde Schmatzin in der Fassung von Januar 2024 ist nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen. Zusätzlich liegt der Entwurf der Satzung über die Klarstellung mit Abrundung während der allgemeinen Öffnungszeiten des Amtes Züssow zu jedermann Einsichtnahme aus. |
| Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind von der Beteiligung zu benachrichtigen. | |
| 3. | Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden § 2 Abs. 2 BauGB hat zu erfolgen. |
| 4. | Der Beschluss ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich bekanntzumachen. |
| Abstimmungsergebnis: | ||
| Ja-Stimmen: 6 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |