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Züssower Amtsblatt
Ausgabe 4/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Informationen
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Beschlüsse der Gemeindevertretung vom 25.02.2025

Öffentlicher Teil:

Bürgerentscheid zur Straßenumbenennung

Die Gemeindevertretung Rubkow beschließt in ihrer Sitzung am 25.02.2025 die Durchführung eines Bürgerentscheids (Vertreterbegehren) gemäß § 20 Abs. 3 Kommunalverfassung M-V. Die im Bürgerentscheid zu beantwortende Frage lautet:

„Sind Sie dafür, dass die Dorfstraße im Ortsteil Rubkow bestehen bleibt und im Ortsteil Wahlendow umbenannt wird?“

(Ja)

(Nein)

Der Bürgerentscheid findet zusammen mit der Landratswahl am Sonntag, den 11. Mai 2025 in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt.

Die Aufgabe der Abstimmungsleitung wird auf die Wahlleitung des Amtes Züssow übertragen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Beschluss zum Vorentwurf des Bebauungsplan Nr. 1 „Altes Verwaltergebäude Gut Buggow“ der Gemeinde Rubkow

1.

Geltungsbereich und Größe

Im Norden wird der Plangeltungsbereich durch die vorhandene Bebauung und im Osten durch die Straße Buggow, im Süden und Westen durch Aufwuchs begrenzt.

Der Plangeltungsbereich umfasst die nachfolgend aufgeführten Grundstücke:

Gemeinde

Rubkow

Gemarkung

Buggow

Flur

6

Flurstücke

15 und 20

Die Größe des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 1 beträgt circa 3.200 m².

2.

Der Vorentwurf der Satzung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Rubkow von 07-2024 besteht aus:

-

Planzeichnung,

-

Begründung mit Scopingunterlage,

Auf dem Grundstück (Flurstück 15) stand das ehemalige Verwalterhaus des Gutes Buggow. Aufgrund des schlechten ruinösen Zustandes musste dieses abgerissen werden.

Um das Grundstück wiederzubeleben und aufzuwerten ist es vorgesehen dort ein Gebäude entsprechend des alten Grundrisses des damaligen Verwalterhauses zu errichten. Äußerlich soll das Gebäude weites gehend dem ursprünglichen Aussehen entsprechen.

Es ist geplant im Gebäudeinneren zwei Wohneinheiten entstehen zulassen, die als Ferienwohnungen oder zur Festvermietung genutzt werden. Für den bestehenden Forstbetrieb Stephan Benter, sollen ein Büroraum, ein Aufenthaltsraum mit Sanitäreinrichtung für die Angestellten des Forstbetriebes, sowie Lagerräume entstehen. Weiterhin sollen die Rechtsgrundlagen für einen Veranstaltungsraum im Dachgeschoss des Gebäudes geschaffen werden, in dem beispielsweise Seminare und Schulungen durchgeführt werden können. Dafür ist es notwendig eine gastronomische Einrichtung, (z. B. Café), einzuplanen.

Derzeit befindet sich das Plangebiet gemäß § 35 BauGB im Außenbereich. Eine Bebauung des Grundstückes ist folglich ausgeschlossen.

Für den Ort Buggow gibt es keine Innenbereichssatzung und das Gebiet befindet sich in keinem rechtskräftigen Bebauungsplan oder einem Bebauungsplan der derzeit in Aufstellung ist.

Um einen städtebaulichen Missstand durch unterlassene Nutzung bzw. Pflege zu vermeiden, sollen die Rechtsgrundlagen für die Errichtung eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten, einem Büro mit Aufenthaltsraum und Lagerraum für meinen Forstbetrieb, sowie eines Veranstaltungsraumes mit gastronomischen Einrichtung (z.B. Café), geschaffen werden.

Die Planung wird nach § 2 ff. BauGB aufgestellt. Eine Umweltprüfung wird durchgeführt.

Entsprechend § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen.

Die Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter werden im Rahmen einer integrierten Umweltprüfung untersucht und bewertet.

-

Durch die geplante Nutzung und damit einhergehenden Versiegelungen ist ein Verlust von Biotopen zu erwarten, der eine entsprechende Kompensation erforderlich macht. Im Rahmen dessen muss eine Bilanzierung des Eingriffs vorgenommen und Maßnahmen zur adäquaten Kompensation für den Verlust an Natur und Landschaft festgelegt werden.

-

Zur Einschätzung möglicher artenschutzrechtlicher Befindlichkeiten muss ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag erstellt werden. Der artenschutzrechtliche Fachbeitrag beinhaltet die Prüfung, ob durch das Planvorhaben die artenschutzrechtliche Verbote des § 44 BNatSchG berührt werden. Grundlage dafür sind die Ermittlung und Bestandsaufnahme der im Planbereich vorhandenen geschützten Arten (alle wildlebenden Vogelarten, Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie).

Mit der Scopingunterlage wird der erforderliche Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB abgestimmt.

3.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB hat zu erfolgen.

4.

Der Beschluss ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Beschluss zur überplanmäßigen Ausgabe auf der Kostenstelle 11403.000/Bauhof - Sachkonto 50221000/ Entgelt Beschäftigte; Sachkonto 50320000/ Zusatzversorgung; Sachkonto 50420000/ Sozialversicherung

Die Gemeindevertretung Rubkow beschließt für das Haushaltsjahr 2024 eine überplanmäßige Ausgabe auf der Kostenstelle 11403.000/ Bauhof für das Sachkonto 50221000/ Entgelt Beschäftigte; das Sachkonto 50320000/ Zusatzversorgung und das Sachkonto 50420000/ Sozialversicherung Arbeitgeber Beiträge in Höhe von 9.781,13 €.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Beschluss der 1. Änderung des Stellenplans 2025 und die damit verbundene überplanmäßige Ausgabe auf der Kostenstelle 11403.000/ Bauhof

Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Änderung des Stellenplans 2025 und die damit verbundene überplanmäßige Ausgabe auf der Kostenstelle 11403.000/ Bauhof für das Sachkonto 50221000/ Entgelt Beschäftigte und das Sachkonto 50420000/ Sozialversicherung Arbeitgeber Beiträge in Höhe von 7.500,00 €.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Annahme einer Spende

Die Gemeindevertretung Rubkow beschließt die Annahme einer Spende von Herrn Uwe Mauritz und Frau Marianne Mauritz für die Jugendfeuerwehr der Gemeinde Rubkow i.H.v. 200,00 €.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Nichtöffentlicher Teil

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Zusatzvereinbarung Kostenübernahme Heizungsnotdienst Anklamer BWS - abgelehn -

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Bauantrag Errichtung Einfamilienhaus mit Garage in Buggow

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Befristete Einstellung eines Arbeitnehmers auf geringfügiger Basis