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Bekannt gemacht durch Veröffentlichung im Internet unter www.amt-zuessow.de (Button: Bekanntmachungen und Ortsrecht) am 22.03.2024
Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 11.12.2023 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen vom 19.03.2024 folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | ||
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| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 430.400 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 737.300 EUR |
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| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -306.900 EUR |
| 2. | im Finanzhaushalt auf | ||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 400.900 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen1 von | 702.200 EUR |
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| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -301.300 EUR |
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 332.600 EUR |
| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 636.500 EUR | |
| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | -303.900 EUR | |
festgesetzt.
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1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf | 262.000 EUR |
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf | 0 EUR |
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 1.430.500 EUR |
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 400 v. H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 439 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 410 v. H. | |
nicht belegt
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 2,25 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
| 1. | Die Wertgrenze nach § 4 Absatz 7 GemHVO-Doppik für die Darstellung von Investitionen wird auf 5.000 Euro festgesetzt. | |
| 2. | Von der gegenseitigen Deckungsfähigkeit gemäß § 14 Abs. 1 GemHVO werden hiermit folgende Aufwendungen ausgenommen: | |
| • | Personal- und Versorgungsaufwendungen |
| • | Aufwendungen für Abschreibungen |
| 3. | Aufgrund sachlichen Zusammenhangs wird für folgende Aufwendungen bzw. Auszahlungen gemäß § 14 Abs. 2 GemHVO jeweils per Haushaltsvermerk die gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb der Aufwands- bzw. Auszahlungsart erklärt: | |
| • | Personal- und Versorgungsaufwendungen |
| • | Aufwendungen für Abschreibungen |
| 4. | Gemäß § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk jeweils für gegenseitig deckungsfähig erklärt. | |
| 5. | Gemäß § 14 Abs. 4 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für ordentliche Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk für einseitig deckungsfähig erklärt. | |
| 1. | Zum Ergebnishaushalt |
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| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -1.048.556,00 EUR. |
| 2. | Zum Finanzhaushalt |
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| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -837.564,56 EUR. |
| 3. | Zum Eigenkapital |
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| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 65.948,63 EUR. |
Schmatzin, den 21.03.2024
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 2 KV M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am 19.03.2024 durch den Landrat des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbehörde erteilt.
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom Montag, 25.03.2024 bis Dienstag, 09.04.2024 während der Öffnungszeiten des Amtes Züssow im Amt Züssow, Bürgerbüro Ziethen, Dorfstraße 68 A, Zimmer 204 öffentlich aus.