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Züssower Amtsblatt
Ausgabe 4/2026
Amtliche Bekanntmachungen und Informationen
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Beschlüsse der Gemeindevertretung vom 15.01.2026

Öffentlicher Teil:

Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2024 der Gemeinde Gribow

Nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Wolgast und dem Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Züssow beschließt die Gemeindevertretung Gribow die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2024.

Abstimmungsergebnis:

5 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Entlastung des Bürgermeisters der Gemeinde Gribow für das Haushaltsjahr 2024

Ausschluss von der Mitwirkung nach § 24 KV: (Thomas Peterson)

Nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Wolgast und dem Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Züssow beschließt die Gemeindevertretung Gribow lt. § 60 KV M-V die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2024.

Abstimmungsergebnis:

4 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Gribow 2026

Die Gemeindevertretung Gribow beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2026 mit den dazugehörenden Anlagen.

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird

1.

im Ergebnishaushalt auf

 

einen Gesamtbetrag der Erträge von

 

 

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von

 

 

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

 

2.

im Finanzhaushalt auf

 

a)

einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von

 

 

einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen 1 von

 

 

einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von

 

b)

einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von

 

 

einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

 

 

einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

festgesetzt.

________

1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf

§ 4

Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf

 

§ 5

Hebesätze

Die Hebesätze für die Realsteuern wurden ab dem Haushaltsjahr 2025 mit Beschluss der Hebesatzsatzung vom 24.07.2025 durch die Gemeindevertretung wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

 

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf

 

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

2.

Gewerbesteuer auf

 

§ 6

Amtsumlage

nicht belegt

§ 7

Stellen gemäß Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 1,8 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

§ 8

Weitere Vorschriften

1.

Die Wertgrenze nach § 4 Absatz 7 GemHVO-Doppik für die Darstellung von Investitionen wird auf 5.000 Euro festgesetzt.

2.

Von der gegenseitigen Deckungsfähigkeit gemäß § 14 Abs. 1 GemHVO werden hiermit folgende Aufwendungen ausgenommen:

 

Personal- und Versorgungsaufwendungen

 

Aufwendungen für Abschreibungen

3.

Aufgrund sachlichen Zusammenhangs wird für folgende Aufwendungen bzw. Auszahlungen gemäß § 14 Abs. 2 GemHVO jeweils per Haushaltsvermerk die gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb der Aufwands- bzw. Auszahlungsart erklärt:

 

Personal- und Versorgungsaufwendungen

 

Aufwendungen für Abschreibungen

4.

Gemäß § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk jeweils für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

5.

Gemäß § 14 Abs. 4 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für ordentliche Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk für einseitig deckungsfähig erklärt.

Nachrichtliche Angaben:

1.

Zum Ergebnishaushalt

 

Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

2.

Zum Finanzhaushalt

 

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

3.

Zum Eigenkapital

 

Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

Abstimmungsergebnis:

5 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Beschluss zur Einleitung von Vergabeverfahren - Erweiterungsbau Feuerwehrgerätehaus Gribow

Die Gemeindevertretung Gribow beschließt, die Vergabeverfahren zu den Losen 1 bis 8 zum Erweiterungsbau des Feuerwehrgerätehauses als Beschränkte Ausschreibungen zu führen. Die Beauftragung zum Los 5 -"Malerarbeiten" erfolgt als Direktvergabe.

Abstimmungsergebnis:

5 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen