Die Gemeindevertretung Rubkow hat in ihrer Sitzung am 25.02.2025 auf der Grundlage des § 20 Kommunalverfassung des Landes M-V in Verbindung mit den §§ 17 und 18 der Durchführungsverordnung zur Kommunalverfassung des Landes M-V über den Bürgerentscheid mit der zu beantwortenden Frage sowie über die Form der Abstimmung entschieden.
Die Aufgabe der Abstimmungsleitung wird auf die Wahlleitung des Amtes Züssow übertragen.
Die durch den Bürgerentscheid zu beantwortende Frage mit JA oder NEIN lautet:
„Sind Sie dafür, dass die Dorfstraße im Ortsteil Rubkow bestehen bleibt und im Ortsteil Wahlendow umbenannt wird?“
Der Bürgerentscheid wird zusammen mit der Landratswahl am Sonntag, den 11. Mai 2025 durchgeführt. Die Abstimmung dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Das Abstimmungsverzeichnis wird in der Zeit vom 21.04.2025 bis 25.04.2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Amt Züssow für Abstimmungsberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Die Veröffentlichung der Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Abstimmungsverzeichnis sowie die Erteilung von Abstimmungsscheinen, erfolgt bis spätestens 17.04.2025.
Die Gemeindewahlbehörde macht spätestens am 05.05.2025 Beginn und Ende der Abstimmungszeit sowie den Abstimmungsbezirk und den Abstimmungsraum öffentlich bekannt.
Die öffentliche Sitzung des Wahlausschusses findet am Mittwoch, den 14. Mai 2025 um 14.00 Uhr im Beratungsraum des Amtes Züssow (Dorfstraße 6, 17495 Züssow) statt. Auf der Sitzung erfolgt u.a. die Feststellung des Abstimmungsergebnisses für den Bürgerentscheid in der Gemeinde Rubkow. Der Wahlausschuss verhandelt und entscheidet in öffentlicher Sitzung. Alle Bekanntmachungen finden Sie auf der Homepage des Amtes Züssow unter: https://www.amt-zuessow.de/bekanntmachungen/oeffentliche-bekanntmachungen/ und https://www. amt-zuessow.de/bekanntmachungen/wahlen