Gemeindliches Einvernehmen zur Vereinbarung über Leistung, Entgelt und Qualitätsentwicklung nach § 24 KiföG M-V ab 01.10.2025 für die Kindertagesstätte „Bummi“ in Züssow
Die Gemeindevertretung Züssow erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Vereinbarung über Leistung, Entgelt und Qualitätsentwicklung nach § 24 KiföG M-V ab dem 01.10.2025 für die Kindertagesstätte „Bummi" in Züssow.
| 6 Ja-Stimmen | 1 Nein-Stimmen | 2 Enthaltungen |
Die Gemeindevertretung Züssow beschließt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Wohnungswirtschaft Züssow für das Wirtschaftsjahr 2026.
| 8 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 1 Enthaltungen |
Die Gemeindevertretung Züssow beschließt gemäß §§ 45 ff. Kommunalverfassung M-V die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2026. Der Beschluss B/GV/Zü/2026/001 vom 22.01.2026 wird hiermit aufgehoben.
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | ||
| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 1.658.200 EUR | |
| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 2.825.900 EUR | |
| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -1.167.700 EUR | |
| 2. | im Finanzhaushalt auf | ||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 1.517.500 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] von | 2.567.200 EUR |
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| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -1.049.700 EUR |
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 533.500 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 912.300 EUR |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | -378.800 EUR |
festgesetzt.
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf | 0 EUR |
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf | 0 EUR |
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 2.307.300 EUR |
Die Hebesätze für die Realsteuern wurden ab dem Haushaltsjahr 2025 mit Beschluss der Hebesatzsatzung vom 10.04.2025 durch die Gemeindevertretung wie folgt festgesetzt:
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 350 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 482 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 395 v.H. | |
nicht belegt
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 3,7384 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
| 1. | Die Wertgrenze nach § 4 Absatz 7 GemHVO-Doppik für die Darstellung von Investitionen wird auf 5.000 Euro festgesetzt. | |
| 2. | Von der gegenseitigen Deckungsfähigkeit gemäß § 14 Abs. 1 GemHVO werden hiermit folgende Aufwendungen ausgenommen: | |
| • | Personal- und Versorgungsaufwendungen |
| • | Aufwendungen für Abschreibungen |
| 3. | Aufgrund sachlichen Zusammenhangs wird für folgende Aufwendungen bzw. Auszahlungen gemäß § 14 Abs. 2 GemHVO jeweils per Haushaltsvermerk die gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb der Aufwands- bzw. Auszahlungsart erklärt: | |
| • | Personal- und Versorgungsaufwendungen |
| • | Aufwendungen für Abschreibungen |
| 4. | Gemäß § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | |
| innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk jeweils für gegenseitig deckungsfähig erklärt. | ||
| 5. | Gemäß § 14 Abs. 4 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für ordentliche Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk für einseitig deckungsfähig erklärt. | |
[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
9 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
| - | Bauantrag Anforderung Zustimmung 36a BauGB für Einfamilienhaus mit Doppelgarage in Züssow |
| - | Beschluss über den Verkauf von Grundbesitz der Gemeinde - Arrondierungsfläche |
| - | Höhergruppierung eines Gemeindearbeiters |